Dass traditionelle
Modell des • Absolutismus als
Epoche geht auf den Historiker »Wilhelm
Roscher (1817-1894) zurück, der damit den Begriff auch als
Epochenkonzept in die Geschichtswissenschaft eingeführt hat.
Es beschreibt den
Absolutismus als weit verbreitete, unumschränkte Herrschaftsform in
Europa, die sich historisch in Stufen – vom konfessionellen über den
höfischen bis zum aufgeklärten Absolutismus – gliederte. Dabei
verstand Roscher politische Systeme nicht statisch, sondern als
Organismen, die Entwicklungsphasen durchlaufen. Absolutismus war für
ihn eine notwendige historische Stufe zwischen ständischer
Zersplitterung und moderner Staatlichkeit.
Roscher hat sein
dreistufiges Periodisierungsmodell des Absolutismus erstmals im Jahr
1847 in seinem Aufsatz "Umrisse zur Naturlehre der drei
Staatsformen" dargelegt und in seinen großen Übersichtswerken – wie
der "Geschichte der National-Oekonomik in Deutschland" (1874) und
seiner posthum veröffentlichten "Politik. Geschichtliche Naturlehre
der Monarchie, Aristokratie und Demokratie" (1892) – wieder
aufgegriffen.
Roscher steht mit
seinen Periodisierungsmodell nicht allein, denn solange die
Geschichtswissenschaft daran festhielt, den Absolutismus als
Epochenbegriff zu verwenden, war man auch immer wieder bemüht, die
Epoche in verschiedene Phasen ihrer Entwicklung zu untergliedern. So
verweist auch das
"Wörterbuch der Geschichte" (1972/132002, S.19f.)
auf fünf verschiedene Perioden: a)
Früh-Absolutismus (Friedrich
I. (1657-1713), König in Preußen;
»Philipp
IV. (1605-1665), von Spanien ;
b) Konfessioneller
Absolutismus des 16. Jahrhunderts (Philipp
II. (1527-1598), von Spanien;
Elisabeth I.
(1533-1603), von England);
c) Höfischer
oder Hoch-Absolutismus (»Ludwig
XIV.(1638-1715), von Frankreich; »Zar
»Peter
I. (1672-1725), der Große, später »Kaiser
im Russischen Reich, Friedrich Wilhelm I., von Preußen);
d) Aufgeklärter
Absolutismus (»Friedrich
II. (1712-1786), d. Große, König von Preußen;
die österreichische Kaiserin »Maria
Theresia (1717-1780) und ihr Sohn »Joseph
II. (1741-1790); e)
Spät-Absolutismus nach der
»Französischen
Revolution (1789-99) (»Napoleon
Bonaparte (1769-1821), Kaiser von Frankreich; der
österreichische Kanzler
»Metternich
(1773-1859)
In der klassischen
Vorstellung über den Absolutismus ist die Herrschaft »Ludwigs
XIV.(1638-1715) das gängige Musterbeispiel. Dem "Sonnenkönig" in
Frankreich wird dabei attestiert, dass er weitgehend zentralistisch
und unter Ausschaltung entgegenstehender Kräfte agierte.
In der modernen Forschung ist diese Position allerdings
weitgehend überwunden. Ihr wird nur ein sehr geringer heuristischer
Wert zugesprochen und, wer sich in der Wissenschaft mit ihr
beschäftigt, tut dies meist nur noch aus begriffsgeschichtlichem
Interesse.
Dessen ungeachtet,
kann es bei aller Betonung seiner Problematik als Epochenbegriff
sowie der Tatsache, dass auch seine typischen Vertreter oft alles
andere als rein "absolutistisch" schalten und walten konnten, ist
die Unterscheidung der drei wichtigsten Typen absolutistischer
Herrschaft didaktisch dennoch sinnvoll, weil sie doch eine
Orientierung liefert.
Die Perioden im
Überblick
|
Periode |
Typischer Vertreter |
Kennzeichen/Merkmale |
|
Konfessioneller
Absolutismus
(16. Jh.) |
Philipp II. (1527-1598), König von Spanien |
Herrschaft wird durch
Religion (»Gottesgnadentum)
und Konfessionspolitik legitimiert.
