Wann und wo es heutzutage zu Konflikten zwischen Mitarbeitern in einem
Betrieb, unter Vereinsmitgliedern, zwischen Nachbarn oder zwischen
Schülerinnen und Schülern kommt, fällt irgendwann das Wort, das für so
vieles herhalten muss, was die Beziehungen zwischen Menschen belastet:
Mobbing.
Mobbing
von engl. to mob, was über jemanden herfallen oder sich auf jemanden
stürzen bedeutet, wird von der Duden-Redaktion unter dem Stichwort mobben,
das dem Jargon zugeordnet wird, mit folgender Bedeutungsangabe versehen:
"einen Arbeitskollegen ständig schikanieren, quälen, verletzen [mit der
Absicht, ihn aus der Firma o. Ä. zu vertreiben." (Duden, Deutsches
Universalwörterbuch 4. Aufl. 2001) Im englischen Sprachraum ist der
Begriff Mobbing weniger verbreitet, dort wird zur Bezeichnung ähnlicher
Vorgänge von Bossing und
Bullying gesprochen. Weiter gefasst als der
Mobbing-Begriff ist der Begriff der
unfairen Attacke, wie er von der
Fairness-Stiftung verwendet
wird.
Definitionen
Über den Begriff Mobbing kursieren verschiedene
Definitionen, die zum Teil
von unterschiedlichen fachwissenschaftlichen Kontexten aus formuliert
worden sind. Eine allgemeinverbindliche Definition existiert nicht.
-
Dieter Zapf (1999) definiert
den Begriff wie folgt: "Mobbing beinhaltet, dass jemand
am Arbeitsplatz
von Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen schikaniert, belästigt,
drangsaliert, beleidigt, ausgegrenzt und beispielsweise mit kränkenden
Arbeitsaufgaben bedacht wird und der oder die Mobbingbetroffene unterlegen
ist.
Wenn man etwas als Mobbing bezeichnen möchte, dann muss dies
häufig und
wiederholt auftreten (z.B. mindestens einmal pro Woche) und sich
über
einen längeren Zeitraum erstrecken (
mindestens ein halbes Jahr ).
Es handelt sich nicht um Mobbing bei einmaligen Vorfällen. Es handelt sich
auch nicht um Mobbing, wenn zwei gleich starke Parteien in Konflikt
geraten." (Dieter Zapf, Zeitschrift für Arbeits- u.
Organisationspsychologie, 1999)
-
Axel
Esser und Martin Wollmerath (1997, 2001, 2006) geben folgende
Definition: "Mobbing ist ein
Geschehensprozess in der Arbeitswelt, in dem
destruktive Handlungen unterschiedlicher Art
wiederholt und über einen
längeren Zeitraum gegen Einzelne vorgenommen werden, welche von den
Betroffenen als eine Beeinträchtigung und Verletzung ihrer Person
empfunden werden und dessen ungebremster Verlauf für die Betroffenen
grundsätzlich dazu führt, dass ihre psychische Befindlichkeit und
Gesundheit zunehmend beeinträchtigt werden, ihre Isolation und Ausgrenzung
am Arbeitsplatz zunehmen, dagegen die Chancen auf eine zufriedenstellende
Lösung schwinden und der regelmäßig im Verlust ihres bisherigen
beruflichen Wirkbereichs endet." (Esser/Wollmerath
2001, S.18)
-
Der
Arbeitspsychologe
Hans Leymann (1995)
definiert Mobbing folgendermaßen: "Unter Mobbing wird eine
konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz
unter Kollegen oder
zwischen Vorgesetzten und Untergebenen verstanden, bei der die
angegriffene Person unterlegen ist (1) und von einer oder einigen Personen
systematisch, oft (2) und während längerer Zeit (3) und mit dem Ziel
und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis (4) direkt
oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet." (Leymann
1995, S. 18) Diese Definition wird auch von der
Gesellschaft gegen psychosozialen Stress und Mobbing (GpSM) e. V.
verwendet.
Die drei
Definitionen repräsentieren
zunächst einmal verschiedene
Definitionstypen. Die
Definition von Zapf ist eine
extensionale Definition,
während die beiden anderen
intensionale Definitionen
darstellen. Sie lassen sich außerdem als
Realdefinitionen
(Sacherklärung) verstehen.
