§ 1: Als grundlegend im Sinne dieser
orthographischen Regelung gelten die folgenden
Laut-Buchstaben-Zuordnungen.
§ 2: Folgt im Wortstamm auf einen
betonten kurzen Vokal nur ein einzelner Konsonant, so kennzeichnet man
die Kürze des Vokals durch
Verdopplung des
Konsonantenbuchstabens.
§ 3: Für
k und z gilt eine besondere Regelung.
§ 4: In acht Fallgruppen verdoppelt man
den Buchstaben für den einzelnen Konsonanten nicht, obwohl dieser
einem betonten kurzen Vokal folgt.
§ 5: In vier Fallgruppen verdoppelt man
den Buchstaben für den einzelnen Konsonanten, obwohl der vorausgehende
kurze Vokal nicht betont ist.
§ 6: Wenn einem betonten einfachen langen
Vokal ein unbetonter kurzer Vokal unmittelbar folgt oder in
erweiterten Formen eines Wortes folgen kann, so steht nach dem
Buchstaben für den langen Vokal stets der Buchstabe h.
§ 7: Das
h steht ausnahmsweise
auch nach dem Diphthong [aI].
§ 8: Wenn einem betonten langen Vokal
einer der Konsonanten [l], [m], [n] oder [r] folgt, so wird in vielen,
jedoch nicht in der Mehrzahl der Wörter nach dem Buchstaben für den
Vokal ein h eingefügt.
§ 9: Die Länge von [a:], [e:] und [o:]
kennzeichnet man in einer kleinen Gruppe von Wörtern durch die
Verdopplung aa, ee
bzw. oo.
§ 10: Wenige einheimische Wörter und
eingebürgerte Entlehnungen mit dem langen Vokal [i:] schreibt man
ausnahmsweise mit i.
§ 11: Für langes [i:] schreibt man
ie
in den fremdsprachigen Suffixen und Wortausgängen –ie,
–ier und –ieren.
§ 12: In Einzelfällen kennzeichnet man
die Länge des Vokals [i:] zusätzlich mit dem Buchstaben h und
schreibt ih oder ieh.
§ 13: Für kurzes [E] schreibt man
ä statt e, wenn es eine Grundform mit
a gibt.
§ 14: In wenigen Wörtern schreibt man
ausnahmsweise ä.
§ 15: In wenigen Wörtern schreibt man
ausnahmsweise e.
§ 16: Für den Diphthong [OY] schreibt
man äu statt eu, wenn es eine Grundform mit
au gibt.
§ 17: In wenigen Wörtern schreibt man
ausnahmsweise äu.
§ 18: In wenigen Wörtern schreibt man
den Diphthong [aI] ausnahmsweise ai.
§ 19: Folgen auf
–ee oder –ie die
Flexionsendungen
oder Ableitungssuffixe –e, –en, –er,
–es,
–ell, so lässt man ein e
weg.
§ 20: Über die bisher dargestellten
Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch
fremdsprachige Zuordnungen auf. In den folgenden Listen sind nur die wichtigeren angeführt.
§ 21: Fremdwörter aus dem Englischen,
die auf –y enden und im Englischen den Plural –ies haben, erhalten im
Plural ein –s.
§ 22: Als grundlegend im Sinne dieser
orthographischen Regelung gelten die folgenden
Laut-Buchstaben-Zuordnungen.
§ 23: Die in großen Teilen des deutschen
Sprachgebiets auftretende Verhärtung der Konsonanten [b], [d], [g],
[v] und [z] am Silbenende sowie vor anderen Konsonanten innerhalb der
Silbe wird in der Schreibung nicht berücksichtigt.
§ 24: Für den Laut [ç] schreibt man
regelmäßig g, wenn erweiterte Formen am Silbenanfang mit dem Laut [g]
gesprochen werden.
§ 25: Für das scharfe (stimmlose) [s]
nach langem Vokal oder Diphthong schreibt man ß,
wenn im Wortstamm kein weiterer Konsonant folgt.
§ 26: Folgt auf das
s, ss, ß, x oder z
eines Verb- oder Adjektivstammes die Endung -st der 2. Person Singular
bzw. die Endung -st(e) des Superlativs, so
lässt man das s der Endung weg.
§ 27: Für den Laut [∫] am Anfang des
Wortstammes vor folgendem [p] oder [t] schreibt man s statt sch.
§ 28: Für den Laut [ƞ] vor [k] oder [g]
im Wortstamm schreibt man n statt ng.
§ 29: Für den Laut [f] schreibt man
v
statt f in ver- (wie in verlaufen) sowie am Anfang einiger weiterer
Wörter.
§ 30: Für den Laut [v] schreibt man in
Fremdwörtern regelmäßig und in wenigen eingebürgerten Entlehnungen
v
statt w.
§ 31:
Für die Lautverbindung [ks]
schreibt man in einigen Wortstämmen ausnahmsweise chs bzw.
ks statt x.
§ 32: Über die bisher dargestellten
Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch
fremdsprachige Zuordnungen auf. In den folgenden Listen sind nur die
wichtigeren angeführt.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
18.12.2023