"In allen Schulen ist die sittliche Bildung, staatsbürgerliche
Gesinnung, persönliche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des
deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung zu erstreben."
(Artikel 148, Satz 1 der Weimarer Reichsverfassung)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.12.2024