Alle drei Definitionen gehen von einer bestimmten lebensweltlichen
Verortung des Phänomens aus, stellen Mobbing in den Zusammenhang
bestimmter sozialer Strukturen und Kontexte. In allen drei Definitionen
wird das Phänomen der Arbeitswelt zugeordnet. Die Menschen, die dort
miteinander zu tun haben, bilden größere und kleinere formelle Gruppen,
also gewisse "Zwangsgemeinschaften", auf deren Zugehörigkeit der einzelne
meistens keinen Einfluss hat. Wer mit anderen zusammenarbeitet, tut dies -
selbst wenn er mit bestimmten Personen gerne in einem Team zusammen ist -
in der Regel nicht aus freien Stücken, sondern weil betriebliche oder
arbeitstechnische Gründe dafür vorliegen. Dies mag auch der Grund dafür
sein, dass in Gruppen, denen man ohne äußere oder innere Zwänge angehört,
Mobbing eher eine Randerscheinung darstellt. Wer in einem Freizeitverein
von anderen gemobbt wird, kann und wird in der Regel diesen Verein
verlassen und sich gegebenenfalls anderen anschließen. Für die mobbende
Gruppe ist indessen das Problem dadurch keineswegs gelöst.
Als weiteres wichtiges Definitionsmerkmal verstehen die drei vorstehenden
Definitionen die zeitliche Dauer der destruktiven Handlungen.
Übereinstimmend wird dabei betont, dass eine gewisse Häufigkeit in einem
vorgegebenen zeitlichen Rahmen und eine längere Zeitdauer bei destruktiven
Handlungen vorliegen muss, die als Mobbing bezeichnet werden können. Der
Fixierung bestimmter Zeiträume oder Häufigkeitsverteilungen, wie sie von
Zapf
formuliert werden ("
mindestens einmal pro Woche"
und "mindestens
ein halbes Jahr"), wird man freilich nur mit größter Vorsicht
genießen können, denn solche Angaben geben lediglich einen willkürlich
gesetzten Anhaltspunkt und sind nicht das Ergebnis
wissenschaftlich-empirischer Untersuchungen. Und doch sind sie Antworten
auf vielfach gestellte und meist recht unbefriedigend beantwortete
Fragen nach der Dauer und Häufigkeit des Phänomens Mobbing, wenn es von
anderen Konflikten und Streitigkeiten abgehoben werden soll.
Die am Mobbing beteiligten Personen werden grob in
Opfer und Täter eingeteilt, auch wenn alle drei Definitionen aus gutem Grund auf derartige
Bezeichnungen verzichten, die ihre Nähe zu strafrechtlicher, zumindest
aber moralischer Schuld bzw. Unschuld nicht verleugnen können. So stehen
bei Zapf
"Mobbingbetroffene" "Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen"
gegenüber, während Leymann von einer Person spricht, die in Konflikten
"unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen" "angegriffen"
wird. Wie man die Beteiligten auch immer bezeichnet, feststeht jedenfalls,
dass es sich "beim Mobbing um einen interpersonellen Prozess nach dem
Täter-Opfer-Modell handelt." (Engels
2006) Dennoch ist eine eindeutige Zuschreibung der Rollen von
Täter und Opfer in einem Mobbingprozess nicht unbedingt hilfreich, denn
dabei sind "sehr viele verschiedene Kräfte und 'Einzelmotivationen' am
Werk." So kann es sein, dass das Mobbingopfer in einer Gruppe "nur einen
Symptomträger" darstellt und seine Entfernung oder sein
freiwilliger Fortgang in einem solchen Fall auch keine Lösung des Problems
bringt.
Damit es zu Mobbing kommt, muss die Struktur der Beziehung zwischen dem
Opfer und seinen "Mobbern" das Opfer in eine eindeutig unterlegene
Position bringen. Ohne diese grundsätzliche
Inferiorität des Mobbingopfers
kann die einzelne Person oder die Gruppe von Personen, die es "piesakt,"
ja auch nicht jene superiore Dominanz gewinnen, die den von einer strategisch und
taktisch überlegenen Position aus agierenden "Mobber" auszeichnet. Die kommunikative
Beziehung zwischen Opfer und Täter ist daher notwendigerweise
komplementär. Und erst wenn in einer Konfliktsituation, in der die
Konfliktparteien eine Weile lang durchaus auf Augenhöhe, d. h.
symmetrisch, miteinander kommunizieren, eine der Parteien in eine
inferiore Position gerät, kann der weitere Konfliktverlauf den Charakter
von Mobbing annehmen. Mobbing, das zeigen auch diese Ausführungen, stellt
also auch ein gruppendynamisches
Problem dar.
- Dementsprechend fasst Franz Engels
(2006) den Begriff in einem erweiterten Sinne unter
sozialpsychologischer Perspektive wie folgt: " Mobbing ist der
unglückliche und untaugliche Versuch einer sozialen Gemeinschaft, einen
oder mehrere unlösbar scheinende und bedrohliche Konflikte durch
Ausgrenzung einzugrenzen, zu fixieren und dadurch unschädlich zu machen.