Religiöse Einheit,
Sozialdisziplinierung |
|
Höfischer Absolutismus
(17./18. Jh.) |
»Ludwig
XIV.(1638-1715), König von Frankreich ("Sonnenkönig) |
Hof des Fürsten als Zentrum
von Macht, Kultur und Verwaltung.
Repräsentation von Macht,
Zentralisierung (•
Schlüsselmonopole
staatlicher Herrschaft),
Kontrolle und/oder Entmachtung des Adels. »stehendes
Heer |
|
Aufgeklärter
Absolutismus
(17./18.Jh.) |
Friedrich II. (1712-1786), d. Große, König von
Preußen |
Monarch versteht sich als
"erster Diener des Staates"; betreibt Reformpolitik im
Interesse seines Verständnisses von Gemeinwohl.
Reformen, Rechtssicherheit
für Bürger ohne politische Mitsprache, religiöse
Toleranz, Modernisierung des Staates und der Wirtschaft. |
Der »konfessionelle
Absolutismus entstand im Kontext der religiösen Konflikte in der
der Frühen Neuzeit. Dies führte zu einer engen Verflechtung von
staatlicher Macht und Religion mit der Konsequenz, dass die Fürsten
aus religiösen und machtpolitischen Gründen "auch im Staatsinteresse
[...] ein religiös-kirchliches Aufsichts- und Sorgerecht, Herrschaft
auch über die Seelen" (Fuchs/Raab
(Hg.) 1972/132002, S.20) beanspruchten (oft nach dem
Prinzip
Cuius regio, eius religio – wer regiert, bestimmt die
Religion. Die Herrscher legitimierten, z. T , "durch reiche
Privilegien seitens des Papsttums unterstützt" (ebd.,
S.20) ihre unumschränkte Position sakral über das »Gottesgnadentum.
Der König galt mithin als Stellvertreter Gottes auf Erden und war
nur diesem Rechenschaft schuldig. Die Kernaufgabe dieser Phase des
Absolutismus bestand darin, die religiöse Einheit im Land
durchzusetzen (vgl. ▪
Die Rolle der territorialen
Konfessionskirchen), um den Staat nach den verheerenden »Konfessionskriegen
nach der »Reformation
intern zu befrieden, die Untertanen zu •
disziplinieren, damit zu
beginnen, die •
Vielfalt sozialer Gruppen mit zahlreichen Sonderrechten und
Lebensformen
zurückzudrängen und •
Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft
in der Hand des Fürsten zu sichern.
Mit der
Konsolidierung der staatlichen Macht entwickelte sich im 17. und 18.
Jahrhundert der höfische Absolutismus, dessen Prototyp die •
Herrschaft »Ludwig
XIV.(1638-1715) in Frankreich ist, die aus den »Hugenottenkriegen
und den »Bürgerkriegen
der Fronde in Frankreich entstanden war.
Diese strahlte auf
zahlreiche andere Fürsten in Europa aus, von denen sowohl größere
wie z. B. der »Kurfürst
von Brandenburg und spätere »König
in Preußen,
Friedrich I. (1657-1713), und »Zar
»Peter
I. (1672-1725), der Große, später »Kaiser
im Russischen Reich, und Fürsten mittleren Ranges wie z.
B. Herzog
Carl Eugen (1728-1793) von Württemberg in ihren Residenzen die
Prachtentfaltung, die der französische "Sonnenkönig" in seinem
Prunkschloss in Versailles entfaltete, den höfischen
Absolutismus mit allen seinen Facetten (z. B. •
Hoffeste Ludwigs XIV.) kopierten. (vgl. •
Versailles in Schwaben: Ludwigsburg zur Zeit Carl Eugens)
Auch wenn die
religiöse Komponente, die den konfessionellen Absolutismus des
vorangegangen Jahrhunderts auszeichnete, im Zuge der dominierenden •
Repräsentation von Macht in den
Hintergrund trat, ging es weiterhin um die Zurückdrängung
der • zahlreichen Sonderrechte und
Lebensformen, vor allem die politische Entmachtung des Adels,
der der Errichtung der •
Schlüsselmonopole staatlicher Herrschaft
entgegenstand und seine Machtstellung, wenngleich ohne Erfolg,
verteidigte. Ein dem absolutistischen König loyal dienendes
Beamtentum und die Schaffung eines »stehenden
Heeres waren dabei Grundpfeiler in dieser Zeit der
• Entstehung
des frühmodernen Territorialstaats, der sich in Europa über
mehrere Jahrhunderte hinzog.
