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Anforderungsbereiche

Überblick

BISTA-AHR-D 2012

 
BILDUNGSSTANDARDS
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Drei Anforderungsbereiche

Die »Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife, die von der Kultusministerkonferenz vom 18.10.2012 (Abk. BISTA-AHR-D 2012) verabschiedet worden sind, legen fest, dass die Prüfungsaufgaben für das Abitur Leistungen die im nachfolgenden Schaubild dargestellten Anforderungsbereichen haben müssen.

Damit wurden die ▪ Anforderungsbereiche der inzwischen vollständig abgelösten Einheitlichen Prüfungsanforderungen aus dem Jahr 2002 (EPA) überarbeitet und dem kompetenzorientierten Ansatz der Bildungsstandards unterworfen.

Im Wesentlichen wurden dabei die Anforderungsbereiche der EPA übernommen. Verändert wurde lediglich, dass der Anforderungsbereich I neben "dem Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten
Zusammenhang" und dem "Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren" (KMK-BISTA-AHR-D 2012, S. 27) auch die Verständnissicherung mit einschließt.

Allerdings kann der Zuschnitt der Anforderungsbereiche in den Bundesländern auch etwas anders ausfallen (z. B. »Bildungsplan Deutsch Gymnasien - Baden-Württemberg (2016)

Die Bildungsstandards für die AH haben
die drei Anforderungsbereiche42 aus den EPA weitestgehend übernommen.
Die einzige Ver nderung ist, dass der Anforderungsbereich I neben
„dem Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten
Zusammenhang“ und dem „Anwenden und Beschreiben geübter

Anforderungsbereiche sollen eine (vorläufige) Orientierungshilfe dafür sein, um einzuschätzen, ob die Leistungserwartungen an die Schülerinnen und Schüller innerhalb eines erfahrungsgemäßen Rahmens von angemessener Qualität und Komplexität sind. (vgl. Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Erläuterungen zur Konzeption und Entwicklung 2004,S.17)


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Ausdrücklich betonen die Bildungsstandards, dass die Stufung in die drei Anforderungsbereiche dazu dienen soll, "eine in den Ansprüchen ausgewogene Aufgabenstellung" zu ermöglichen, "unterschiedliche Leistungsanforderungen in den einzelnen Teilen einer Aufgabe nach dem Grad des selbstständigen Umgangs mit Gelerntem einzuordnen" (»BISTA-AHR-D 2012, S.22)

Anforderungsbereiche stellen keine Kompetenzstufen dar

Anforderungsbereiche sind Orientierungshilfen, die mit ihrer Stufung nicht auf der Basis empirischer Forschung entwickelt worden sind, sondern "aus der beruflichen Erfahrung von Lehrkräften und einschlägigen Aufgabenformaten aus bereits vorhandenen Testmaterialien" gewonnen worden sind.

Sie stellen also demnach keine Kompetenzstufen dar. (vgl. Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Erläuterungen zur Konzeption und Entwicklung 2004,S.17)

Anforderungsbereich II als Schwerpunkt

Der Schwerpunkt der Anforderungen liegt im Anforderungsbereich II (AfB II). Die beiden anderen Stufen sind je nach Anforderungsniveau unterschiedlich zu berücksichtigen. Dabei sollen sich die unterschiedlichen Anforderungen vor allem ergeben

  • aus der unterschiedlichen Komplexität des Gegenstandes

  • aus dem Grad der Differenzierung und der Abstraktion der Inhalte

  • aus dem Maß der Beherrschung der Fachsprache und der Methoden des Fachs

  • aus dem Grad der Selbständigkeit, mit der die Aufgaben gelöst werden

Die unterschiedlichen Anforderungen auf den beiden Niveaus werden auch durch die Zuordnung der Aufgaben zu den Anforderungsbereichen deutlich.

In welchen Anforderungsbereich die erwarteten Prüfungsleistungen fallen sollen, muss in den jeweiligen Arbeitsaufträgen durch Operatoren so trennscharf wie möglich signalisiert werden. Allerdings wird dazu auch festgestellt, dass eine eindeutige Zuordnung von Operatoren zu einem einzelnen Anforderungsbereich "nicht immer möglich" und "vom Kontext der Aufgabenstellung und ihrer unterrichtlichen Einordnung abhängig ist". (ebd.)

"Gut" bei  knapp vier Fünftel der erwarteten Gesamtleistung
  • Wer die Note "gut" erreichen will, muss ungefähr vier Fünftel der erwarteten Gesamtleistung, und dabei Leistungen in allen drei Anforderungsbreichen erbringen.

  • "Ausreichend" ist die Leistung erst, wenn außer im Anforderungsbereich I auch Leistungen in einem anderen Anforderungsbereich erbracht worden sind, und zwar annähernd die Hälfte der erwarteten Gesamtleistung

 

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 17.12.2022

 
 

 
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