Seit 2012 Bildungsstandards für das Abitur im Fach Deutsch
Die
»Bildungsstandards
im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife, die von der
Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 (Abk. BISTA-AHR-D 2012)
verabschiedet worden sind, haben die «Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) vollständig abgelöst (BISTA-AHR-D
2012, S.6).
Seit dem Jahr 2003 verabschiedete die Kultusministerkonferenz nach
und nach Bildungsstandards auch für das Fach Deutsch (2003 für den Mittleren
Bildungsabschluss, 2004 für den Hauptschulabschluss. Verbindlich eingeführt
wurden diese Bildungsstandards in allen Ländern der Bundesrepublik Deutsch
zu Beginn der Schuljahre 2004/2005 und 2005/2006. Im Jahr 2012 folgte die
Verabschiedung der Bildungsstandards für das Deutschabitur.
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Bildungsstandards und Kompetenzen
Aufgabe von Bildungsstandards ist es im Allgemeinen, die
Lernergebnisse, die in Bildungsprozessen angestrebt werden, fächerspezifisch
festzulegen. In den jeweiligen Fächern wird bestimmt, "welche
Kompetenzen Kinder und Jugendliche bis zu einem bestimmten Abschnitt in
ihrer Schullaufbahn entwickelt haben sollen. Unter einer Kompetenz wird
dabei die Fähigkeit verstanden, Wissen und Können in den jeweiligen Fächern
zur Lösung von Problemen anzuwenden." (Bildungsstandards
(IQB), abgerufen am 21.1.2017)
Die Bildungsstandards im Fach Deutsch werden in einer allgemeinen
Einführung im Rahmen der so genannten Fachpräambel vorgestellt, die
beschreibt, "welche Aspekte des Wissens und Könnens der jeweilige
Kompetenzbereich umfasst und wie diese miteinander zusammenhängen" (BISTA-AHR-D
2012, S.7). Im Anschluss daran werden die Bildungsstandards als Könnensbeschreibungen formuliert. Diese Anforderungen sollen von den
Schülerinnen und Schülern am Ende der gymnasialen Oberstufe bewältigt werden
können.
Regelstandards für alle Bildungsgänge, die zum Abitur führen
Die Bildungsstandards für das Deutschabitur (BISTA-AHR-D 2012) sind
Regelstandards, die für alle Bildungsgänge, die zum Abitur
führen.
Niveaustufen
Die Regelstandards sind auf zwei Niveaustufen formuliert, die an
die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden gekoppelt sind, mit der diese
Niveaus erreicht werden sollen.
Da Schülerinnen und Schüler heutzutage eine große
Heterogenität aufweisen, "die unter anderem
mit ihrem sozialen und kulturellen Hintergrund, ihrer Herkunftssprache und
ihrem Geschlecht verbunden ist" (BISTA-AHR-D
2012, S.6), wird von der Schule und ihre Lehrkräften gefordert, den
Unterricht so zu planen und zu gestalten, sowie ggf. schulische
Unterstützungsangebote anzubieten, "dass Schülerinnen und Schüler unabhängig
von ihrer Herkunft die Bildungsstandards in der Regel erreichen können." (ebd.)
Allgemeine Ziele des Unterrichts im Fach Deutsch und seine
fachdidaktischen Grundlagen
In der sogenannten Fachpräambel, die den Bildungsstandards vorangestellt
ist, wird "eine vertiefte Beschäftigung und gründliche Auseinandersetzung
mit Literatur, Sprache und Kommunikation" (ebd.,
S.13) in den Mittelpunkt des Deutschunterrichts in der gymnasialen Oberstufe
gerückt. Im Rahmen der unterrichtlichen Lehr- und Lernprozesse können die
Schülerinnen und Schüler
-
ausgeprägte produktive und
rezeptive Text- und Gesprächskompetenz
-
literarhistorisches und
ästhetisches Bewusstsein sowie
-
Argumentations- und
Reflexionsfähigkeiten im Fach und über das Fach hinaus
entwickeln.
Auf der Grundlage eines weiten Textbegriffs,
"der auch unterschiedliche mediale Erscheinungsformen von Literatur und
Sprache einschließt" (ebd.)
wird dem Deutschunterricht besondere Bedeutung bei der Entwicklung und
Förderung von
Medienkompetenz gegeben.
Hinzu kommen eine Reihe weiterer Ziele z. B. im Bereich der
sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten, der ästhetischen und der
interkulturellen Kompetenz. (s. Abb. - vgl.
BISTA-AHR-D 2012, S.13)
Die Bildungsstandards für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe
sind
in fünf Kompetenzbereiche gegliedert. Diese stehen nicht für sich, sondern
sind "in komplexer Weise miteinander verzahnt" (ebd.)
Diese Kompetenzbereiche sind
In den Kompetenzbereichen ▪"Sich mit Texten und
Medien auseinandersetzen" und ▪"Sprache und Sprachgebrauch reflektieren", die beide auf
fachspezifischen Domänen beruhen, werden die prozessbezogenen Kompetenzen
verbindlich auf den beiden Niveauebenen konkretisiert.
Dabei erfolgt die
Niveaustufung "zudem durch die Auswahl des Gegenstands und die
Aufgabenstellung. Je nach Voraussetzungsreichtum, sprachlicher Komplexität
und Informationsdichte der Texte variiert der Grad an Kenntnissen,
Selbstständigkeit und Reflexionsvermögen, den Schülerinnen und Schüler auf
grundlegendem oder erhöhtem Anforderungsniveau benötigen. Aufgaben auf
erhöhtem Niveau fordern von den Schülerinnen und Schülern ein größeres Maß
an Eigenständigkeit und Reflexion." (ebd,
S.15)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
20.03.2023
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