Als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserziehung sollten an
deutschen Schulen, dem US-amerikanischen Beispiel folgend
Suizid-Präventionsprogramme eingerichtet und durchgeführt werden mit dem
Ziel der Verringerung der Suizidhäufigkeit.
Dabei müssen wohl auf Seiten
der Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern stets eine Reihe von
Widerständen überwunden werden, wie
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Verleugnung und
Bagatellisierung des Problems an der "eigenen" Schule
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Angst davor, Suizidtendenzen
durch das Sprechen darüber gar zu fördern
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Weigerung, neben Themen wie
Gewalt, AIDS, Kriminalität, Drogen und Sexualerziehung noch weitere
"Erziehungsaufgaben" zu übernehmen
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...
Die Anforderungen, die an ein schulisches Präventionsprogramm zu stellen
sind, beschreibt
Heidrun Bründel (1993, S.
235) wie folgt. Es sollte
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wissenschaftlich auf dem aktuellen Stand und klar gegliedert sein
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Nah- und Fernziele formulieren
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die Zielgruppe definieren und deutlich ansprechen
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für Lehrer und Lehrerinnen praktikabel sein und in einzelne
Unterrichteinheiten aufteilbar sein, sowie Materialien und Übungen für
Schülerinnen und Schüler umfassen
Die Suizidprävention muss als Aufgabe der ganzen Schule betrachtet
werden, sollte Lehrer, Schüler und ggf. Eltern erreichen und
entsprechend ihren Möglichkeiten mit Präventionsaufgaben betrauen. Dabei
umfasst die Suizidprävention in Präventionsprogrammen drei verschiedene
Bereiche:
Auf die Schule und ihre Aufgaben im Rahmen der Suizidprävention
übertragen bedeutet dies:
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Im Rahmen der •
Suizidprävention benötigt die
Schule Lehrpläne und eine Lernkultur, die die Schüler befähigen,
Strategien zur Bewältigung von Belastungen und zur Lösung von
Problemen zu entwickeln.
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Bei der •
Suizidintervention geht es ganz
gezielt um die Früherkennung von suizidgefährdeten Schülern. Dabei ist
dies eine Fortbildungsaufgabe für Lehrer wie Schüler, die in ihrer
Rolle als mögliche Betroffene und Helfer, angesprochen werden müssen.
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Bei der •
Suizidpostvention
geht es bei einem
überlebten Suizidversuch um die Betreuung des Betroffenen,
bei einem vollendeten Suizid im Rahmen der Nachsorge um die Betreuung von Angehörigen und Freunden
des Suizidanten, manchmal sogar der gesamten Schülerschaft.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
06.04.2024
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