In
Baden-Württemberg regelt die
"Verordnung des
Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der
Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim
(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24.
Juli 2001)"
mündliche Prüfungen.
Dabei gibt es zwei
verschiedene Prüfungstypen:

Darüber hinaus regelt die
"Verordnung des
Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der
Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim
(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24.
Juli 2001)"
mündliche Prüfungen.
In §23 Absatz 5 findet sich:
(5) In der mündlichen Prüfung soll der Schüler das Prüfungsthema oder
die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem
anschließendem Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende
Zusammenhänge einordnen. Die Prüfung darf keine Wiederholung, sondern muss
Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein; sie bezieht sich über das
Prüfungsthema oder die Aufgabenstellung hinaus auch auf weitere Themen der
Bildungs- und Lehrpläne.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
23.01.2017
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