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Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789)

Periodisierungsmodell des Absolutismus als Epoche (Roscher, 1847)

Frühe Neuzeit (ca. 1500-1800)

 
GESCHICHTE
Grundbegriffe der Geschichte Europäische Geschichte Frühe Neuzeit (ca. 1500-1800) Zeitalter der Renaissance (ca.1350-1450) Zeitalter der Entdeckungen (1415-1531) Reformation und Glaubenskriege (1517-1648) [ Absolutismus und Aufklärung (ca. 1650-1789) ▪ Überblick Periodisierungsmodell des Absolutismus als Epoche (Roscher 1847) Die Entstehung des frühmodernen Territorialstaats im Absolutismus Repräsentation von Macht im höfischen Absolutismus Das Zeitalter der Aufklärung ] Beginn des bürgerlichen Zeitalters Deutsche Geschichte
 

Dass traditionelle Modell des • Absolutismus als Epoche geht auf den Historiker »Wilhelm Roscher (1817-1894) zurück, der damit den Begriff  auch als Epochenkonzept in die Geschichtswissenschaft eingeführt hat.

Es beschreibt den Absolutismus als weit verbreitete, unumschränkte Herrschaftsform in Europa, die sich historisch in Stufen – vom konfessionellen über den höfischen bis zum aufgeklärten Absolutismus – gliederte. Dabei verstand Roscher politische Systeme nicht statisch, sondern als Organismen, die Entwicklungsphasen durchlaufen. Absolutismus war für ihn eine notwendige historische Stufe zwischen ständischer Zersplitterung und moderner Staatlichkeit.

Roscher hat sein dreistufiges Periodisierungsmodell des Absolutismus erstmals im Jahr 1847 in seinem Aufsatz "Umrisse zur Naturlehre der drei Staatsformen" dargelegt und in seinen großen Übersichtswerken – wie der "Geschichte der National-Oekonomik in Deutschland" (1874) und seiner posthum veröffentlichten "Politik. Geschichtliche Naturlehre der Monarchie, Aristokratie und Demokratie" (1892) – wieder aufgegriffen.

Roscher steht mit seinen Periodisierungsmodell nicht allein, denn solange die Geschichtswissenschaft daran festhielt, den Absolutismus als Epochenbegriff zu verwenden, war man auch immer wieder bemüht, die Epoche in verschiedene Phasen ihrer Entwicklung zu untergliedern. So verweist auch das "Wörterbuch der Geschichte" (1972/132002, S.19f.) auf fünf verschiedene Perioden: a) Früh-Absolutismus (Friedrich I. (1657-1713), König in Preußen; »Philipp IV. (1605-1665), von Spanien ; b) Konfessioneller Absolutismus des 16. Jahrhunderts (Philipp II. (1527-1598), von Spanien;  Elisabeth I. (1533-1603), von England); c) Höfischer oder Hoch-AbsolutismusLudwig XIV.(1638-1715), von Frankreich; »Zar »Peter I. (1672-1725), der Große, später »Kaiser im Russischen Reich, Friedrich Wilhelm I., von Preußen); d) Aufgeklärter Absolutismus (»Friedrich II. (1712-1786), d. Große, König von Preußen; die österreichische Kaiserin »Maria Theresia (1717-1780) und ihr Sohn »Joseph II. (1741-1790); e) Spät-Absolutismus nach der »Französischen Revolution (1789-99) (»Napoleon Bonaparte (1769-1821), Kaiser von Frankreich; der österreichische Kanzler »Metternich (1773-1859)

In der klassischen Vorstellung über den Absolutismus ist die Herrschaft »Ludwigs XIV.(1638-1715) das gängige Musterbeispiel. Dem "Sonnenkönig" in Frankreich wird dabei attestiert, dass er weitgehend zentralistisch und unter Ausschaltung entgegenstehender Kräfte agierte. In der modernen Forschung ist diese Position allerdings weitgehend überwunden. Ihr wird nur ein sehr geringer heuristischer Wert zugesprochen und, wer sich in der Wissenschaft mit ihr beschäftigt, tut dies meist nur noch aus begriffsgeschichtlichem Interesse.

Dessen ungeachtet, kann es bei aller Betonung seiner Problematik als Epochenbegriff sowie der Tatsache, dass auch seine typischen Vertreter oft alles andere als rein "absolutistisch" schalten und walten konnten, ist  die Unterscheidung der drei wichtigsten Typen absolutistischer Herrschaft didaktisch dennoch sinnvoll, weil sie doch eine Orientierung liefert.

