Unter dem Begriff "Absolutismus" wird in der Geschichtswissenschaft
sowohl ein Strukturtyp der Herrschaftsform der Monarchie als auch
eine von dieser Regierungsform geprägte frühneuzeitliche Epoche
europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und
frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18.
Jahrhunderts bezeichnet. Er entwickelt sich "in engstem Zusammenhang
mit der Auseinandersetzung um das Verhältnis von Kirche und Staat
seit dem 14. Jahrhundert". (Fuchs/Raab
(Hg.) 1972/132002, S.19)
Theoretisch hat das Konzept absolutistischer Herrschaft vor
allem zwei Wurzeln. Zum einen ist dies die
Lehre von der Souveränität (»Jean Bodin 1529-69),
die sich aus der Abwehr der Könige und Fürsten gegen die
Herrschaftsansprüche der Stände, des Papstes und Kaisers entwickelt
hat. Zum anderen aus der »Lehre
von der Staatsräson, wie sie »Niccolò
Machiavelli (1469-1527) konzipiert hat.
Als Herrschaftsform bezeichnet der Begriff Absolutismus gemeinhin
"eine aus der n(eu)zeitlichen »Souveränitatslehre
von »J.
Bodin (1529-69; Maiestas est summa in cives ac subditos
legibusque soluta podestas [=„ höchste und von den Gesetzen
losgelöste Macht über Bürger und Untertanen“ d. Verf.] und »Th.
Hobbes (1588-1679) – die lehrten, dass nur ein starker,
unbeschränkter Wille die zerstörerische Selbstsucht des Einzelnen
überwinden könne – entwickelte und theoretisch begründete
Strukturform des »monarchischen
Staates: Alle Kräfte werden zusammengefasst, eine feste
gesellschaftliche Ordnung aufgerichtet, die Verwaltung
zentralisiert; der Wille des Monarchen, in dem sich der Staat
verkörpert, lenkt das gesamte Leben der Untertanen, u. zw. im
Gegensatz zum Lehns-, Stände- und Volksstaat ohne Kontrollinstanz;
der absolute Herrscher beansprucht aus göttlichem Recht zu regieren
(»Gottesgnadentum)
und allein vor Gott verantwortlich zu sein; er erstrebt nicht nur
politisch-militärische, sondern auch wirtschaftliche Einheit, Stärke
und Unabhängigkeit." (Beyer
1974/41980, S.5. Links ergänzt, d. Verf. )
Auch wenn der der absolute Monarch (lateinisch absolutus,
"losgelöst", im Sinne von legibus absolutus = "von den Gesetzen
losgelöst") eine unbeschränkte Herrschaftsgewalt verkörpert, "steht
auch der absolutistische Fürst unter dem Gesetz (keine
Willkürherrschaft). Göttliches und menschliches Gesetz, das
persönliche Gewissen, das gute alte Recht, Herkommen, Parlamente
bzw.
Stände, gesellschaftliche Strukturen (besonders der Adel) ziehen
dem Absolutismus Grenzen." (Fuchs/Raab
(Hg.) 1972/132002, S.19)
Der Begriff
Absolutismus dient, auch wenn dies heute mehr und mehr in Frage
gestellt wird, dazu auch eine von dieser Regierungsform geprägte
frühneuzeitliche Epoche europäischer Geschichte zwischen den
Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den
Revolutionen des späten 18. Jahrhunderts zu bezeichnen. In diesem
Sinne wird dann vom Zeitalter des Absolutismus gesprochen.
Allerdings war diese Zeit nicht nur vom Absolutismus und
absolutistisch regierenden Fürsten gekennzeichnet. Daneben erlebten
eben auch Republiken wie die Niederlande oder konstitutionelle
Monarchien wie England eine Blütezeit. Daher spricht man in der
Geschichtswissenschaft traditionell von einem Zeitalter des
Absolutismus, mitunter stattdessen auch vom Zeitalter des Barocks.
Zudem ist die
historische Forschung zum Absolutismus von einer tiefgreifenden
Kontroverse über das Verhältnis zwischen herrschaftlichem Anspruch
und tatsächlicher Machtausübung geprägt.
Auf der einen Seite
steht das traditionelle, auf den Historiker Wilhelm Roscher im 19.
Jahrhundert zurückgehende •
Periodisierungsmodell. Dieses beschreibt den Absolutismus
als weit verbreitete, unumschränkte Herrschaftsform in Europa, die
sich historisch in Stufen – vom •
konfessionellen über den
• höfischen
bis zum • aufgeklärten Absolutismus – gliederte. In dieser klassischen
Vorstellung, deren Musterbeispiel oft die Herrschaft »Ludwigs
XIV.(1638-1715) ist, agierte der Monarch weitgehend
zentralistisch und unter Ausschaltung entgegenstehender Kräfte.
Dagegen hat die
modernere Forschung am Ende des 20. Jahrhunderts dieses Bild stark
relativiert und auch die Aspekte in den Blickpunkt gerückt, die in
dieser Zeit so gar nicht Ausdruck und Praxis absolutistischer
Herrschaft gewesen sind. Kritiker wie
Henshall (1992)
sprechen mittlerweile sogar von einem "Mythos Absolutismus" und
unterstreichen, dass auch die Herrschaft des französischen Königs »Ludwig
XIV.(1638-1715) in Wahrheit nicht so straff zentralisiert oder
einheitlich kontrolliert war, wie immer wieder behauptet worden sei.
Stattdessen habe sie auf Klientelwirtschaft, auf die Kooperation von
Adel, Ständen, lokalen Eliten und Beamten, lokalen Strukturen und ,
somit stärker auf Konsens statt Zwang beruht. Dementsprechend war
daher die Macht des regierenden Souveräns deutlich begrenzter, als
der Begriff "absolut" nahe legt.
Unter diesem
Blickwinkel ist, wie auch
Freist (1992)
betont, der Absolutismus jedenfalls keine besonders gute Bezeichnung
für eine ganze Epoche, sondern kann allenfalls als umstrittener
Idealtypus stattlicher Herrschaft angesehen werden.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.08.2026
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