Es handelt sich um einen weitgehend unbewussten, gruppendynamischen
Prozess, der erstmals von Konrad Lorenz bei Tieren beschrieben wurde und
offenbar ubiquitär verbreitet ist Das Motiv von Mobbing ist meist Angst.
Oft auch dann, wenn dies nicht direkt erkennbar ist." (Engels
2006)
Wen eine bestimmte Gruppe zum Mobbingopfer macht, hängt im Allgemeinen
von vielen Faktoren ab und die kritische Analyse einer
Mobbingkonstellation darf auch vor der Person des Gemobbten, seinen
persönlichen Eigenschaften, seiner Konflikt- und Anpassungs- aber auch
Leistungsfähigkeit nicht haltmachen und muss seine soziale Kompetenz
ebenso reflektieren wie die der anderen Beteiligten. Besitzt eine Gruppe
nämlich die Fähigkeit, Konflikte konstruktiv auszutragen, wird in der
Regel auch der Entstehung von Mobbing ein Riegel vorgeschoben. (vgl.
ebd.)
Mobbing als
arbeitsrechtliches Problem
Das
Landesarbeitsgericht Thüringen
hat in einem Urteil die arbeitsrechtliche Sicht zum Mobbing dargestellt.
Darin wird u. a. festgestellt, dass im Arbeitsrecht unter Mobbing "fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende,
der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen
erfasst werden, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer
übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung
förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine
Persönlichkeitsrecht, oder andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre
oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist
nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter
Ausnutzung der sich jeweils bietenden Gelegenheiten ist ausreichend. Als
relevante Verhaltensweisen kommen insbesondere in Betracht: Tätlichkeiten;
ehrverletzende Handlungen; sexuelle Belästigungen; Demütigungen;
Diskriminierungen; grundlose Herabwürdigung der Leistungen; vernichtende
Beurteilungen; Isolierung; Abkoppelung von der betrieblichen Information
und Kommunikation; schikanöse Anweisungen, wie Zuteilung nutzloser oder
unlösbarer Aufgaben; Ankündigung oder Durchführung von belastenden
Maßnahmen ohne Begründung; Durchführung von Maßnahmen, denen vergleichbare
Mitarbeiter nicht unterworfen sind; sachlich nicht begründbare Häufung von
Arbeitskontrollen; Herbeiführung oder Aufrechterhaltung eines
Erklärungsnotstands.
Es ist abzulehnen, wenn gefordert wird, dass die Annahme von Mobbing
über einen längeren Zeitraum, mindestens jedoch für ein halbes Jahr
andauernde Handlungen voraussetzt. Ein als Mobbing zu bezeichnendes
Verhalten kann innerhalb kürzester Zeit zu den schwerwiegendsten Folgen
führen. Maßgeblich für einen Unterlassungsanspruch [des Opfers] ist, ob
das Verhalten des Täters aus objektiver Sicht das allgemeine
Persönlichkeitsrecht oder andere, ebenso geschützte Rechte des Opfers
verletzt. Auch heimtückische, anonyme und deshalb versteckte Aktionen
können zur Verletzung von Rechten führen und nur darauf kommt es aus der
Sicht einer rechtlichen Bewertung an.
Wird das Mobbing vom Arbeitgeber gelenkt, so geht es in der Regel
darum, den Arbeitnehmer auf kaltem Wege zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes
zu bewegen. Richtet sich das Mobbing gegen Arbeitskollegen oder
Vorgesetzte, spielen oft Neid, Missgunst, Angst um den eigenen
Arbeitsplatz, bedingungsloses Karrierestreben, als nicht ausreichend
erachtete soziale Anpassung des Opfers aber auch schlicht sadistische oder
rassistische Motive eine Rolle. Ein unmittelbarer Auslöser kann in jedem
Verhalten des Mobbingopfers liegen, welches bei dem Täter Neid und
Missgunst provoziert, den Anschein der Gefährdung des Arbeitsplatzes oder
der Karriere erweckt, eine aus Sicht der Belegschaft nicht mehr
hinnehmbare Eigenständigkeit verkörpert. Bei der durch Sadismus oder
Rassismus begründeten Motivation reicht oft die schlichte Existenz des
Opfers.
