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Sextortion oder die Erpressung mit intimen Aufnahmen

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Sextortion oder die Erpressung mit intimen Aufnahmen

Etwa vier Prozent aller im Vorjahr von Cyberkriminalität Betroffenen wurden mit intimen Inhalten wie etwa Nacktbildern erpresst - so der Cybersicherheitsmonitor 2024. Dabei ist, wie Martina Plackmann, Expertin für Prävention bei der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) betont, aber von einer großen Dunkelziffer auszugehen. Denn oftmals, weiß sie aus Erfahrung, "schämen sich die Opfer und zeigen die Straftaten daher nicht an."

Täterinnen und Täter treten dabei oft über soziale Netzwerke, Datings-Apps oder Gaming-Chats gezielt mit auch jungen Opfern in Kontakt. Um deren Vertrauen zu gewinnen, täuschen sie Gemeinsamkeiten vor und geben zum Beispiel an, dieselben Interessen zu haben. Oft verlagern sie die anfangs lockeren, freundschaftlichen Chats nach kurzer Zeit in andere Kanäle wie etwa Messenger-Dienste. So umgehen sie Maßnahmen, die die ursprünglichen Plattformen z. B. zum Schutz von Minderjährigen getroffen haben. Aus einfachen Gesprächen entstehen später Forderungen nach Nacktbildern oder -videos.

In anderen Fällen sind die Täterinnen und Täter Menschen aus dem sozialen Umfeld der Opfer, darunter etwa Ex-Partnerinnen und -Partner. Was beide Fälle gemeinsam haben: Die Betroffenen werden mit der Drohung erpresst, die intimen Aufnahmen zu veröffentlichen. Täterinnen und Täter fordern dann z. B. Geldzahlungen oder weitere Aufnahmen von ihnen.

Immer öfter werden auch Kinder und Jugendliche Opfer solcher Aktionen, die auch Sextortion genannt (nach "Extortion", englisch für "Erpressung") statt. Die Täter sind in den meisten Fällen männlich und stammen entweder aus ihrem direkten sozialen Umfeld, z. B. der Schule, können aber auch Fremde sein.

Hier sind Eltern und Schulen gefragt: Prävention beginnt mit der Aufklärung über die potenziellen Gefahren im Umgang mit der eigenen Online-Präsenz.

Was dagegen hilft, weiß Karin Wilhelm, Expertin für Verbraucherschutz beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), ist zunächst einmal "in grundsätzliches Misstrauen gegenüber Fremden", die man im Internet kennen lernt. Kinder und Jugendliche dafür zu sensibilisieren ist eine zentrale Aufgabe. Dazu könnte auch Hilfe bei der Überprüfung von Freundschaftsanfragen angeboten werden. Und den Eltern gibt sie den Rat: "Überlegen Sie dann gemeinsam, welche Account- und Privatsphäreeinstellungen sowie weitere Faustregeln sinnvoll sind. Dazu kann etwa zählen, niemals Anschrift oder Geburtsdatum preiszugeben und Fotos nicht unüberlegt zu teilen.“

Wenn es aber passiert ist, dann sollte man in jedem Fall die Polizei einschalten, rät Martina Plackmann. Nur so könnten weitere Fälle verhindert werden. "Wir raten Betroffenen außerdem davon ab", so fährt sie fort, "den Forderungen von Täterinnen und Tätern nachzukommen: Meist hören diese auch danach nicht auf. Stattdessen sollten Betroffene den Kontakt umgehend abbrechen und den jeweiligen Chat- oder Plattformbetreiber informieren und die Löschung kompromittierender Inhalte einfordern.“

(Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Pressemitteilung: Sextortion: Erpressung mit intimen Aufnahmen nimmt auch unter Kindern und Jugendlichen zu, 12.2.2025)

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Gert Egle. zuletzt bearbeitet am: 17.02.2025

  
   Arbeitsanregungen zur Textzusammenfassung in Form einer 
Inhaltsangabe
  1. Erfassen Sie den Text mit Unterstreichungen und Markierungen.

  2. Gliedern Sie den Text in Sinnabschnitte und geben Sie jedem Sinnabschnitt eine Überschrift.

  3. Verfassen Sie einen Entwurf für Ihren Aussagekern zur Inhaltsangabe. Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Angaben und die sprachlich-stilistische Korrektheit und überarbeiten Sie ggf. Ihren Entwurf.

  4. Schreiben Sie im Anschluss daran Ihre gesamte Inhaltsangabe.

  5. Stellen Sie im Anschluss knapp dar, wie man Ansicht nach, die zuletzt dargestellten Handlungsempfehlungen in ihrem eigenen sozialen Umfeld bekannt machen oder dieses für das Problem anderweitig sensibilisieren könnte.

 
 

 
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