Die
Ehe
eine gesetzlich geregelte Form der Verbindung zweier Menschen
miteinander. Das Wort kommt aus dem Althochdeutschen, wo es
Ewigkeit, Recht bzw. Gesetz bedeutet. Die beiden Ehepartner nennt
man auch Ehepaar, Eheleute oder Ehegatten. Ganz altertümlich sind
Gemahl und Gemahlin. In Deutschland ist Polygamie, also eine
Mehrehe, meistens bestehend aus einem Mann und mehreren Ehefrauen
rechtlich nicht zulässig. Schon die Bigamie, d. h. das Eingehen
einer zweiten Ehe ist in Deutschland untersagt und wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe §
172 StGB). Dabei ist allerdings nur die Schließung einer weiteren
Ehe strafrechtlich verboten.
Besondere Bedingungen, die vom Ausländerrecht geregelt werden,
gelten für Personen, die aus einem Land nach Deutschland kommen, in
dem sie in Übereinstimmung mit dem dortigen eine Mehrehe eingegangen
sind.
Kritikern ist daneben noch ein anderes ein Dorn im Auge: Das 2009 in
Kraft gesetzte »Gesetz
zur Reform des Personenstandsrechts hat die
Pflicht abgeschafft, »vor
einer kirchlichen Heirat zivilrechtlich die Ehe zu schließen.
Damit würden Mehrfachehen quasi legalisiert, denn eine rein
religiöse Zwangsverheiratung
ist kein Straftatbestand. Religiös zwangsverheiratete Frauen könnten
sich aber auch aus diesen polygamen Verhältnissen in einem diese
begünstigenden sozialen Umfeld kaum befreien.→Die
wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die bürgerliche Ehe (BGB
§§1303-1588)
- Auswahl von Vergleichsmöglichkeiten
mit früheren Fassungen
So wie sich die Lebensbedingungen der Menschen im Laufe ihrer
Geschichte verändert haben, haben sich auch die Vorstellungen über
die Ehe verändert. Und in den unterschiedlichen Kulturkreisen gibt
es bis heute große Unterschiede im Verständnis der Ehe.
Während es noch im Mittelalter in Europa vielen Menschen untersagt
wurde, überhaupt zu heiraten und eine Familie zu gründen, wenn man
sie dafür als zu arm ansah, ist es heute für jeden Bürger und jede
Bürgerin ein selbstverständliches Recht. In der katholischen Kirche
ist die Ehe bis heute ein von Gott gestiftetes
Sakrament, das nur mit dem priesterlichen Segen gültig ist, und
gilt als prinzipiell unauflöslich. Dennoch haben die christlichen
Kirchen und auch die anderen Religionen beim Schließen einer Ehe vor
dem Standesamt keinerlei Mitspracherecht mehr.
Trotzdem ist es für viele Christen selbstverständlich, dass sie
neben der standesamtlichen Trauung, die allein rechtsverbindlich
ist, auch die so genannte kirchliche Trauung durchführen. In anderen
Religionsgemeinschaften gibt es ähnliche Riten.
Da die Rechtsfolgen einer Ehe und einer möglichen Scheidung sehr
umfassend in das Leben des einzelnen eingreifen, gibt es für die
Eheschließung, die Vermögensverhältnisse in der Ehe und für die
Ehescheidung eine ganze Reihe von Bestimmungen. Die wichtigsten sind
in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht dargestellt.
Ger Egle, zuletzt bearbeitet am:
27.08.2024
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Gert Egle, 2004 zuletzt bearbeitet am:
27.08.2024