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Wann und wo es heutzutage zu Konflikten zwischen Mitarbeitern in einem Betrieb, unter Vereinsmitgliedern, zwischen Nachbarn oder zwischen Schülerinnen und Schülern kommt, fällt irgendwann das Wort, das für so vieles herhalten muss, was die Beziehungen zwischen Menschen belastet: Mobbing.

Mobbing von engl. to mob, was über jemanden herfallen oder sich auf jemanden stürzen bedeutet, wird von der Duden-Redaktion unter dem Stichwort mobben, das dem Jargon zugeordnet wird, mit folgender Bedeutungsangabe versehen: "einen Arbeitskollegen ständig schikanieren, quälen, verletzen [mit der Absicht, ihn aus der Firma o. Ä. zu vertreiben."  (Duden, Deutsches Universalwörterbuch 4. Aufl. 2001) Im englischen Sprachraum ist der Begriff Mobbing weniger verbreitet, dort wird zur Bezeichnung ähnlicher Vorgänge von Bossing und Bullying gesprochen. Weiter gefasst als der Mobbing-Begriff ist der Begriff der unfairen Attacke, wie er von der Fairness-Stiftung verwendet wird.

Definitionen

Über den Begriff Mobbing kursieren verschiedene Definitionen, die zum Teil von unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Kontexten aus formuliert worden sind. Eine allgemeinverbindliche Definition existiert nicht.

Die drei Definitionen repräsentieren zunächst einmal verschiedene Definitionstypen. Die Definition von Zapf ist eine extensionale Definition, während die beiden anderen intensionale Definitionen darstellen. Sie lassen sich außerdem als Realdefinitionen (Sacherklärung) verstehen.
Alle drei Definitionen gehen von einer bestimmten lebensweltlichen Verortung des Phänomens aus, stellen Mobbing in den Zusammenhang bestimmter sozialer Strukturen und Kontexte. In allen drei Definitionen wird das Phänomen der Arbeitswelt zugeordnet. Die Menschen, die dort miteinander zu tun haben, bilden größere und kleinere formelle Gruppen, also gewisse "Zwangsgemeinschaften", auf deren Zugehörigkeit der einzelne meistens keinen Einfluss hat. Wer mit anderen zusammenarbeitet, tut dies - selbst wenn er mit bestimmten Personen gerne in einem Team zusammen ist - in der Regel nicht aus freien Stücken, sondern weil betriebliche oder arbeitstechnische Gründe dafür vorliegen. Dies mag auch der Grund dafür sein, dass in Gruppen, denen man ohne äußere oder innere Zwänge angehört, Mobbing eher eine Randerscheinung darstellt. Wer in einem Freizeitverein von anderen gemobbt wird, kann und wird in der Regel diesen Verein verlassen und sich gegebenenfalls anderen anschließen. Für die mobbende Gruppe ist indessen das Problem dadurch keineswegs gelöst.
Als weiteres wichtiges Definitionsmerkmal verstehen die drei vorstehenden Definitionen die zeitliche Dauer der destruktiven Handlungen. Übereinstimmend wird dabei betont, dass eine gewisse Häufigkeit in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen und eine längere Zeitdauer bei destruktiven Handlungen vorliegen muss, die als Mobbing bezeichnet werden können. Der Fixierung bestimmter Zeiträume oder Häufigkeitsverteilungen, wie sie von Zapf formuliert werden (" mindestens einmal pro Woche" und "mindestens ein halbes Jahr"), wird man freilich nur mit größter Vorsicht genießen können, denn solche Angaben geben lediglich einen willkürlich gesetzten Anhaltspunkt und sind nicht das Ergebnis wissenschaftlich-empirischer Untersuchungen. Und doch sind sie Antworten auf  vielfach gestellte und meist recht unbefriedigend beantwortete Fragen nach der Dauer und Häufigkeit des Phänomens Mobbing, wenn es von anderen Konflikten und Streitigkeiten abgehoben werden soll.