Der aufgeklärte Absolutismus (18./19. Jahrhundert)
Im späten 18.
Jahrhundert vollzog sich schließlich unter dem Einfluss der
europäischen Aufklärung der Übergang zum »aufgeklärten
Absolutismus, den Monarchen wie
Friedrich II. (1712-1786), d. Große, verkörperten.
Die Herrschaft Friedrichs II. von Preußen
Seine und die
anderer aufgeklärter Könige und Fürsten Legitimation der Macht löste
sich vom Gottesgnadentum und stützte sich stattdessen auf Vernunft
und das Prinzip des Staatsvertrags. Der König sah sich nicht mehr
als sakraler Mittelpunkt, strebt auch nicht mehr nach religiöser
Einheit, sondern verstand sich, wie »Friedrich
II. (1712-1786) das formulierte als der "erste Diener seines
Staates“. Obwohl der Monarch im Kern weiterhin absolut und ohne
Mitsprache des Volkes regierte, veränderte sich sein
Selbstverständnis grundlegend von der reinen Selbstdarstellung hin
zu einer funktionalen Pflichtaufgabe im Dienste des Staates. Das
Herrschaftsziel verschob sich damit im aufgeklärten Absolutismus
alle, äußeren Anschein nach zum Gemeinwohl, das mit verschiedenen
Reformen verwirklicht werden sollte. So wurde die Justiz von oben
modernisiert, die Folter abgeschafft, die Bildung gefördert und auch
religiöse Toleranz etabliert. Die Privilegien des Adels ließ er
allerdings weitgehend unangetastet.
Mit dem Begriff des aufgeklärten Absolutismus wird ausgedrückt, dass
etliche Fürsten Reformen von oben in Gang gesetzt haben und im
Idealfall auch direkt am Aufklärungsprozess teilnahmen wie z.B. auch
der »preußische
König »Friedrich
II. (1712-1786), der Große. Allerdings hing, das "was dies für
die Untertanen im einzelnen bedeutete, "von der Erziehung, den
Beratern, der Macht, den Interessen und den Ressourcen des Fürsten
ab, Einfluss nahmen vielem politische Partizipation mit
Entscheidungsgewalt war nicht vorgesehen. Die aufgeklärten Herrscher
akzeptierten zwar Prinzipien wie Humanität und Freiheit, ordneten
sie jedoch ihrer Staatsräson unter." (Schmidt
1999, S.307)
Dementsprechend hat
die Forschung auch das Idealbild des guten aufgeklärten Herrschers
durchaus relativiert.
So klaffte eben doch auch unter »Friedrich
II. (1712-1786), des Großen eine deutliche Schere zwischen
seiner auf den eigenen Machterhalt ausgerichteten Herrschaftspraxis
und dem Herrschaftsverständnis, das er in eigenen Schriften
formulierte. (z.B. in seinem 1740 veröffentlichten »"Anti-Macchiavel"
oder in seinen 1777 veröffentlichen Reflexionen "Regierungsformen
und Herrscherpflichten"). Zudem wurde immer wieder betont, dass er
in Vielem, was allein ihm angerechnet worden ist, nur fortgesetzt
hat, was seine Vorgänger schon in Gang gesetzt hätten.
Trotzdem »Friedrich
II. (1712-1786), der Große hat durchaus auch eigene
aufklärerische Ideen, die in der Diskussion maßgeblicher Aufklärer
seiner Zeit eine bedeutende Rolle gespielt haben, umgesetzt. Dies
galt vor allem für das Justizwesen, das er mit seinen Maßnahmen zur
humaneren Gestaltung des Strafvollzugs und der Abschaffung der
Folter reformieren ließ. Ob dies allerdings ausreicht, um den
Vorwurf zu entkräften, er habe die Ideen der Aufklärung nur für
seinen eigenen Machterhalt instrumentalisiert, bleibt wohl weiterhin
umstritten. So spricht manches jedenfalls dafür den Begriff des
"aufgeklärten Absolutismus" schlechthin fallen zu lassen und statt
diesem Terminus "Reformabsolutismus"
zu verwenden.