Die Perioden im Überblick

Periode

Typischer Vertreter

Kennzeichen/Merkmale

Konfessioneller Absolutismus
(16. Jh.)

Philipp II. (1527-1598), König von Spanien

Herrschaft wird durch Religion (»Gottesgnadentum) und Konfessionspolitik legitimiert.

Religiöse Einheit, Sozialdisziplinierung

Höfischer Absolutismus
(17./18. Jh.)

»Ludwig XIV.(1638-1715), König von Frankreich ("Sonnenkönig)

Hof des Fürsten als Zentrum von Macht, Kultur und Verwaltung.

Repräsentation von Macht, Zentralisierung (Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft), Kontrolle und/oder Entmachtung des Adels. »stehendes Heer

Aufgeklärter Absolutismus
(17./18.Jh.)

Friedrich II. (1712-1786), d. Große, König von Preußen

Monarch versteht sich als "erster Diener des Staates"; betreibt Reformpolitik im Interesse seines Verständnisses von Gemeinwohl.

Reformen, Rechtssicherheit für Bürger ohne politische Mitsprache, religiöse Toleranz, Modernisierung des Staates und der Wirtschaft.

Der konfessionelle Absolutismus (ca. 16./17. Jahrhundert)

Der »konfessionelle Absolutismus entstand im Kontext der religiösen Konflikte in der der Frühen Neuzeit. Dies führte zu einer engen Verflechtung von staatlicher Macht und Religion mit der Konsequenz, dass die Fürsten aus religiösen und machtpolitischen Gründen "auch im Staatsinteresse [...] ein religiös-kirchliches Aufsichts- und Sorgerecht, Herrschaft auch über die Seelen"  (Fuchs/Raab (Hg.) 1972/132002, S.20) beanspruchten (oft nach dem Prinzip Cuius regio, eius religio – wer regiert, bestimmt die Religion.  Die Herrscher legitimierten, z. T , "durch reiche Privilegien seitens des Papsttums unterstützt" (ebd., S.20) ihre unumschränkte Position sakral über das »Gottesgnadentum. Der König galt mithin als Stellvertreter Gottes auf Erden und war nur diesem Rechenschaft schuldig. Die Kernaufgabe dieser Phase des Absolutismus bestand darin, die religiöse Einheit im Land durchzusetzen (vgl. Die Rolle der territorialen Konfessionskirchen), um den Staat nach den verheerenden »Konfessionskriegen nach der »Reformation intern zu befrieden, die Untertanen zu • disziplinieren, damit zu beginnen, die Vielfalt sozialer Gruppen mit zahlreichen Sonderrechten und Lebensformen zurückzudrängen und • Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft in der Hand des Fürsten zu sichern.

Der höfische Absolutismus (17./18. Jahrhundert)

Mit der Konsolidierung der staatlichen Macht entwickelte sich im 17. und 18. Jahrhundert der höfische Absolutismus, dessen Prototyp die • Herrschaft »Ludwig XIV.(1638-1715) in Frankreich ist, die aus den »Hugenottenkriegen und den »Bürgerkriegen der Fronde in Frankreich entstanden war.

Diese strahlte auf zahlreiche andere Fürsten in Europa aus, von denen sowohl größere wie z. B. der »Kurfürst von Brandenburg und spätere »König in Preußen, Friedrich I. (1657-1713), und »Zar »Peter I. (1672-1725), der Große, später »Kaiser im Russischen Reich,  und Fürsten mittleren Ranges wie z. B. Herzog Carl Eugen (1728-1793) von Württemberg in ihren Residenzen die Prachtentfaltung, die der französische "Sonnenkönig" in seinem Prunkschloss in Versailles entfaltete, den höfischen Absolutismus mit allen seinen Facetten (z. B. • Hoffeste Ludwigs XIV.) kopierten. (vgl. • Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens)

Auch wenn die religiöse Komponente, die den konfessionellen Absolutismus des vorangegangen Jahrhunderts auszeichnete, im Zuge der dominierenden • Repräsentation von Macht in den Hintergrund trat, ging es weiterhin um die Zurückdrängung der • zahlreichen Sonderrechte und Lebensformen, vor allem die politische Entmachtung des Adels, der der Errichtung der • Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft entgegenstand und seine Machtstellung, wenngleich ohne Erfolg, verteidigte. Ein dem absolutistischen König loyal dienendes Beamtentum und die Schaffung eines »stehenden Heeres waren dabei Grundpfeiler in dieser Zeit der Entstehung des frühmodernen Territorialstaats, der sich in Europa über mehrere Jahrhunderte hinzog.