Die am Mobbing beteiligten Personen werden grob in Opfer und Täter eingeteilt, auch wenn alle drei Definitionen aus gutem Grund auf derartige Bezeichnungen verzichten, die ihre Nähe zu strafrechtlicher, zumindest aber moralischer Schuld bzw. Unschuld nicht verleugnen können. So stehen bei Zapf "Mobbingbetroffene" "Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen" gegenüber, während Leymann von einer Person spricht, die in Konflikten "unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen" "angegriffen" wird. Wie man die Beteiligten auch immer bezeichnet, feststeht jedenfalls, dass es sich "beim Mobbing um einen interpersonellen Prozess nach dem Täter-Opfer-Modell handelt." (Engels 2006) Dennoch ist eine eindeutige Zuschreibung der Rollen von Täter und Opfer in einem Mobbingprozess nicht unbedingt hilfreich, denn dabei sind "sehr viele verschiedene Kräfte und 'Einzelmotivationen' am Werk." So kann es sein, dass das Mobbingopfer in einer Gruppe "nur einen Symptomträger" darstellt und seine Entfernung oder sein freiwilliger Fortgang in einem solchen Fall auch keine Lösung des Problems bringt.
Damit es zu Mobbing kommt, muss die Struktur der Beziehung zwischen dem Opfer und seinen "Mobbern" das Opfer in eine eindeutig unterlegene Position bringen. Ohne diese grundsätzliche Inferiorität des Mobbingopfers kann die einzelne Person oder die Gruppe von Personen, die es "piesakt," ja auch nicht jene superiore Dominanz gewinnen, die den von einer strategisch und taktisch überlegenen Position aus agierenden "Mobber" auszeichnet. Die kommunikative Beziehung zwischen Opfer und Täter ist daher notwendigerweise komplementär. Und erst wenn in einer Konfliktsituation, in der die Konfliktparteien eine Weile lang durchaus auf Augenhöhe, d. h. symmetrisch, miteinander kommunizieren, eine der Parteien in eine inferiore Position gerät, kann der weitere Konfliktverlauf den Charakter von Mobbing annehmen. Mobbing, das zeigen auch diese Ausführungen, stellt also auch ein gruppendynamisches Problem dar.

  • Dementsprechend fasst Franz Engels (2006) den Begriff in einem erweiterten Sinne unter sozialpsychologischer Perspektive wie folgt: " Mobbing ist der unglückliche und untaugliche Versuch einer sozialen Gemeinschaft, einen oder mehrere unlösbar scheinende und bedrohliche Konflikte durch Ausgrenzung einzugrenzen, zu fixieren und dadurch unschädlich zu machen. Es handelt sich um einen weitgehend unbewussten, gruppendynamischen Prozess, der erstmals von Konrad Lorenz bei Tieren beschrieben wurde und offenbar ubiquitär verbreitet ist Das Motiv von Mobbing ist meist Angst. Oft auch dann, wenn dies nicht direkt erkennbar ist." (Engels 2006)

Wen eine bestimmte Gruppe zum Mobbingopfer macht, hängt im Allgemeinen von vielen Faktoren ab und die kritische Analyse einer Mobbingkonstellation darf auch vor der Person des Gemobbten, seinen persönlichen Eigenschaften, seiner Konflikt- und Anpassungs- aber auch Leistungsfähigkeit nicht haltmachen und muss seine soziale Kompetenz ebenso reflektieren wie die der anderen Beteiligten. Besitzt eine Gruppe nämlich die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv auszutragen, wird in der Regel auch der Entstehung von Mobbing ein Riegel vorgeschoben. (vgl. ebd.)

