▪»YouTube-Kanal
von teachSam Playlist »Sexistische
Werbungen
"Sex Sells" oder anders
ausgedrückt: "Die Werbung zielt auf den Unterleib – und trifft das
Portemonnaie“ ist eine geradezu in Stein gemeißelte Maxime der Werbung. Sie drückt aus, was offenbar viele Menschen anspricht:
Mit ▪
erotischen Appellen
wird in der der Werbung schon mehr als hundert Jahren
▪
Aktivierung und Aufmerksamkeit erregt. Schon etwa 1880 hat man
nämlich in
den USA und in Europa damit begonnen, Werbetexte
auf unbekleidete Mädchenrücken zu platzieren, um so weibliche Reize für die Weckung von
Aufmerksamkeit einzusetzen. Und kaum 10 Jahre später wagte man auch schon
direkt weibliche Nacktheit in den Mittelpunkt von Anzeigen zu rücken (vgl.
Münzel 1963, S.360)
Der kleine Abstecher in die Geschichte
soll indessen nicht den Eindruck vermitteln, geschlechterdiskriminierende
Werbung gehöre eben zu unserem Leben dazu.
Der Satz „Die Werbung zielt auf den Unterleib – und trifft das
Portemonnaie“ gilt seit jeher. Im Erringen
von Marktanteilen liegt der wesentliche betriebswirtschaftliche Wert
der Werbung.8 Angesichts der
Informationsüberlastung ist es ein nahe liegendes Ziel von Werbung,
den Rezipienten zu aktivieren
und Aufmerksamkeit zu erzeugen. Aktivierung und Aufmerksamkeit
lassen sich besonders gut mit
Bildern erzielen – und hier insbesondere mit Bildern, die visuellen
Sex-Appeal aufweisen.9
Dabei ist solche Werbung keineswegs eine "Geschmacksfrage", wie Christiane Schmerl
(1981, S.170) in einer ihrer bahnbrechenden Publikationen betonte, als
geschlechterdiskriminierende sexistische Werbung mit Frauen noch
"frauenfeindliche Werbung" genannt wurde. "Wie einfach das nachzuweisen
ist," fährt sie an gleicher Stelle fort, "kann man sehen, wenn man in
abfällige Aussagen oder unterwürfige, sich prostituierende Posen auf
Frauenwerbebildern anstelle der Frauen andere Bevölkerungsgruppen einsetzt:
In Deutschland wäre es z.B. unmöglich, Werbung mit witzigen antisemitischen
Sprüchen und/ oder Abbildungen zu verkaufen — obwohl der Aufmerksamkeitswert
kein geringer sein dürfte, im Gegenteil. … Genauso wenig würde es als
Geschmacksfrage bezeichnet werden, wenn Behinderte in der Werbung veralbert
würden oder alte Leute. Und das, obwohl entsprechende negative
Vorurteile und Geringschätzung gegenüber diesen Gruppen nachweisbar in der
Bevölkerung vorhanden sind."
"Werbung ist allgegenwärtig. Damit Werbung überhaupt bewusst wahrgenommen
oder sogar erinnert wird, muss sie überraschen, irritieren, die Gefühle
ansprechen, ärgern oder amüsieren. Um dies zu erreichen, gibt es
verschiedene Strategien:
Sehgewohnheiten oder gesellschaftliche Werte erschüttern, zum Beispiel
durch Verwenden von schockierenden Bildern
Viel Nacktheit einsetzen, um so Aufmerksamkeit zu erlangen
Frauen und Männer auf eine Art und Weise in Szene setzen, die bei den einen
Ärger, bei den anderen Freude auslöst.
Jede dieser drei Strategien kann – muss aber nicht – zu
geschlechterdiskriminierender, sexistischer Werbung führen."
Eine allgemeinverbindliche Definition dafür, was unter
sexistischer, d. h. geschlechterdiskriminierender Werbung zu verstehen ist,
gibt es nicht, zumal sich unser Alltagsverständnis und der wissenschaftliche
Begriff wie so oft auch in diesem Fall nicht decken.
Das liegt vor allem daran,
dass unsere Meinungen darüber, was ein Geschlecht diskriminiert, oft weit
auseinandergehen, da sie von unseren Einstellungen und Werten und unserem
subjektiven Empfinden abhängen. Und oft ist es auch einfach eine Frage des
Alters und der Lebenserfahrung.
