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Inhaltsverzeichnis: ist Teil des des Dokuments und weist die
Gliederungspunkte aus
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Auszug: verkürzte Wiedergabe des Dokuments. Besteht nur aus
Teilen des Dokuments selbst (Sätze, Absätze, bei Filmen Schnittfolgen)
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Zusammenfassung: Darstellung der wichtigsten Gedankengänge
und Schlussfolgerungen des Dokuments als Bestandteil des Dokuments
selbst. Eine Zusammenfassung dient dem Benutzer des Dokuments und muss
deshalb weder vollständig noch aus sich heraus voll verständlich sein
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Annotation: möglichst kurze allgemeine Charakterisierung des
Dokuments. Sie enthält nichts, was z.B. aus dem Titel des Dokuments
erschlossen werden kann. Eine Annotation braucht nicht aus vollständigen
Sätzen bestehen, sondern kann auch aus Stichworten oder Schlagworten
bestehen
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Kurzreferat (Abstract): stellt
ohne Wertung die
inhaltlichen Bestandteile des Dokuments dar, die für den Benutzerkreis
des Kurzreferates relevant sind
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Sammelreferat: gibt
ohne Wertung die wesentlichen
Inhalte mehrere Dokumente wieder, die inhaltlich sehr ähnlich oder
miteinander verknüpft sind
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Rezension (Besprechung):
wertende Stellungnahme zu
einem Dokument. Muss nicht unbedingt die wichtigsten Inhalte des
Dokuments wiedergeben, darf auch ausführlich und umfangreich sein.
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Sammelrezension (Sammelbesprechung): gemeinsame,
vergleichende wertende Stellungnahme zu mehreren Dokumenten
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Literaturbericht (auch:
Übersichtsbericht,
Fortschrittsbericht, Thematische Studie, State of the Art Report):
"Darstellung des in der Literatur eines bestimmten Zeitraumes
niedergelegten Wissensstandes zu einem bestimmten Problemkreis. Darf Wertungen enthalten. Muss eine Bibliographie der behandelten
Literatur enthalten.