Mobbing als arbeitsrechtliches Problem

Das Landesarbeitsgericht Thüringen hat in einem Urteil die arbeitsrechtliche Sicht zum Mobbing dargestellt. Darin wird u. a. festgestellt, dass im Arbeitsrecht unter Mobbing "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen erfasst werden, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der sich jeweils bietenden Gelegenheiten ist ausreichend. Als relevante Verhaltensweisen kommen insbesondere in Betracht: Tätlichkeiten; ehrverletzende Handlungen; sexuelle Belästigungen; Demütigungen; Diskriminierungen; grundlose Herabwürdigung der Leistungen; vernichtende Beurteilungen; Isolierung; Abkoppelung von der betrieblichen Information und Kommunikation; schikanöse Anweisungen, wie Zuteilung nutzloser oder unlösbarer Aufgaben; Ankündigung oder Durchführung von belastenden Maßnahmen ohne Begründung; Durchführung von Maßnahmen, denen vergleichbare Mitarbeiter nicht unterworfen sind; sachlich nicht begründbare Häufung von Arbeitskontrollen; Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines Erklärungsnotstands.
Es ist abzulehnen, wenn gefordert wird, dass die Annahme von Mobbing über einen längeren Zeitraum, mindestens jedoch für ein halbes Jahr andauernde Handlungen voraussetzt. Ein als Mobbing zu bezeichnendes Verhalten kann innerhalb kürzester Zeit zu den schwerwiegendsten Folgen führen. Maßgeblich für einen Unterlassungsanspruch [des Opfers] ist, ob das Verhalten des Täters aus objektiver Sicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere, ebenso geschützte Rechte des Opfers verletzt. Auch heimtückische, anonyme und deshalb versteckte Aktionen können zur Verletzung von Rechten führen und nur darauf kommt es aus der Sicht einer rechtlichen Bewertung an.
Wird das Mobbing vom Arbeitgeber gelenkt, so geht es in der Regel darum, den Arbeitnehmer auf kaltem Wege zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen. Richtet sich das Mobbing gegen Arbeitskollegen oder Vorgesetzte, spielen oft Neid, Missgunst, Angst um den eigenen Arbeitsplatz, bedingungsloses Karrierestreben, als nicht ausreichend erachtete soziale Anpassung des Opfers aber auch schlicht sadistische oder rassistische Motive eine Rolle. Ein unmittelbarer Auslöser kann in jedem Verhalten des Mobbingopfers liegen, welches bei dem Täter Neid und Missgunst provoziert, den Anschein der Gefährdung des Arbeitsplatzes oder der Karriere erweckt, eine aus Sicht der Belegschaft nicht mehr hinnehmbare Eigenständigkeit verkörpert. Bei der durch Sadismus oder Rassismus begründeten Motivation reicht oft die schlichte Existenz des Opfers.
Zur rechtlich zutreffenden Einordnung [im Arbeitsgerichtsverfahren] kann dem Vorliegen oder Nichtvorliegen falltypischer Indiztatsachen eine ausschlaggebende Bedeutung zukommen, wenn eine [Verbindung] zu den von dem Betroffenen vorgebrachten [d.h. vor Gericht beschriebenen] Mobbinghandlungen besteht. Dabei handelt es sich im wesentlichen um das Bestehen einer erkennbaren, sich in der Auslösung des Mobbings widerspiegelnden Motivation und einen für Mobbing typischen, in der Regel zunehmend eskalierenden Geschehensablauf. Darüber hinaus kommt auch dem sich typischerweise mit zunehmender Dauer verschlechternden psychischen und physischen Gesundheitszustand des Mobbingopfers insbesondere dann Bedeutung zu, wenn vorher keine vergleichbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestanden haben. Im Zusammenwirken mit den für Mobbing einschlägigen Verhaltensmustern muss das Vorliegen solcher Indikatoren regelmäßig für die Berechtigung des Mobbingvorwurfs sprechen." (inhaltliche Wiedergabe des Urteils nach http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/navi/frameset.html?../text/mobbing/mob5.html, 26.03.06, Hervorheb. u. Ergänzungen durch den Autor der Wiedergabe des Urteils )

Unfaire Attacken, Mobbing, Bossing oder Bullying?

