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Argumentationsmodell von Stephen Toulmin

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Ein Modell für jede Art von Äußerung

Der britische Wissenschaftstheoretiker und Philosoph »Stephen Toulmin (1922-2009) hat 1957 ein Argumentationsmodell entwickelt, das seinem Anspruch nach jede Form von Äußerungen abdecken soll.

Die argumentative Struktur seines Modells beruht auf sechs Elementen oder genauer gesagt: auf sechs relationalen logisch-semantisch definierten Kategorien, wie Klaus Brinker (1997, S.74) betont.

Brinker (1997, S.74) erweitert Toulmins Modell um die thematische Kategorie der Einbettung, die er seiner Analyse der argumentativen Themenentfaltung im Rahmen der textthematischen Analyse zugrunde legt.

Das allgemeine Argumentationsschema von Stephen Toulmin

Das allgemeine Argumentationsschema Stephen Toulmins gestaltet sich wie folgt. Es zeigt, dass in jeder Argumentation eine Konklusion in Beziehung zu bestimmten Daten gesetzt wird. (vgl. Argumente im Analyseschema von Toulmin)
 

 

1. Ohne Schlussregeln keine Argumentation

Eine strittige Behauptung bzw. These (von Toulmin "claim"; abgekürzt: C; Konklusion genannt) wird durch Argumente ("Datum" bzw. "Data", abgekürzt: D; Tatsachen) begründet. Damit diese (Aussagen über) Tatsachen überhaupt die Rolle von Begründungen für eine bestimmte These übernehmen können, müssen sie in ein bestimmtes logisches Verhältnis zur These gebracht werden. Dieses logische Verhältnis entsteht durch eine Regel, auf deren Grundlage eine bestimmte Schlussfolgerung gezogen bzw. eine These aufgestellt werden kann. Diese Schlussregel, nicht gleichbedeutend mit einer Schlussfolgerung, macht aus diesen Tatsachenbehauptungen ("Daten") eigentlich erst Argumente.

  • Eine derartige Schlussregel kann sehr kurz ausfallen und dann z. B. die Formen "Wenn D, dann C"  oder "D; deshalb C" annehmen.

  • Sie kann aber auch ausführlich gestaltet wie folgt erscheinen: "Wenn die Daten x1, x2, x3 gegeben sind, dann kann man annehmen, dass C."

Schlussregeln, ohne die Argumentation nicht auskommt, werden allerdings nicht immer explizit formuliert. Sie sind sogar meistens nur implizit vorhanden. Zusammen mit Thesen (C)  und Argumenten (D) bilden sie aber stets die Grundstruktur der Argumentation.

Schlussregeln

  • sind "hypothetische, brückenartige Aussagen" (Toulmin 2. Aufl. 1996, S.96), die von Schlussfolgerungen und Argumenten streng unterschieden werden müssen,

  • zeigen an, dass der Schritt vom Argument / von den Argumenten "auf die ursprüngliche Behauptung oder Schlussfolgerung angemessen und legitim ist" (Toulmin 2. Aufl. 1996, S.89),

  • sind allgemein gehalten und gelten für alle (besonderen) Argumentationen des betreffenden Typs,

  • sind entweder zwingend oder eingeschränkt gültig (vgl. Toulmin 2. Aufl. 1996, S.91)

2. Der Geltungsanspruch einer Argumentation

"Wer eine Behauptung aufstellt, erhebt damit einen Anspruch – einen Anspruch auf unsere Aufmerksamkeit und auf unseren Glauben", betont Stephen Toulmin (Toulmin 2. Aufl. 1996, S.17). Allerdings kann der Grad dieses Anspruchs verändert (modifiziert) werden und dies wirkt sich unmittelbar auf die jeweilige Schlussfolgerung aus, der dadurch eine unterschiedliche Stärke verliehen wird.

Modaloperatoren

Wenn man den Geltungsanspruch oder Wahrscheinlichkeitsgrad der Argumentation einschränken will, kann man sich eines so genannten Modaloperators bedienen. Modaloperatoren sagen also etwas über die Relevanz der angewendeten Schlussregel im Allgemeinen und für den vorliegenden Fall aus.

  • Manche Schlussfolgerungen bzw. argumentativen Zusammenhänge erscheinen uns auf der Grundlage ihrer implizierten Schlussregel so zwingend, dass wir dies mit einem Modaladverb wie "notwendigerweise", o. ä. versehen.