Der aufgeklärte Absolutismus (18./19. Jahrhundert)

Im späten 18. Jahrhundert vollzog sich schließlich unter dem Einfluss der europäischen Aufklärung der Übergang zum »aufgeklärten Absolutismus, den Monarchen wie Friedrich II. (1712-1786), d. Große, verkörperten.

Die Herrschaft Friedrichs II. von Preußen

Seine und die anderer aufgeklärter Könige und Fürsten Legitimation der Macht löste sich vom Gottesgnadentum und stützte sich stattdessen auf Vernunft und das Prinzip des Staatsvertrags. Der König sah sich nicht mehr als sakraler Mittelpunkt, strebt auch nicht mehr nach religiöser Einheit, sondern verstand sich, wie »Friedrich II. (1712-1786) das formulierte als der "erste Diener seines Staates“. Obwohl der Monarch im Kern weiterhin absolut und ohne Mitsprache des Volkes regierte, veränderte sich sein Selbstverständnis grundlegend von der reinen Selbstdarstellung hin zu einer funktionalen Pflichtaufgabe im Dienste des Staates. Das Herrschaftsziel verschob sich damit im aufgeklärten Absolutismus alle, äußeren Anschein nach zum Gemeinwohl, das mit verschiedenen Reformen verwirklicht werden sollte. So wurde die Justiz von oben modernisiert, die Folter abgeschafft, die Bildung gefördert und auch religiöse Toleranz etabliert. Die Privilegien des Adels ließ er allerdings weitgehend unangetastet.

Mit dem Begriff des aufgeklärten Absolutismus wird ausgedrückt, dass etliche Fürsten Reformen von oben in Gang gesetzt haben und im Idealfall auch direkt am Aufklärungsprozess teilnahmen wie z.B. auch der »preußische König »Friedrich II. (1712-1786), der Große. Allerdings hing, das "was dies für die Untertanen im einzelnen bedeutete, "von der Erziehung, den Beratern, der Macht, den Interessen und den Ressourcen des Fürsten ab, Einfluss nahmen vielem politische Partizipation mit Entscheidungsgewalt war nicht vorgesehen. Die aufgeklärten Herrscher akzeptierten zwar Prinzipien wie Humanität und Freiheit, ordneten sie jedoch ihrer Staatsräson unter." (Schmidt 1999, S.307)

Dementsprechend hat die Forschung auch das Idealbild des guten aufgeklärten Herrschers durchaus relativiert. So klaffte eben doch auch unter »Friedrich II. (1712-1786), des Großen eine deutliche Schere zwischen seiner auf den eigenen Machterhalt ausgerichteten Herrschaftspraxis und dem Herrschaftsverständnis, das er in eigenen Schriften formulierte. (z.B. in seinem 1740 veröffentlichten »"Anti-Macchiavel" oder in seinen 1777 veröffentlichen Reflexionen "Regierungsformen und Herrscherpflichten"). Zudem wurde immer wieder betont, dass er in Vielem, was allein ihm angerechnet worden ist, nur fortgesetzt hat, was seine Vorgänger schon in Gang gesetzt hätten.

Trotzdem »Friedrich II. (1712-1786), der Große hat durchaus auch eigene aufklärerische Ideen, die in der Diskussion maßgeblicher Aufklärer seiner Zeit eine bedeutende Rolle gespielt haben, umgesetzt. Dies galt vor allem für das Justizwesen, das er mit seinen Maßnahmen zur humaneren Gestaltung des Strafvollzugs und der Abschaffung der Folter reformieren ließ. Ob dies allerdings ausreicht, um den Vorwurf zu entkräften, er habe die Ideen der Aufklärung nur für seinen eigenen Machterhalt instrumentalisiert, bleibt wohl weiterhin umstritten. So spricht manches jedenfalls dafür den Begriff des "aufgeklärten Absolutismus" schlechthin fallen zu lassen und statt diesem Terminus "Reformabsolutismus" zu verwenden.

Der Josephinismus in Österreich

Mehr als seine Mutter die österreichische Kaiserin »Maria Theresia (1717-1780) wurde ihr Sohn »Joseph II. (1741-1790, der als römischer Kaiser des Alten Reiches zwischen 1765 und 1770 im Amt war, zu einem Vertreter des »aufgeklärten Absolutismus.

