•
Mitschreiben
Das
•
Gedächtnisprotokoll stellt eine
• Sonderform
des
• Protokolls dar, das sich sehr von den
herkömmlichen
•
Protokolltypen (•
Verlaufs-
und
• Ergebnisprotokoll) unterscheidet. Im
Unterschied zu diesen hat es im Algemeinen keinen halböffentlichen,
sondern privaten Charakter.
Ein Gedächtnisprotokoll wird erst im Nachhinein begonnen und
basiert damit im Allgemeinen auf keiner, jedenfalls keiner systematisch
angelegten
•
Mitschrift. Die
Gründe, weshalb ein Gedächtnisprotokoll angefertigt wird, können
vielfältig sein. Auf jeden Fall soll es eine Erinnerungsstütze
sein, mit der einer der Beteiligten eines Gesprächs wichtige Aussagen,
Ergebnisse oder Terminabsprachen schriftlich festhalten will.
Selbst wenn ein Gedächtnisprotokoll keine Urkunde darstellt,
kann es doch von Gewicht sein, wenn es z.B. einige Zeit später um die
Klärung bestimmter, strittiger Sachverhalte geht, bei der sich beteiligte
Gesprächspartner aus der Erinnerung auf vordem gemachte Aussagen
berufen.
Wenn aber von einem Dritten unter dem Gedächtnisprotokoll bestätigt
wird, zu welchem Zeitpunkt es erstellt bzw. ihm zur Bestätigung des
Termins vorgelegt worden ist, hat man sich zumindest ein Stück weit -
allerdings unabhängig vom Tatsachencharakter der niedergeschriebenen
Inhalte - Gewicht verschafft. Und je näher der Zeitpunkt der
Niederschrift zu dem protokollierten Ereignis steht, desto besser. Denn so
kann die Gefahr der Wahrheitsverfälschung durch Trübungen, die aus einem
längeren Zeitabschnitt zwischen Ereignis und Erinnerungen, zumindest
verringert werden.
Da das Gedächtnisprotokoll eine Aufzeichnung mit in der Regel privatem
Charakter darstellt, ist es grundsätzlich an keine besondere
sprachliche Form gebunden. Letztlich bestimmt der mögliche
Verwendungszweck, wie sehr sich das Gedächtnisprotokoll in
• Aufbau
und
• äußerer Gestaltung den anderen Formen
des Protokolls annähert. (vgl.
•
Formularvorlage)
Auf jeden Fall sind die auch bei den anderen Protokollformen in der Basisinformation
enthaltenen Angaben festzuhalten, wie
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023