Im Portfolio werden sämtliche Unterlagen
und selbst erstellten Texte und Materialien während der Unterrichtseinheit
abgeheftet bzw. aufbewahrt. Es dient damit zur Dokumentation der im Rahmen
der Unterrichtseinheit durchgeführten Arbeits- und Lernprozesse.
Gesonderter Anhang für
Arbeitsblätter
Die während des Unterrichts ausgeteilten Arbeitsblätter werden in einem
Anhang hintereinander abgeheftet und durchnummeriert. Der Anhang wird mit
einem eigenen Trennblatt von den anderen Seiten abgetrennt. Die dem
Trennblatt folgende Seite enthält das Inhaltsverzeichnis des Anhangs.
Die übrigen Materialien werden am Ende nach
thematischen Gesichtspunkten geordnet und die Seiten durchnummeriert. Mit
dieser Seitenzahl werden sie am Ende lückenlos ins Inhaltsverzeichnis des
Portfolios übernommen.
Zu den selbst erstellten Materialien und
Texten gehören:
Die schriftlichen Ausarbeitungen
müssen, sofern es sich nicht um handschriftliche Skizzen und Entwürfe
handelt, unter Beachtung der Layoutkriterien mit der Textverarbeitung
erstellt werden.
Werden andere Quellen herangezogen, z. B.
aus dem Internet, müssen diese Quellen in einem
Quellen- bzw. Literaturverzeichnis
aufgelistet und bei wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen im eigenen Text
als
Zitate unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden. Andernfalls
handelt es sich um
Plagiate, die die ansonsten erbrachte Leistung
beträchtlich mindern können. (vgl.
Plagiate aus dem Internet)
Internet-Recherchen
müssen mit den Suchbegriffen dokumentiert werden und die ersten beiden
Seiten des Suchergebnisses müssen ausgedruckt und dem Portfolio beigefügt
werden.
Werden Sekundärquellen herangezogen, dies
gilt insbesondere für Internetquellen, müssen diese als
Ausdruck oder Kopie im Portfolio – wenn sie das Maß von 3 Seiten
nicht überschreiten - abgeheftet werden. Ihre Berücksichtigung als
Arbeitsleistung im Beurteilungsportfolio erfolgt allerdings nur dann, wenn
das Material deutliche Zeichen der Texterarbeitung (Konspektieren,
Markierungen und Hervorhebungen, Unterstreichungen, Randbemerkungen) aufweist. Darüber
hinaus werden die Sekundärquellen in das
Literaturverzeichnis
übernommen.
Das Portfolio muss die individuell
erstellten Texte und Materialien kennzeichnen. Was von einem anderen
Gruppenmitglied erstellt wurde, trägt den Namen des Verfassers bzw. der
Verfasserin.
Die vom Einzelnen erstellten
Protokolle über die Gruppenarbeit werden im Portfolio gesammelt. Dabei ist bei der
Gestaltung des Protokolls auf eine einheitliche Form zu achten. (vgl.
Protokollvorlage für handschriftliche
Eintragungen)
Selbstbeurteilungen
sind stets in ganzen Sätzen abzufassen. Sie reflektieren zu verschiedenen
Zeitpunkten (mindestens 3, davon eine am Schluss) den Lern- und
Arbeitsprozess. Daher sollten sie möglichst differenziert und nicht zu
kurz ausfallen.
Mit der Authentizitätserklärung
erklärt der Verfasser des Portfolios, dass er alle Einlagen im Portfolio,
die er nicht völlig eigenständig erarbeitet hat, eine Quellenangabe
angegeben hat. Dieser Quellennachweis muss als
wörtliches oder
sinngemäßes Zitat kenntlich
gemacht werden. Die Authentizitätserklärung lautet etwa:
"Ich erkläre hiermit, dass ich das Portfolio allein und ohne fremde
Hilfe erarbeitet habe. Längere sinngemäße oder wörtliche Übernahmen sind
entsprechend gekennzeichnet und sämtliche verwendeten Quellen im
Quellen- bzw. Literaturverzeichnis aufgeführt.
(Eigenhändige Unterschrift, Datum)"