Der Begriff der unfairen Attacke fungiert als ein Oberbegriff, der den Begriff Mobbing einschließt. Wer unfair attackiert, setzt auch unfaire Methoden ein, um seine Ziele zu erreichen. "Unfair attacks" lassen sich beschreiben und definieren als "Sammelname für eine Vielzahl von Aktivitäten (z. B. Beschimpfungen, Drohungen, Telefonterror), die bewusst oder unbewusst, aus Fahrlässigkeit oder mit Absicht einmalig oder wiederholt auf Personen, manchmal auch auf die von ihnen vertretenen Institutionen gerichtet sind und destruktive Folgen haben, die von sozialer Demütigung und Isolierung bis zu psychosomatischen Erkrankungen, depressiven Störungen und Selbstmordabsichten reichen können. Zu den bekanntesten Formen zählt neben - Mobbing und Bossing am Arbeitsplatz das sog. Bullying, d. h. systematische verbale oder körperliche Angriffe Stärkerer auf Schwächere (wie man sie z. B. oftmals auf dem Schulhof beobachten kann) mit dem Ziel der Terrorisierung, Einschüchterung oder gar der Vernichtung der Angegriffenen. Unfaire Attacken werden als Folgen von Ängsten, Statusunsicherheiten und Stress angesehen und ihre Prävention durch Förderung der Fairnesskompetenz zu den allgemeinen Aufgaben der betrieblichen Führung bzw. Schulpädagogik gezählt." (aus: Wörterbuch Psychologie, 25. Aufl., München: dtv 2005,
S.482)

Unter Bossing versteht man unfaire Attacken von oben nach unten (z. B. solche, die vom Boss ausgehen).

Bullying bezeichnet in etwa das Gleiche, was die gängigen Mobbing-Definitionen meinen. Von engl. "bully" (= brutaler Mensch, Tyrann, Despot) abgeleitet, ist Bullying aber meistens eine destruktive Verhaltensweise, die von einem einzelnen ausgeht.

Die Fairness-Stiftung empfiehlt daher, "den Ausdruck 'Mobbing' für unfaire Attacken von Kollegen, eventuell im gemeinsamen Zusammenspiel mit Vorgesetzten zu verwenden, 'Bossing' für den Fall unfairer Attacken durch Vorgesetzte allein und 'Bullying' für unfaire Attacken durch Einzelne, die dabei besonders rüde und rücksichtslos zu Werke gehen." ( http://www.fairness-stiftung.de/Bullying.htm, 26.03.05)

Unfaire Attacken, die häufig gar nicht nicht aus böser Absicht geschehen, sondern in Ermangelung nötiger Fairnesskompetenz, "weil sich Menschen nicht anders zu helfen wissen" oder selbst einmal davon betroffen waren", lassen sich unterteilen

  • in fahrlässige und unbewusste unfaire Attacken,

  • in bewusste und unabsichtliche unfaire Attacken und

  • in bewusst absichtliche unfaire Attacken.

Unfaire Attacken zeigen dabei stets die folgenden Merkmale.

  • Sie ereignen sich über einen längeren Zeitraum oder sie zielen durch einen einzigen, aber besonders heftigen Angriff auf eine Kettenreaktion von Folgen (Domino-Effekt) ab.

  • Sie erfolgen regelmäßig und besitzen eine klare Schärfe.

  • Sie werden systematisch und dazu mit dem Ziel ausgeführt, einer Person oder Organisation zu schaden.

  • Sie zeigen sich in destruktiver Kommunikation (mit teils heftiger Wirkung) oder erzeugen mediale Echoeffekte ("Spiel über die Bande“). (vgl. ebd.)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 16.08.2023

 

   

 
 


   Arbeitsanregungen:

  1. Stellen Sie in einer tabellarischen Übersicht (ggf. als Matrix) dar, welche Elemente die Definitionen von Mobbing enthalten.
  2. Erläutern Sie an ihrem Beispiel den jeweiligen Definitionstyp.
  3. Fassen Sie zusammen: Was versteht man unter Mobbing, Bossing, Bullying und so genannten unfairen Attacken?
 
   

 
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