Argumentationen stellen angesichts
ihrer Vielfältigkeit und Komplexität keine einheitlichen Sprechhandlungen
dar.
Orientiert man sich an der Umgangssprache dann ist die Unterscheidung
von Erklärungen und Rechtfertigungen von besonderem Gewicht.
Erklärungen und Rechtfertigungen lassen sich als "Grundmöglichkeiten
der Argumentation“ ansehen (Göttert
1978, S.23, Hervorh. d. Verf.).
Sowohl bei Erklärungen, als auch bei Rechtfertigungen wird mit Thesen und
Begründungen gearbeitet, die sich jedoch verschiedenen Bereichen zuordnen
lassen: "von Erklärungen sprechen wir im Bereich
von Ereignissen, von
Rechtfertigungen im Bereich von
Handlungen.“ (Göttert
1978, S.2, Hervorh. im Original gesperrt). Wenn – was durchaus vorkommt
– bestimmte Handlungen erklärt werden sollen (z. B. bei einem
psychologischen Gutachten), dann werden diese wie Ereignisse mit bestimmten
Gründen, besser Motiven, der Handelnden behandelt.
Wenn man beispielsweise erklären will, warum es zu der Schlägerei auf dem
Schulhof gekommen ist, versucht man in einem Schema von
Ursache-Folge-Wirkung die Motive seiner Akteure
zu ermitteln.
Außer Erklärungen können auch u. U.
Beschreibungen argumentativen Charakter haben, auch wenn sie "nicht
schon als solche argumentativ sind." Denn das Urteil, "ob eine Beschreibung
brauchbar ist oder nicht, (hängt) von der Tatsache ab, ob sie etwas treffend
wiedergibt oder verfehlt. Sie führt also immer auf Beobachtbarkeit zurück,
etwas, was bei Argumentationen nicht ausreicht. Allerdings können
Beschreibungen in Argumentationen den Charakter von Gründen annehmen." (Göttert
1978, S.25, Hervorh. im Original gesperrt)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023