Am besten ist daher wohl, die sich dem Begriff dadurch anzunähern, dass man
bestimmte Merkmale benennt, die sexistische Werbung kennzeichnen. https://www.stadt-zuerich.ch/prd/de/index/gleichstellung/themen/Rollenbilder/sexistische_werbung/definition.html
"Aber nicht nur die Reduzierung des weiblichen Körpers auf ein sexuelles
Objekt ist diskriminierend, sondern auch die klischeehafte Darstellung von
Frauen und Männern. Sie trägt dazu bei, dass Rollenbilder gefestigt,
Vorurteile reproduziert und die heteronormative Norm gefestigt werden. Diese
Normierung von Seiten der Gesellschaft kann von Einzelnen durchaus als eine
Form der Gewalt empfunden werden - insbesondere dann, wenn sie mit Abwertung
und Ausgrenzung verbunden ist und somit Machtverhältnisse reproduziert. So
stellt zum Beispiel das Nicht-Vorkommen von anderen Rollenbildern bzw. die
Nicht-Darstellung von anderen sexuellen Identitäten eine Form der
Ausgrenzung dar." https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/frauenfeindliche-werbung)
Die Grundsätze des Deutschen Werberates
Der
»Deutsche Werberat,
dem es obliegt, beim Vorliegen entsprechender Beschwerden eine öffentliche
Rüge auszusprechen, hält in seinen »Grundsätzen (Fassung von 2004) bezüglich "Herabwürdigung und Diskriminierung
von Personen" fest:
"In der kommerziellen Werbung dürfen Bilder und
Texte nicht die Menschenwürde und das allgemeine Anstandsgefühl verletzen.
Insbesondere darf Werbung - gerade gegenüber Kindern und Jugendlichen -
nicht den Eindruck erwecken, dass bestimmte Personen minderwertig seien oder
in Gesellschaft, Beruf und Familie willkürlich behandelt werden können."
Dazu zählt er Aussagen und Darstellungen,
-
"die Personen wegen ihres
Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer
Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung, ihres Alters
oder ihres Aussehens diskriminieren
-
die Gewalt oder die
Verharmlosung von Gewalt gegenüber Personen enthalten
-
die den Eindruck erwecken,
Personen seien käuflich zu erwerben
-
die den herrschenden
allgemeinen Grundüberzeugungen widersprechen (zum Beispiel durch
übertriebene Nacktheit)
-
die Personen auf ihre rein
sexuelle Funktion reduzieren und/oder deren ständige sexuelle
Verfügbarkeit nahelegen
-
die pornografischen Charakter
besitzen." (ebd.)
Damit alles seine Richtigkeit hat, misst der Deutsche Werberat im
Beschwerdeverfahren einen Verstoß gegen diese Grundsätze vor allem an den
folgenden Kriterien:
-
Eindruck des verständigen
Durchschnittsverbrauchers
-
Charakter des Mediums
-
Art des beworbenen
Produkts/der beworbenen Dienstleistung
-
aktuell herrschende
Auffassung über Sitte, Anstand und Moral in der Gesellschaft
-
dargestellte
gesellschaftliche Wirklichkeit wie beispielsweise in redaktionellen
Teilen der Medien, Film oder Theater.
Wenn die »Anzahl der
öffentlichen Rügen, die der Deutsche Werberat auch wegen
geschlechterdiskriminierender Werbung gegen Frauen ausspricht,
vergleichsweise gering ist, wird dies von der Vereinigung u. a. darauf
zurückgeführt, dass bereits die Androhung einer Rüge nahezu alle Firmen
veranlasse, die beanstandete Werbung vom Markt zu nehmen oder sie - der
Kritik folgend - zu ändern. (vgl.
ebd.) Wenn
nichts geschieht, kommt es zur öffentlichen Rüge: Dabei werden die Medien »per
Pressemitteilung über den Sachverhalt "unter Nennung des Unternehmens
und Ortsangabe informiert" (ebd.)
und damit noch einmal - und das in aller Öffentlichkeit - aufgefordert,
diese Art von Werbung zu unterlassen. In solchen Fällen kann der Deutsche
Werberat durchaus Erfolge aufweisen, wenn die betroffenen Firmen für sich
abgewogen haben, ob der Imageschaden der öffentlichen Rüge größer ist als
der werbliche Vorteil des Ganzen. Und natürlich führt auch nur ein Teil der
eingehenden Beschwerden dazu, dass der Werberat nach Prüfung aktiv wird. Im
Jahr 2012 sind insgesamt 915 Konsumenten mit ihren Beschwerden über 479
Werbaktivitäten beim Werberat vorstellig geworden. Von diesen eingegangenen
Beschwerden wurden in der Vorprüfung 174 aussortiert, "da sie sich
beispielsweise gegen mögliche Rechtsverstöße oder nicht kommerzielle Werbung
richteten." (»Bilanz
2012) Etwas mehr als dreihundert Fälle (305), immerhin 16% mehr als im
Vorjahr (262), wurden entschieden. "Nach eingehender Prüfung" (ebd.),
wie ausdrücklich bemerkt wird, wurden die Firmen in 233 Fällen
freigesprochen. In 23% der zur Entscheidung stehenden Kampagnen stellte sich
der Deutsche Werberat an die Seite der "Protestler" (ebd.),
wie es etwas abschätzig heißt. Immerhin: "Sein Votum setzte sich," eigenen
Angaben zufolge, "bei den Unternehmen fast immer sofort durch". So sei die
vom Werberat beanstandete Werbung überwiegend aus dem Markt genommen (57
Fälle) oder entsprechend geändert (9 Fälle) worden. Auch wenn der Deutsche
Werberat sich als Fazit ans Revers heftet, dass die daraus ermittelte
"Durchsetzungsquote des Gremiums von 92 Prozent", die "extrem hohe Akzeptanz
seiner Urteile in der Wirtschaft" (ebd)
signalisiere, bleibt das das Ganze doch kaum mehr als Augenwischerei.