Der »habsbsburgisch-lothringische »Joseph II. (1741-1790) setzte ein ehrgeiziges »Reformprogramm in Gang und orientierte sich dabei an den dem aufklärerischen Rationalismus verpflichteten Philosophen »Hugo Grotius (1583-1645), »Samuel von Pufendorf 1632-1694) und »Jakob Thomasius (1622-1684).

»Joseph II. setzte dabei auf zentrale Vorgaben des Staates in unzähligen gesellschaftlichen Bereichen (»Josephinismus), mit denen er vor allem den Einfluss der katholischen Kirche zurückdrängen wollte (»Toleranzpatent und Aufhebung der Klöster). Er verstärkte die Kontrollmöglichkeiten der Zentralverwaltung und stärkte die staatliche Bürokratie auch auf Kosten der feudalen Rechte des Adels. So wurden während seiner Herrschaft das Meldewesen und das System der Hausnummern eingeführt. Joseph II. leitete 1781 mit dem »Untertanenpatent das Ende der »Leibeigenschaft und gewährte den Bauern damit endlich das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes (Freizügigkeit), freie Eheschließung und freie Berufswahl ihrer Kinder. Mit seinen unter dem Begriff »Josephinismus "zusammengefassten Neuerungen verband er Staatskirchentum und aufgeklärten Absolutismus, überforderte jedoch die Zustimmungsbereitschaft der Betroffenen." Auf diese Weise "brachte er gleichzeitig hohen und niederen Adel, Bauern und Bürger" mit seiner von rationalen Nützlichkeitserwägungen geprägten "Vielregiererei" gegen sich auf (Schmidt 1999, S.310). Was er alles verbot, nahm mitunter groteske Züge an: Mädchen durften keine Korsettstangen mehr tragen, "die zur sittlichen Besserung zur Straßenreinigung befohlenen Wiener ›Grabennymphen‹" mussten ihren Besen militärisch präsentieren, wenn er an ihnen vorbeifuhr und auf den Friedhöfen ordnete er den Einsatz eines wiederverwendbaren Sargs an, "bei dem die Leiche die Leiche durch eine Falltür in die Grube fiel" (ebd.).  Am Ende seiner Regierungszeit sah sich  »Joseph II. sogar gezwungen, einige wichtige Reformaßnahmen wieder zurückzunehmen. Trotzdem war der Kaiser für viele ein "aufrichtiger Modernisierer" (ebd.) und wegen seiner Reformen war er vor allem im evangelischen Deutschland sehr populär.

Katharina, die Große, von Russland

Im Osten machte sich die Zarin »Katharina II., (1729-1762) die Große, in Russland als » aufgeklärte Monarchin entschlossen daran, ihr Land zu modernisieren. Sie folgte der These des französischen Philosophen der ▪ Aufklärung Voltaire (1694-1778), wonach "im Jahrhundert der Aufklärung nicht mehr die großen Waffentaten, sondern die Veränderungen der Sitten, die Gesetzgebung, Handel, Gewerbe und Verkehr, Künste und Bildung von der Geschichtsschreibung gewürdigt werden sollen“, wie er in seinem 1756 erschienenen Essay über die Sitten und den Geist der Nationen formuliert hatte. (vgl. Wikipedia) Die »Leibeigenschaft  in Russland blieb aber nicht nur weiterhin bestehen, sondern wurde unter ihrer Herrschaft sogar noch verschärft.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.08.2026

  
   Arbeitsanregungen:
  1. Auf welchen Historiker geht das traditionelle dreistufige Periodisierungsmodell des Absolutismus zurück und wie veränderte sich im Vergleich dazu die Einteilung im späteren „Wörterbuch der Geschichte“ (1972)?
  2. Wie unterscheidet sich die Begründung der fürstlichen Macht im konfessionellen Absolutismus von der im aufgeklärten Absolutismus?
  3. Warum wird die Herrschaft Ludwigs XIV. in der modernen Forschung nicht mehr uneingeschränkt als das „gängige Musterbeispiel“ für unumschränkte Herrschaft herangezogen?
  4. Welcher Widerspruch (bzw. welche „Schere“) wird im Text bezüglich der Herrschaftspraxis Friedrichs II. von Preußen im Vergleich zu seinen theoretischen Schriften (wie dem „Anti-Macchiavel“) beschrieben?
  5. Welche einschneidende gesellschaftliche Verbesserung brachte das Untertanenpatent von 1781 für die ländliche Bevölkerung in Österreich, und warum stieß Josephs Herrschaftsstil dennoch auf massiven Widerstand bei seinen Untertanen?
 

 
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