Die
Aussageabsicht
eines Textes bzw. die Absichten (Intentionen) eines Verfasser kann man
dadurch herausbekommen, dass man sich genau ansieht, wie ein Gegenstand
oder ein Sachverhalt behandelt bzw. dargestellt wird.
So lässt sich an der Wortwahl, am Einsatz bestimmter sprachlicher
Mittel und am Gedankengang erkennen, ob der Autor
-
eine Empfehlung geben, zu etwas auffordern, provozieren (appellativ)
-
einen Sachverhalt erklären und sachlich erläutern (informativ) oder
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ein bestimmte Gefühle hervorrufen will (expressiv).
Mit manchen Verben kann sogar ganz unmittelbar ausgedrückt werden, wie
ein Autor etwas Bestimmtes meint.
Aber: Nicht immer liegt die
Aussageabsicht auf der Hand. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit,
dass jemand seine wahren Absichten gar nicht preisgeben will.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
30.12.2023