Verben bilden in Sätzen
▪
Satzglieder. Mit ihren ▪
finiten
Formen bilden Verben die Satzaussage, das
Prädikat, eines Satzes.
Im Allgemeinen
benötigen sie weitere Satzglieder um Sätze zu bilden (Ausnahme:
▪
Imperativformen wie Geht! Such!). Sie sind also
ergänzungsbedürftig durch eine bestimmte Anzahl von Satzgliedern.
Sie können
eines, zwei oder drei andere Satzglieder zu ihrer Ergänzung beanspruchen.
Und manche Verben können sogar, je nach Bedeutung, eine unterschiedliche
Anzahl von anderen Satzgliedern zur Ergänzung fordern.
Daher spricht man
auch davon, dass das Verb eine bestimmte Anzahl von Ergänzungen "regiert".
Die von den Verben zur Satzbildung jeweils geforderte Anzahl von
Satzgliedern bezeichnet man als die Wertigkeit
(▪
Valenz)
eines Verbs.
Dabei kann man einwertige, zweiwertige oder dreiwertige Verben voneinander
unterscheiden. Die dadurch definierten Verbklassen können dann noch weiter
unterteilt werden (Subklassen).
In diesen Subklassen können sie, je nach
Bedeutung, in der sie verwendet werden, auch unterschiedlichen Subklassen
zugeordnet werden (z. B. achten:
Ich achte dich.
Ich achte auf das Zeichen.)
Verben, die ein Akkusativobjekt verlangen, das zugleich im
Passivsatz zum Subjekt wird, werden als ▪
transitive Verben bezeichnet.
Alle übrigen Verben heißen dementsprechend ▪
nichttransitive Verben.
Ferner unterscheidet man, ob Verben reflexiv sind oder
nicht. Dabei unterscheidet man:
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023