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Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789)

Überblick

Frühe Neuzeit (ca. 1500-1800)

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (ca. 1500-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) [ Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789)Überblick Periodisierungsmodell des Absolutismus als Epoche (Roscher 1847) Die Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus Repräsentation von Macht im höfischen AbsolutismusDas Zeitalter der Aufklärung ] Beginn des bürgerlichen Zeitalters Deutsche Geschichte
  

 

Unter dem Begriff "Absolutismus" wird in der Geschichtswissenschaft sowohl ein Strukturtyp der Herrschaftsform der Monarchie als auch eine von dieser Regierungsform geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts bezeichnet. Er entwickelt sich "in engstem Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um das Verhältnis von Kirche und Staat seit dem 14. Jahrhundert". (Fuchs/Raab (Hg.) 1972/132002, S.19)

Absolutismus als Strukturtyp monarchistischer Herrschaft

Theoretisch hat das  Konzept absolutistischer Herrschaft vor allem zwei Wurzeln. Zum einen ist dies die Lehre von der SouveränitätJean Bodin 1529-69), die sich aus der Abwehr der Könige und Fürsten gegen die Herrschaftsansprüche der Stände, des Papstes und Kaisers entwickelt hat. Zum anderen aus der »Lehre von der Staatsräson, wie sie »Niccolò Machiavelli (1469-1527) konzipiert hat.

Als Herrschaftsform bezeichnet der Begriff Absolutismus gemeinhin "eine aus der n(eu)zeitlichen »Souveränitatslehre von »J. Bodin (1529-69; Maiestas est summa in cives ac subditos legibusque soluta podestas [=„ höchste und von den Gesetzen losgelöste Macht über Bürger und Untertanen“ d. Verf.] und »Th. Hobbes (1588-1679) – die lehrten, dass nur ein starker, unbeschränkter Wille die zerstörerische Selbstsucht des Einzelnen überwinden könne – entwickelte und theoretisch begründete Strukturform des »monarchischen Staates: Alle Kräfte werden zusammengefasst, eine feste gesellschaftliche Ordnung aufgerichtet, die Verwaltung zentralisiert; der Wille des Monarchen, in dem sich der Staat verkörpert, lenkt das gesamte Leben der Untertanen, u. zw. im Gegensatz zum Lehns-, Stände- und Volksstaat ohne Kontrollinstanz; der absolute Herrscher beansprucht aus göttlichem Recht zu regieren (»Gottesgnadentum) und allein vor Gott verantwortlich zu sein; er erstrebt nicht nur politisch-militärische, sondern auch wirtschaftliche Einheit, Stärke und Unabhängigkeit." (Beyer 1974/41980, S.5. Links ergänzt, d. Verf. )

Auch wenn der der absolute Monarch (lateinisch absolutus, "losgelöst", im Sinne von legibus absolutus = "von den Gesetzen losgelöst") eine unbeschränkte Herrschaftsgewalt verkörpert, "steht auch der absolutistische Fürst unter dem Gesetz (keine Willkürherrschaft). Göttliches und menschliches Gesetz, das persönliche Gewissen, das gute alte Recht, Herkommen, Parlamente bzw. Stände, gesellschaftliche Strukturen (besonders der Adel) ziehen dem Absolutismus Grenzen." (Fuchs/Raab (Hg.) 1972/132002, S.19)

Absolutismus als Epochenbegriff

Der Begriff Absolutismus dient, auch wenn dies heute mehr und mehr in Frage gestellt wird, dazu auch eine von dieser Regierungsform geprägte frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts zu bezeichnen. In diesem Sinne wird dann vom Zeitalter des Absolutismus gesprochen. Allerdings war diese Zeit nicht nur vom Absolutismus und absolutistisch regierenden Fürsten gekennzeichnet. Daneben erlebten eben auch Republiken wie die Niederlande oder konstitutionelle Monarchien wie England eine Blütezeit. Daher spricht man in der Geschichtswissenschaft traditionell von einem Zeitalter des Absolutismus, mitunter stattdessen auch vom Zeitalter des Barocks.

Zudem ist die historische Forschung zum Absolutismus von einer tiefgreifenden Kontroverse über das Verhältnis zwischen herrschaftlichem Anspruch und tatsächlicher Machtausübung geprägt.

Auf der einen Seite steht das traditionelle, auf den Historiker Wilhelm Roscher im 19. Jahrhundert zurückgehende • Periodisierungsmodell. Dieses beschreibt den Absolutismus als weit verbreitete, unumschränkte Herrschaftsform in Europa, die sich historisch in Stufen – vom • konfessionellen über den • höfischen bis zum • aufgeklärten Absolutismus – gliederte. In dieser klassischen Vorstellung, deren Musterbeispiel oft die Herrschaft »Ludwigs XIV.(1638-1715) ist, agierte der Monarch weitgehend zentralistisch und unter Ausschaltung entgegenstehender Kräfte.

Dagegen hat die modernere Forschung am Ende des 20. Jahrhunderts dieses Bild stark relativiert und auch die Aspekte in den Blickpunkt gerückt, die in dieser Zeit so gar nicht Ausdruck und Praxis absolutistischer Herrschaft gewesen sind. Kritiker wie Henshall (1992) sprechen mittlerweile sogar von einem "Mythos Absolutismus" und unterstreichen, dass auch die Herrschaft des französischen Königs »Ludwig XIV.(1638-1715) in Wahrheit nicht so straff zentralisiert oder einheitlich kontrolliert war, wie immer wieder behauptet worden sei. Stattdessen habe sie auf Klientelwirtschaft, auf die Kooperation von Adel, Ständen, lokalen Eliten und Beamten, lokalen Strukturen und , somit stärker auf Konsens statt Zwang beruht. Dementsprechend war daher die Macht des regierenden Souveräns deutlich begrenzter, als der Begriff "absolut" nahe legt.

Unter diesem Blickwinkel ist, wie auch Freist (1992) betont, der Absolutismus jedenfalls keine besonders gute Bezeichnung für eine ganze Epoche, sondern kann allenfalls als umstrittener Idealtypus stattlicher Herrschaft angesehen werden.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.08.2026

  
   Arbeitsanregungen:
  1. Inwiefern wird der Begriff „Absolutismus“ in der Geschichtswissenschaft zweifach verwendet? Erkläre kurz den Unterschied zwischen dem Strukturtyp und dem Epochenbegriff.
  2. Obwohl das lateinische Wort legibus absolutus eine „von den Gesetzen losgelöste“ Herrschaft bedeutet, war der absolutistische Monarch laut Text kein willkürlicher Despot. Welche konkreten Instanzen und Faktoren setzten seiner Macht theoretisch und praktisch Grenzen?
  3. Warum ist der Begriff Epochenbegriff für den Absolutismus fragwürdig?Welche anderen erfolgreichen Staatsformen existierten zeitgleich in Europa?
  4. Was verbirgt sich hinter dem von Kritikern geprägten Begriff „Mythos Absolutismus“? Wie unterschied sich die tatsächliche Herrschaftspraxis (z. B. unter Ludwig XIV.) laut der moderneren Forschung vom klassischen, traditionellen Bild?
 

 
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