Rechtliche Mittel, die Schaltung geschlechterdiskriminierender Werbung zu
verbieten, hat der Deutsche Werberat nämlich nicht. Und die Betroffenen?
Betroffen sind bei der geschlechterdiskriminierenden Werbung meistens
Frauen, aber auch Männer können Objekt sexistischer Werbung sein.
»Terre
des Femmes, ein Verein, der sich für die Menschenrechte
von Frauen einsetzt, hat in einer »Checkliste
sechs Punkte zusammengefasst, die einem Betrachter bzw. einer
Betrachterin dabei helfen können, Werbung als "frauenfeindlich" bzw.
diskriminierend zu erkennen. Der Verein, auf dessen Plattform "frauenrechte.de"
man u. a. auch frauenfeindliche Werbung "melden" kann, vergibt jedes
Jahr zudem einen Negativpreis, den
"Zornigen
Kaktus", mit denen Unternehmen "ausgezeichnet" werden, die mit
ihrer frauenfeindlichen Werbung besonders aufgefallen sind.
Die wesentlichen Merkmale frauenfeindlicher Werbung sind danach:
"
-
Frauen werden im
Bild oder Text auf bestimmte Rollen (Hausfrau, Verführerin) oder
Eigenschaften (dumm, passiv) reduziert.
-
Bilder und Texte
beleidigen Frauen als Gruppe und stellen sie in abwertender
Weise dar.
-
Es werden
gesundheitsschädigende Schönheits- oder Schlankheitsnormen
propagiert, die Frauen beeinflussen. Z.B. wird ein Produkt
zum Abnehmen beworben und die Abnehmendehat bereits eine sehr
schlanke Figur.
-
Frauen werden als
Objekte, als sexueller Körper ohne Persönlichkeit definiert. Die
sexuelle Verfügbarkeit der Frauen wird signalisiert und damit
die Käuflichkeit wie das Produkt.
-
Das sexualisierte
Darstellen der Frau oder Reduzierung auf bestimmte Körperteile
hat keinen Zusammenhang mit dem Produkt und dient nur als
Blickfang.
-
Das Verhältnis
von Frauen zu Männern ist in Bild oder Text geprägt von
Abhängigkeit und Unterwürfigkeit. "
"Nicht jede Werbung, die mit nackter Haut Aufmerksamkeit erregt,
ist auch per se sexistisch. Unterwäsche- oder Bademodewerbung zum
Beispiel kann sehr wohl sexy und erotisch sein. Wenn ein
Zusammenhang zwischen beworbenem Produkt und wenig bekleideten
Models besteht und wenn deren Darstellung weder herabwürdigend ist
noch auf voyeuristische Instinkte zielt, stehen die Chancen gut,
dass die Werbung nicht als sexistisch beurteilt werden muss."
Ähnliche Merkmalkataloge:
Auszug aus der Broschüre der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt
Detmold: https://www.frauenbeauftragte.org/sexismus/wie-ist-sexistische-werbung-zu-erkennen
- Bilder und Texte
beleidigen
- Frauen und stellen sie
in entwürdigender Weise dar. Dazu gehören auch doppeldeutige
Wort- und Bildspiele.
- Frauen werden mit Waren verglichen oder gleichgesetzt.
Bilder und Texte vermitteln den Eindruck, Frauen seien – wie das
Produkt – zu kaufen.
- Abgebildete Frauen oder die Art ihrer Darstellung haben
keinen Zusammenhang zum angepriesenen Produkt. Frauen (oder
Teile ihres Körpers) werden als reiner Blickfang oder als
Dekoration verwendet.
- Frauen werden in Bild oder Text auf bestimmte Rollen (z. B.
Verführerin,Luxusgeschöpf) oder auf bestimmte Eigenschaften (z.
B. dumm, dienend, passiv) reduziert.
- Das Verhältnis von Frauen zu Männern ist in Bild und Text
geprägt von Abhängigkeiten und Unterwürfigkeit.
- Es wird unterschwellig vermittelt, Frauen seien Besitz oder
Beute eines Mannes, oder es werden Assoziationen im Bereich
Gewalt ausgelöst.
