Diese Frage kann man schon mal
stellen, klar. Beide befassen sich natürlich mit Problemen, so viel
steht fest.
Eines ist klar: Die Texterörterung verlangt auf jeden Fall, dass man
zu dem Text bzw. zu seinen Aussagen Stellung nimmt. Und eigentlich ist
auch nichts anderes gemeint, wenn man in diesem Zusammenhang von kritischer
Auseinandersetzung spricht.
Und wer sagt eigentlich, dass eine solche Stellungnahme stets Mängel oder
Fehler bei Gedankenführung und Argumentation aufdecken muss?
Gewiss, eine solche
mit einem Text bzw. seinen Aussagen
widerstreitende Haltung stellt die "klassische" Form der kritischen
Auseinandersetzung dar. Aber auch wenn man einem Text und seinen Aussagen
zustimmt, also eine mit dem Text bzw. seinen Aussagen zusammenarbeitende
Haltung einnimmt, ist es ohne Weiteres möglich, eine (kritische)
Stellungnahme abzugeben. Vorausgesetzt man kann weitere Gesichtspunkte, die
in einem Text nicht zur Sprache gekommen sind, anbringen, oder die im Text
vorhandenen Gesichtspunkte weitergehend erläutern. Ebenso kann man natürlich
auch eine andere Gewichtung vornehmen und diese begründen. Nur eines darf
natürlich nicht passieren: Der Text und seine Aussagen darf nicht ohne eine
derartige Stellungnahme davonkommen!
Wem also beim besten Willen nichts einfällt, was sich zustimmend,
ablehnend oder nur teilweise zustimmend oder ablehnend erörtern lässt,
sollte, wenn die Themenauswahl es zulässt, auf die Anfertigung einer solchen
Arbeit verzichten oder ein anderes Thema wählen. Grund genug also auch
dafür, die Themenwahl ernsthaft anzugehen und sich die Sache reiflich zu
überlegen.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023