Man kann verschiedene Handlungsarten unterscheiden
Handlungen
lassen sich nicht mit mentalen Komponenten wie Absicht, Bewusstheit oder
Wille, sondern am besten mit verschiedenen Merkmalen sozialer Zuschreibung definieren. Aus diesen Überlegungen heraus kann man verschiedene
Handlungsarten unterscheiden. (vgl.
Holly 2001, S. 12-13)

Reflektiertes Handeln (Rationalhandeln)
Handeln wird noch häufig auf das rationale, verstandesmäßig begründete
und reflektierte Handeln (= Rationalhandeln)
reduziert. Wer einen Aufsatz genau gliedert, einen Richterspruch fällt oder
ein Ehrenwort gibt, wird im Allgemeinen wohl gründlich überlegen und
reflektiert handeln.
Automatisiertes Handeln (Routinehandeln)
Im Alltag freilich ist unser Handeln in vielen
Bereichen so eingespielt und automatisiert, dass wir nur noch routinemäßig
vorgehen (= Routinehandeln). Beim
Radfahren, Schwimmen oder Gehen brauchen wir unter normalen Umständen nicht
mehr zu überlegen, wie man die entsprechende Handlung ausführt.
Wir greifen dabei auf verschiedene ▪
Schemata
zurück, die neben der Wahrnehmung und der Informationsverarbeitung steuern
Schemata eben auch das (Routine-)Handeln steuern.
So können wir mit Hilfe von Schemata Bestandteile von Ereignissen (Ereigniskonzepte)
erfassen. Statt unser Wissen über stereotype Ereignisse auf Einzelheiten
(Konzepte) zu stützen, werden Schemata herangezogen, um das Handeln zu
steuern. So wird beim Besuch eines Kinos das entsprechende
Ereignisschema aktiviert, das den Weg zum Kino, das Lösen der
Eintrittskarten, das Kaufen von Süßigkeiten und Erfrischungen, das
Ansehen des Films und das Verlassen des Kinos und die Beziehung dieser
Elemente zueinander in einer Wissensstruktur organisiert.
Die einzelnen
Elemente des Ereignisschemas stellen Leerstellen (Slots)
dar, die entweder mit den jeweils besonderen Ausprägungen des
stattfindenden Ereignisses oder aber mit dafür typischen Werten (Default-Werten)
besetzt werden.
Zwangshandlungen
Auch wenn
Routinehandeln also nicht mehr bewusst kontrolliert wird, geschieht es doch
absichtlich und willentlich. Wenn wir freilich handeln, ohne dass dies unser
Wille ist, dann verfolgen solche erzwungenen oder widerwilligen Handlungen
zwar auch eine Absicht, doch ändert sich damit der Charakter dieses Zwangshandelns nicht. Wer unter der Folter
ein Geständnis abgibt, tut dies eben nur unter Zwang.
Handlungen ohne jede Absicht (Versehenshandlungen)
In Fällen, bei denen
eine Handlung ohne jede Absicht vollzogen wird, sprecht man von
Versehenshandlungen. Allerdings kann
man natürlich für derartige Versehenshandlungen ebenfalls zur Verantwortung
gezogen werden.
Gert Egle. zuletzt bearbeitet am:
23.07.2020
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