- Weibliche Sexualität wird vermarktet. Die sexuelle
Verfügbarkeit von Frauen wird signalisiert.
- Mittels Bildern oder Texten werden extreme Schönheits- oder
Schlankheitsnormen propagiert.
Der
»Deutsche Werberat nämlich, dem es obliegt, beim Vorliegen entsprechender
Beschwerden eine öffentliche Rüge auszusprechen, duckt sich, so seine
Kritiker, nämlich oft einfach weg oder kommt dann mit seinem Tadel an, wenn
die Kampagne längst passé ist. Das Kontrollgremium der Werbeindustrie
scheint dabei auch wenig vorangebracht zu haben, wenn, wie 2013 geschehen,
ca. 16.000 Frauen und Männer, zahlreiche Organisationen wie der Deutsche
Frauenrat, Terre de Femmes und andere ihm eine Petition gegen
geschlechterdiskriminierende Werbung übergeben haben. Da nützt es
grundsätzlich auch wenig, wenn der Werberat auf seiner Homepage ein
»Beschwerdeformular zugänglich macht, das einen kurzen Weg zum
Kontrollgremium schaffen soll. Anspruch und Wirklichkeit liegen hier für
alle, die den Werberat damit zu mehr Unterstützung aufgefordert haben,
offenbar noch weit auseinander, wenn der Deutsche Werberat zu seinen
»Grundsätzen (Fassung von 2004) bezüglich "Herabwürdigung und Diskriminierung
von Personen" festhält: "In der kommerziellen Werbung dürfen Bilder und
Texte nicht die Menschenwürde und das allgemeine Anstandsgefühl verletzen.
Insbesondere darf Werbung - gerade gegenüber Kindern und Jugendlichen -
nicht den Eindruck erwecken, dass bestimmte Personen minderwertig seien oder
in Gesellschaft, Beruf und Familie willkürlich behandelt werden können."
Dazu zählt er Aussagen und Darstellungen,
-
"die Personen wegen ihres
Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer
Herkunft, ihres Glaubens, ihrer politischen Anschauung, ihres Alters
oder ihres Aussehens diskriminieren
-
die Gewalt oder die
Verharmlosung von Gewalt gegenüber Personen enthalten
-
die den Eindruck erwecken,
Personen seien käuflich zu erwerben
-
die den herrschenden
allgemeinen Grundüberzeugungen widersprechen (zum Beispiel durch
übertriebene Nacktheit)
-
die Personen auf ihre rein
sexuelle Funktion reduzieren und/oder deren ständige sexuelle
Verfügbarkeit nahelegen
-
die pornografischen Charakter
besitzen." (ebd.)
Damit alles seine Richtigkeit hat, misst der Deutsche Werberat im
Beschwerdeverfahren einen Verstoß gegen diese Grundsätze vor allem an den
folgenden Kriterien:
-
Eindruck des verständigen
Durchschnittsverbrauchers
-
Charakter des Mediums
-
Art des beworbenen
Produkts/der beworbenen Dienstleistung
-
aktuell herrschende
Auffassung über Sitte, Anstand und Moral in der Gesellschaft
-
dargestellte
gesellschaftliche Wirklichkeit wie beispielsweise in redaktionellen
Teilen der Medien, Film oder Theater.
Beispiele für sexistische Werbung
Warum manche Werbung als sexistisch zu beurteilen ist, zeigen
verschiedene Beispiele, die im Internet verfügbar sind.
Sabine Winter (2001) "Sexismus umschreibt Diskriminierungen, die Mädchen und Frauen aufgrund
ihres Geschlechts in allen gesellschaftlichen Ebenen erfahren.“
Bruni Schmidt, Sexismus und Rassismus "Schon die amerikanischen Kämpferinnen für die Sklaven- und
Frauenbefreiung des 19. Jh. wussten, dass Sexismus und Rassismus gleichartige ideologische
Erscheinungen sind. Geht es beim Rassismus darum, die Höherwertigkeit der eigenen 'Rasse'
der Minderwertigkeit einer anderen gegenüberzustellen, sichert die Benachteiligung,
Unterdrückung und offene Gewalt gegen Mädchen und Frauen jedem Mann die Möglichkeit,
sich besser, stärker oder höherwertig zu fühlen - unabhängig davon, welche politische
oder religiöse Überzeugung er hat. Unabhängig davon, ob er Medizinprofessor oder
Parkwächter ist. Unabhängig auch davon, ob er Antirassist ist."(aus: Bruni Schmidt,
Sexismus thematisieren - Gewalt hat viele Gesichter: Über Gewalt, Rassismus und Frauen,
in: Posselt/Schumacher, Projekthandbuch: Gewalt und Rassismus, Mühlheim an der Ruhr:
Verlag an der Ruhr, 1993, S.84) Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
11.10.2021
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