Zur rechtlich zutreffenden Einordnung [im Arbeitsgerichtsverfahren]
kann dem Vorliegen oder Nichtvorliegen falltypischer Indiztatsachen eine
ausschlaggebende Bedeutung zukommen, wenn eine [Verbindung] zu den von dem
Betroffenen vorgebrachten [d.h. vor Gericht beschriebenen]
Mobbinghandlungen besteht. Dabei handelt es sich im wesentlichen um das
Bestehen einer erkennbaren, sich in der Auslösung des Mobbings
widerspiegelnden Motivation und einen für Mobbing typischen, in der Regel
zunehmend eskalierenden Geschehensablauf. Darüber hinaus kommt auch dem
sich typischerweise mit zunehmender Dauer verschlechternden psychischen
und physischen Gesundheitszustand des Mobbingopfers insbesondere dann
Bedeutung zu, wenn vorher keine vergleichbaren gesundheitlichen
Beeinträchtigungen bestanden haben. Im Zusammenwirken mit den für Mobbing
einschlägigen Verhaltensmustern muss das Vorliegen solcher Indikatoren
regelmäßig für die Berechtigung des Mobbingvorwurfs sprechen."
(inhaltliche Wiedergabe des Urteils nach
http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/navi/frameset.html?../text/mobbing/mob5.html,
26.03.06, Hervorheb. u. Ergänzungen durch den Autor der Wiedergabe des
Urteils )
Unfaire Attacken, Mobbing, Bossing oder Bullying?
Der Begriff der unfairen Attacke fungiert als ein Oberbegriff,
der den Begriff Mobbing einschließt. Wer unfair attackiert, setzt auch
unfaire Methoden ein, um seine Ziele zu erreichen. "Unfair attacks" lassen
sich beschreiben und definieren als "Sammelname für eine Vielzahl von
Aktivitäten (z. B. Beschimpfungen, Drohungen, Telefonterror), die bewusst
oder unbewusst, aus Fahrlässigkeit oder mit Absicht einmalig oder
wiederholt auf Personen, manchmal auch auf die von ihnen vertretenen
Institutionen gerichtet sind und destruktive Folgen haben, die von
sozialer Demütigung und Isolierung bis zu psychosomatischen Erkrankungen,
depressiven Störungen und Selbstmordabsichten reichen können. Zu den
bekanntesten Formen zählt neben - Mobbing und
Bossing am Arbeitsplatz das
sog.
Bullying, d. h. systematische verbale oder körperliche Angriffe
Stärkerer auf Schwächere (wie man sie z. B. oftmals auf dem Schulhof
beobachten kann) mit dem Ziel der Terrorisierung, Einschüchterung oder gar
der Vernichtung der Angegriffenen. Unfaire Attacken werden als Folgen von
Ängsten, Statusunsicherheiten und Stress angesehen und ihre Prävention
durch Förderung der Fairnesskompetenz zu den allgemeinen Aufgaben der
betrieblichen Führung bzw. Schulpädagogik gezählt." (aus: Wörterbuch
Psychologie, 25. Aufl., München: dtv 2005,
S.482)
Unter Bossing versteht man unfaire
Attacken von oben nach unten (z. B. solche, die vom Boss ausgehen).
Bullying bezeichnet in etwa das
Gleiche, was die gängigen Mobbing-Definitionen meinen. Von engl. "bully"
(= brutaler Mensch, Tyrann, Despot) abgeleitet, ist Bullying aber meistens
eine destruktive Verhaltensweise, die von einem einzelnen ausgeht.
Die
Fairness-Stiftung empfiehlt
daher, "den Ausdruck 'Mobbing' für unfaire Attacken von Kollegen,
eventuell im gemeinsamen Zusammenspiel mit Vorgesetzten zu verwenden, 'Bossing'
für den Fall unfairer Attacken durch Vorgesetzte allein und 'Bullying' für
unfaire Attacken durch Einzelne, die dabei besonders rüde und
rücksichtslos zu Werke gehen." (
http://www.fairness-stiftung.de/Bullying.htm, 26.03.05)
Unfaire Attacken, die häufig gar nicht nicht aus böser Absicht
geschehen, sondern in Ermangelung nötiger Fairnesskompetenz, "weil sich
Menschen nicht anders zu helfen wissen" oder selbst einmal davon betroffen
waren", lassen sich unterteilen
-
in fahrlässige und unbewusste
unfaire Attacken,
-
in bewusste und
unabsichtliche unfaire Attacken und
-
in
bewusst absichtliche unfaire Attacken.
Unfaire Attacken zeigen dabei stets die folgenden Merkmale.
-
Sie ereignen sich über einen
längeren Zeitraum oder sie zielen durch einen einzigen, aber besonders heftigen
Angriff auf eine Kettenreaktion von Folgen (Domino-Effekt) ab.
-
Sie erfolgen regelmäßig und
besitzen eine klare Schärfe.
-
Sie werden systematisch und
dazu mit dem Ziel ausgeführt, einer Person oder Organisation zu schaden.
-
Sie zeigen sich in destruktiver Kommunikation (mit teils heftiger Wirkung)
oder erzeugen mediale Echoeffekte ("Spiel über die Bande“). (vgl.
ebd.)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
16.08.2023