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Laut-Buchstaben-Zuordnung

Überblick

Rechtschreibung

 
FAChbereich Deutsch
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Die Laut-Buchstaben-Zuordnungen in der deutschen Rechtschreibung

In der Schreibung der deutschen Sprache sind Buchstaben und Sprachlaute einander zugeordnet. Die Regeln der (neuen) Rechtschreibung im Bereich der Laut-Buchstaben-Zuordnung zielen dabei darauf ab, auf der Grundlage des Stammprinzips dafür zu sorgen, dass in möglichst allen Wörtern einer bestimmten Wortfamilie der gleiche Wortstamm geschrieben wird.

Dabei ist maßgebend, ob ein bestimmtes Wort heutzutage zu einer bestimmten Wortfamilie gehört oder nicht.

Vereinfacht gesagt bedeutet Stammprinzip, dass Wörter so geschrieben werden wie die, mit denen das Wort "verwandt" ist. Dabei beruht diese Verwandtschaft auf dem gleichen Wortstamm.

Die wesentlichen Bereiche der Laut-Buchstaben-Zuordnung, die im Rahmen der Rechtschreibreform 1996 z. T. neu geregelt worden sind, betreffen:

32 amtliche Regeln zu Laut-Buchstabenzuordnungen in der deutschen Rechtschreibung

§ 1: Als grundlegend im Sinne dieser orthographischen Regelung gelten die folgenden Laut-Buchstaben-Zuordnungen.

§ 2: Folgt im Wortstamm auf einen betonten kurzen Vokal nur ein einzelner Konsonant, so kennzeichnet man die Kürze des Vokals durch Verdopplung des Konsonantenbuchstabens.

§ 3: Für k und z gilt eine besondere Regelung.

§ 4: In acht Fallgruppen verdoppelt man den Buchstaben für den einzelnen Konsonanten nicht, obwohl dieser einem betonten kurzen Vokal folgt.

§ 5: In vier Fallgruppen verdoppelt man den Buchstaben für den einzelnen Konsonanten, obwohl der vorausgehende kurze Vokal nicht betont ist.

§ 6: Wenn einem betonten einfachen langen Vokal ein unbetonter kurzer Vokal unmittelbar folgt oder in erweiterten Formen eines Wortes folgen kann, so steht nach dem Buchstaben für den langen Vokal stets der Buchstabe h.

§ 7: Das h steht ausnahmsweise auch nach dem Diphthong [aI].

§ 8: Wenn einem betonten langen Vokal einer der Konsonanten [l], [m], [n] oder [r] folgt, so wird in vielen, jedoch nicht in der Mehrzahl der Wörter nach dem Buchstaben für den Vokal ein h eingefügt.

§ 9: Die Länge von [a:], [e:] und [o:] kennzeichnet man in einer kleinen Gruppe von Wörtern durch die Verdopplung aa, ee bzw. oo.

§ 10: Wenige einheimische Wörter und eingebürgerte Entlehnungen mit dem langen Vokal [i:] schreibt man ausnahmsweise mit i.

§ 11: Für langes [i:] schreibt man ie in den fremdsprachigen Suffixen und Wortausgängen ie, –ier und –ieren.

§ 12: In Einzelfällen kennzeichnet man die Länge des Vokals [i:] zusätzlich mit dem Buchstaben h und schreibt ih oder ieh.

§ 13: Für kurzes [E] schreibt man ä statt e, wenn es eine Grundform mit a gibt.

§ 14: In wenigen Wörtern schreibt man ausnahmsweise ä.

§ 15: In wenigen Wörtern schreibt man ausnahmsweise e.

§ 16: Für den Diphthong [OY] schreibt man äu statt eu, wenn es eine Grundform mit au gibt.

§ 17: In wenigen Wörtern schreibt man ausnahmsweise äu.

§ 18: In wenigen Wörtern schreibt man den Diphthong [aI] ausnahmsweise ai.

§ 19: Folgen auf –ee oder –ie die Flexionsendungen oder Ableitungssuffixe e, en, er, es, ell, so lässt man ein e weg.

§ 20: Über die bisher dargestellten Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch fremdsprachige Zuordnungen auf. In den folgenden Listen sind nur die wichtigeren angeführt.

§ 21: Fremdwörter aus dem Englischen, die auf –y enden und im Englischen den Plural –ies haben, erhalten im Plural ein –s.

§ 22: Als grundlegend im Sinne dieser orthographischen Regelung gelten die folgenden Laut-Buchstaben-Zuordnungen.

§ 23: Die in großen Teilen des deutschen Sprachgebiets auftretende Verhärtung der Konsonanten [b], [d], [g], [v] und [z] am Silbenende sowie vor anderen Konsonanten innerhalb der Silbe wird in der Schreibung nicht berücksichtigt.

§ 24: Für den Laut [ç] schreibt man regelmäßig g, wenn erweiterte Formen am Silbenanfang mit dem Laut [g] gesprochen werden.

§ 25: Für das scharfe (stimmlose) [s] nach langem Vokal oder Diphthong schreibt man ß, wenn im Wortstamm kein weiterer Konsonant folgt.

§ 26: Folgt auf das s, ss, ß, x oder z eines Verb- oder Adjektivstammes die Endung -st der 2. Person Singular bzw. die Endung -st(e) des Superlativs, so lässt man das s der Endung weg.

§ 27: Für den Laut [∫] am Anfang des Wortstammes vor folgendem [p] oder [t] schreibt man s statt sch.

§ 28: Für den Laut [ƞ] vor [k] oder [g] im Wortstamm schreibt man n statt ng.

§ 29: Für den Laut [f] schreibt man v statt f in ver- (wie in verlaufen) sowie am Anfang einiger weiterer Wörter.

§ 30: Für den Laut [v] schreibt man in Fremdwörtern regelmäßig und in wenigen eingebürgerten Entlehnungen v statt w.

§ 31: Für die Lautverbindung [ks] schreibt man in einigen Wortstämmen ausnahmsweise chs bzw. ks statt x.

§ 32: Über die bisher dargestellten Laut-Buchstaben-Zuordnungen hinaus treten in Fremdwörtern auch fremdsprachige Zuordnungen auf. In den folgenden Listen sind nur die wichtigeren angeführt.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 18.12.2023

 
 

 
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