  • Andere Schlussfolgerungen kommen uns nur "wahrscheinlich" vor, weil wir ihr Eintreten bloß vermuten. Formulierungen dieser Art nennt man Einschränkungsoperatoren, weil sie den Geltungsanspruch der These/Schlussfolgerung begrenzen.

Ausnahmebedingungen

Man kann den Geltungsanspruch einer Schlussfolgerung aber auch dadurch eingrenzen, dass man so genannte Ausnahmebedingungen formuliert. Sie geben die Umstände an, unter "denen die allgemeine Erlaubnis durch die Schlussregel aufgehoben werden müsste." (Toulmin 2. Aufl. 1996, S.92)
Bestehen derartige Ausnahmebedingungen und werden sie in der Argumentation nicht aufgeführt, ist es natürlich ein Leichtes, die durch eine bestimmte Schlussregel legitimierte Schlussfolgerung/These anzufechten und zurückzuweisen.

3. Die Stützung der Schlussregel

Wenn man annehmen muss, dass die Grundstruktur der Argumentation noch nicht hinreichend überzeugen kann, muss man weitere Aussagen heranziehen.

  • Wenn das vorgebrachte Argument  nicht hinreichend überzeugen kann. Dann ist es vielleicht erforderlich, weitere Argumente unter Beibehaltung der implizierten oder nur teilweise abgeänderten Schlussregel zu finden. Weitere Argumente untermauern damit die schon gezogene Schlussfolgerung bzw. die These und fügen der vorhandenen Begründung weitere hinzu. Diese Argumente bilden bei gleicher Schlussregel eine lineare Argumentationskette.

  • Während man also in diesem Fall weitere Argumente auf der Basis einer implizierten Schlussregel sucht und anführt, muss man bei der möglichen Anfechtung der Schlussregel anders verfahren.
    Sollen mögliche Einwände und Anfechtungen gegen die Schlussregel abgewehrt werden, muss man diese selbst stützen.

Aussagen, die zur Stützung der Schlussregel herangezogen werden, sollen bewirken,

  • dass die verwendete Schlussregel auf den von ihr beanspruchten Bereich von Argumentationen des gleichen Typs angewendet werden kann und diese Anwendung zulässig ist

  • dass die Anwendung der Schlussregel für den vorliegenden Fall zulässig ist.

Im Allgemeinen stehen zur Stützung von Schlussregeln folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Gesetze

  • Normen

  • Regeln

  • Prinzipien

  • Allgemeine Tatsachen

  • Anerkannte Bestimmungen

  • Anerkannte Erfahrungen

  • Bedürfnisse

  • Taxonomische Klassifikationen

Diese Möglichkeiten stehen natürlich nicht für jeden Gegenstand von Argumentationen zur Verfügung. Man muss daher immer wieder die so genannte "Veränderlichkeit oder Bereichsabhängigkeit der Stützung" (Toulmin 2. Aufl. 1996, ebd. S. 95) beachten.
Wie die Stützung der Schlussregel also im Einzelnen erfolgt, hängt von verschiedenen Gesichtspunkten ab. Sie stellt in jedem Falle eine "komplexe Aufgabe dar, "bei der je nach Argumentationszusammenhang Logik, einzelwissenschaftliche Theorien, Erfahrung, Plausibilität und Gruppenkonsens in unterschiedlichem Maße eine Rolle spielen." (Bayer 1999, S. 146)

  • In wissenschaftlichem Kontext ist es z. B. notwendig, dass die konditionalen theoretischen Prämissen von deduktiven Argumenten zuvor mit Hilfe von induktiven Argumenten oder in einem komplexen hypothetisch-deduktiven Vorgehen gewonnen werden.

  • In der Alltagsargumentation dagegen bleibt einem - auch wenn das unter fomal-logischem Aspekt der Argumentation problematisch ist - häufig nichts anderes übrig, als den Übergang von Argument (Daten) zur Schlussfolgerung (Konklusion) "durch Rückgriffe auf von allen geteilte Auffassungen (Klein 1980) oder durch Appelle an den mehr oder weniger gesunden Menschenverstand" zu stützen. (vgl. Bayer 1999, S. 147)

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2023

  
 

 
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