In
Baden-Württemberg regelt die
"Verordnung des
Kultusministeriums über die Abiturprüfung an Gymnasien der
Normalform und Gymnasien in Aufbauform mit Heim
(Abiturverordnung Gymnasien der Normalform , NGVO vom 24.
Juli 2001)"
mündliche Prüfungen. Darin heißt es in § 23 Absatz 5 :
(5) In der mündlichen Prüfung soll der Schüler das Prüfungsthema oder
die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem
anschließendem Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende
Zusammenhänge einordnen. Die Prüfung darf keine Wiederholung, sondern muss
Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein; sie bezieht sich über das
Prüfungsthema oder die Aufgabenstellung hinaus auch auf weitere Themen der
Bildungs- und Lehrpläne.
Die
vorbereitete Präsentation mit anschließenden Prüfungsgespräch kann
nicht in den Fächern durchgeführt werden, die im Abitur schriftlich
(schriftliche Fächer). Das betrifft die Kernkompetenzfächer Deutsch,
Mathematik und die gewählte Fremdsprache, sowie das Profil- bzw.
Neigungsfach.
Sie wird wie folgt durchgeführt:
-
Spätestens 2 Wochen vor der
Prüfung legen die Schülerinnen und Schüler 4 Themen im Einvernehmen
mit der Lehrkraft schriftlich vor
-
Die Themen sollen so
komplex, aber dennoch klar definiert sein, dass sie Raum für eine
eigenständige Erarbeitung und Gestaltung lassen und im Rahmen der Zeit bis
zur Prüfung erarbeitet werden können.
-
Der Leiter des
Fachausschusses wählt daraus das Prüfungsthema aus
-
Etwa eine Woche vor der
Prüfung wird den Schülerinnen und Schülern das ausgewählte
Prüfungsthema bekannt gegeben.
-
Die Prüfung dauert 20
Minuten, wovon 10 Minuten auf die Präsentation entfallen.
-
Im anschließenden
Prüfungsgespräch kommen Aspekte der Präsentation zur Sprache
(Rückfragen, Fragen zur Vertiefung oder problematisierende Fragen, ebenso
können die angewendeten Methoden zum Thema des Prüfungsgesprächs werden.
-
Die Fragen können und sollen
auf andere Lehrplanthemen ausgeweitet werden, die in einem Kontext zum
Thema stehen. Allerdings sollte dies nicht kleinschrittig erfolgen.
Wegfall der
Präsentationsprüfung ab 2019/2020
Ab dem Jahr 2020 - also für Schülerinnen und Schüler, die 2019 in
die Kursstufe eintreten- gibt es nach der Neuregelung der gymnasialen
Oberstufe aus dem Jahr 2017 keine Präsentationsprüfung mehr. Einen Überblick
über die Abiturprüfung ab 2020 und die Gründe für die Abschaffung der
Präsentationsprüfung gibt das Kultusministerium:
"Die neue Abiturprüfung
Das Konzept sieht drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen
statt wie bislang vier schriftliche und eine mündliche Prüfung vor. Die
schriftliche Prüfung erfolgt in allen drei Leistungsfächern. Deutsch und
Mathematik sind als Prüfungsfächer (schriftlich oder mündlich)
verpflichtend. Die bisherige Präsentationsprüfung als mündliche
Prüfung wird abgeschafft. Diese Form der mündlichen Prüfung habe sich
nach Auffassung zahlreicher Lehrkräfte und Fachleute als nur bedingt
sinnvoll erwiesen, so die Ministerin. Stattdessen haben die beiden
mündlichen Prüfungen künftig das Format einer „klassischen“ mündlichen
Prüfung. Sie besteht aus 20 Minuten Vorbereitung und 20 Minuten Prüfung.
Dieses Format habe sich über Jahrzehnte bewährt und bereite gut auf die
Prüfungskultur an den Universitäten und auf die Herausforderungen im
Berufsleben vor. Außerdem wird die sogenannte Null-Punkte-Regelung neu
eingeführt: Die Abiturprüfung ist nur dann bestanden, wenn in keinem der
fünf Prüfungsteile null Punkte erzielt wurden. Wird eine der
schriftlichen Prüfungen mit null Punkten bewertet, so besteht die
Möglichkeit, eine freiwillige zusätzliche mündliche Prüfung in diesem
Fach abzulegen."
(http://www.km-bw.de/,Lde_DE/131491_131594_344885_3962731_3962746_4825498?QUERYSTRING=Pr%C3%A4sentationspr%C3%BCfung,
Hervorh. d. Verf.)
vgl. auch: →Präsentationsprüfung
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
20.11.2017
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