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Ehe

Rechtliche Bestimmungen für die Eheschließung und die Ehescheidung – Überblick

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Die Ehe eine gesetzlich geregelte Form der Verbindung zweier Menschen miteinander. Das Wort kommt aus dem Althochdeutschen, wo es Ewigkeit, Recht bzw. Gesetz bedeutet. Die beiden Ehepartner nennt man auch Ehepaar, Eheleute oder Ehegatten. Ganz altertümlich sind Gemahl und Gemahlin. In Deutschland ist Polygamie, also eine Mehrehe, meistens bestehend aus einem Mann und mehreren Ehefrauen rechtlich nicht zulässig. Schon die Bigamie, d. h. das Eingehen einer zweiten Ehe ist in Deutschland untersagt und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Dabei ist allerdings nur die Schließung einer weiteren Ehe strafrechtlich verboten.
Besondere Bedingungen, die vom Ausländerrecht geregelt werden, gelten für Personen, die aus einem Land nach Deutschland kommen, in dem sie in Übereinstimmung mit dem dortigen eine Mehrehe eingegangen sind.
Kritikern ist daneben noch ein anderes ein Dorn im Auge: Das 2009 in Kraft gesetzte »Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts hat die Pflicht abgeschafft, »vor einer kirchlichen Heirat zivilrechtlich die Ehe zu schließen. Damit würden Mehrfachehen quasi legalisiert, denn eine rein religiöse Zwangsverheiratung ist kein Straftatbestand. Religiös zwangsverheiratete Frauen könnten sich aber auch aus diesen polygamen Verhältnissen in einem diese begünstigenden sozialen Umfeld kaum befreien.

Die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die bürgerliche Ehe (BGB §§1303-1588)
- Auswahl von Vergleichsmöglichkeiten mit früheren Fassungen

So wie sich die Lebensbedingungen der Menschen im Laufe ihrer Geschichte verändert haben, haben sich auch die Vorstellungen über die Ehe verändert. Und in den unterschiedlichen Kulturkreisen gibt es bis heute große Unterschiede im Verständnis der Ehe.
Während es noch im Mittelalter in Europa vielen Menschen untersagt wurde, überhaupt zu heiraten und eine Familie zu gründen, wenn man sie dafür als zu arm ansah, ist es heute für jeden Bürger und jede Bürgerin ein selbstverständliches Recht. In der katholischen Kirche ist die Ehe bis heute ein von Gott gestiftetes Sakrament, das nur mit dem priesterlichen Segen gültig ist, und gilt als prinzipiell unauflöslich. Dennoch haben die christlichen Kirchen und auch die anderen Religionen beim Schließen einer Ehe vor dem Standesamt keinerlei Mitspracherecht mehr.
Trotzdem ist es für viele Christen selbstverständlich, dass sie neben der standesamtlichen Trauung, die allein rechtsverbindlich ist, auch die so genannte kirchliche Trauung durchführen. In anderen Religionsgemeinschaften gibt es ähnliche Riten.
Da die Rechtsfolgen einer Ehe und einer möglichen Scheidung sehr umfassend in das Leben des einzelnen eingreifen, gibt es für die Eheschließung, die Vermögensverhältnisse in der Ehe und für die Ehescheidung eine ganze Reihe von Bestimmungen. Die wichtigsten sind in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht dargestellt.

Ger Egle, zuletzt bearbeitet am: 27.08.2024

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Gert Egle, 2004 zuletzt bearbeitet am: 27.08.2024

     
    
   Arbeitsanregungen:
  1. Das Anfangsvermögen des Ehemannes, das er beim Schließen der Ehe hat, beträgt 10.000 €. Als die Ehe geschieden wird, beläuft sich der Wert seines Vermögens auf 50.000 €. Die Ehefrau bringt zu Beginn 15.000 € eigenes Vermögen in die Ehe mit. Am Ende ist ihr Vermögen auf 25.000 € angewachsen.
    Berechnen Sie, wie das Vermögen bei einer Scheidung in einer Zugewinngemeinschaft aufgeteilt wird.

  2. Wer geschäftsunfähig ist, kann keine Ehe eingehen. Wie ist dies zu begründen?

  3. Zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern darf keine Ehe geschlossen werden. Informieren Sie sich im Internet über die Bedeutung und die Geschichte des so genannten Inzesttabus.

 
 
 

 
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