Mehr als seine
Mutter die österreichische Kaiserin »Maria
Theresia (1717-1780) wurde ihr Sohn »Joseph
II. (1741-1790, der als römischer Kaiser des Alten Reiches
zwischen 1765 und 1770 im Amt war, zu einem Vertreter des »aufgeklärten
Absolutismus.
Der »habsbsburgisch-lothringische
»Joseph
II. (1741-1790)
setzte ein ehrgeiziges »Reformprogramm
in Gang und orientierte sich dabei an den dem aufklärerischen
Rationalismus verpflichteten Philosophen »Hugo
Grotius (1583-1645), »Samuel
von Pufendorf 1632-1694) und »Jakob
Thomasius (1622-1684).
»Joseph
II. setzte dabei auf zentrale Vorgaben des Staates in unzähligen
gesellschaftlichen Bereichen (»Josephinismus),
mit denen er vor allem den Einfluss der katholischen Kirche
zurückdrängen wollte (»Toleranzpatent
und Aufhebung der Klöster). Er verstärkte die Kontrollmöglichkeiten
der Zentralverwaltung und stärkte die staatliche Bürokratie auch auf
Kosten der feudalen Rechte des Adels. So wurden während seiner
Herrschaft das Meldewesen und das System der Hausnummern eingeführt.
Joseph II. leitete 1781 mit dem »Untertanenpatent
das Ende der »Leibeigenschaft
und gewährte den Bauern damit endlich das Recht auf freie Wahl des
Wohnsitzes (Freizügigkeit), freie Eheschließung und freie Berufswahl
ihrer Kinder. Mit seinen unter dem Begriff »Josephinismus
"zusammengefassten Neuerungen verband er Staatskirchentum und
aufgeklärten Absolutismus, überforderte jedoch die
Zustimmungsbereitschaft der Betroffenen." Auf diese Weise "brachte
er gleichzeitig hohen und niederen Adel, Bauern und Bürger" mit
seiner von rationalen Nützlichkeitserwägungen geprägten "Vielregiererei"
gegen sich auf (Schmidt
1999, S.310). Was er alles verbot, nahm mitunter groteske Züge
an: Mädchen durften keine Korsettstangen mehr tragen, "die zur
sittlichen Besserung zur Straßenreinigung befohlenen Wiener
›Grabennymphen‹" mussten ihren Besen militärisch präsentieren, wenn
er an ihnen vorbeifuhr und auf den Friedhöfen ordnete er den Einsatz
eines wiederverwendbaren Sargs an, "bei dem die Leiche die Leiche
durch eine Falltür in die Grube fiel" (ebd.).
Am Ende seiner Regierungszeit sah sich »Joseph
II. sogar gezwungen, einige wichtige Reformaßnahmen wieder
zurückzunehmen. Trotzdem war der Kaiser für viele ein "aufrichtiger
Modernisierer" (ebd.)
und wegen seiner Reformen war er vor allem im evangelischen
Deutschland sehr populär.
Im Osten machte
sich die Zarin
»Katharina
II., (1729-1762) die Große, in Russland als »
aufgeklärte Monarchin entschlossen daran, ihr Land zu
modernisieren. Sie folgte der These des französischen Philosophen
der ▪
Aufklärung ▪
Voltaire (1694-1778), wonach "im Jahrhundert der Aufklärung
nicht mehr die großen Waffentaten, sondern die Veränderungen der
Sitten, die Gesetzgebung, Handel, Gewerbe und Verkehr, Künste und
Bildung von der Geschichtsschreibung gewürdigt werden sollen“, wie
er in seinem 1756 erschienenen Essay über die Sitten und den Geist
der Nationen formuliert hatte. (vgl.
Wikipedia) Die »Leibeigenschaft
in Russland blieb aber nicht nur weiterhin bestehen, sondern wurde
unter ihrer Herrschaft sogar noch verschärft.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.08.2026
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