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Bernhard Schlink: Der Vorleser

Allgemeine Hinweise zur Erstellung eines Beurteilungsportfolios

 
 
  Das Portfolio soll ein Beurteilungsportfolio soll, d. h. am Ende steht eine Note, die sich aus verschiedenen Einzelleistungen zusammensetzt. Diese Einzelleistungen betreffen sowohl Form und Inhalt des Einzelportfolios.

1. Wie soll das Portfolio gestaltet sein?

Das Portfolio soll mit der Textverarbeitung am Computer erstellt werden. Dabei gelten folgende Layout-Kriterien:

Schriftart: Times New Roman, 12 pt

Überschriften 1. Ordnung:  Arial 14 pt fett

Überschriften 2. Ordnung:  Arial 12 pt, fett

Zeilenabstand: eineinhalbfach

Seiteneinrichtung

Titelblatt

Das Portfolio beginnt mit einem Titelblatt, das wie folgt zu gestalten ist:

Inhaltsverzeichnis

Das zweite Blatt des Portfolio enthält das Inhaltsverzeichnis. Es ist wie folgt zu gestalten. Dabei stellen die unter 1. und 2. gemachten Einträge nur Beispiele dar.

2. Was gehört ins Portfolio?

Im Portfolio werden sämtliche Unterlagen und selbst erstellten Texte und Materialien während der Unterrichtseinheit abgeheftet bzw. aufbewahrt. Es dient damit zur Dokumentation der im Rahmen der Unterrichtseinheit durchgeführten Arbeits- und Lernprozesse. Diese Beurteilung orientiert sich an den Kriterien, die für die formgerechte und inhaltsadäquate Abfassung von Texten gelten (z. B. schulische Schreibformen wie Protokoll, Inhaltsangabe, Texterörterung u. ä.) sowie den besonderen Kriterien, die für die Portfolioarbeit im Besonderen gelten. Hinzu kommt die Beurteilung der sachgerechten Anwendung von Arbeitstechniken wie Erstellen von Mind Maps oder das Konspektieren (z. B. Markierungen und Hervorhebungen in einem Text und das Anbringen von Randverweisen bzw. -bemerkungen) bei der inhaltlichen Erfassung eines Textes.

Die Materialien werden am Ende nach thematischen Gesichtspunkten geordnet und die Seiten durchnummeriert. Mit dieser Seitenzahl werden sie am Ende lückenlos ins Inhaltsverzeichnis des Portfolios übernommen.

Zu den selbst erstellten Materialien und Texten gehören:

 

Die schriftlichen Ausarbeitungen müssen, sofern es sich nicht um handschriftliche Skizzen und Entwürfe handelt, unter Beachtung der Layoutkriterien mit der Textverarbeitung erstellt werden.

Werden andere Quellen herangezogen, z. B. aus dem Internet, müssen diese Quellen in einem Quellen- bzw. Literaturverzeichnis aufgelistet und bei wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen im eigenen Text als Zitate unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden. Andernfalls handelt es sich um Plagiate, die die ansonsten erbrachte Leistung beträchtlich mindern können. (vgl. Plagiate aus dem Internet)

Internet-Recherchen müssen mit den Suchbegriffen dokumentiert werden und die ersten beiden Seiten des Suchergebnisses müssen ausgedruckt und dem Portfolio beigefügt werden.

Werden Sekundärquellen herangezogen, dies gilt insbesondere für Lektürehilfen und Internetquellen, müssen diese als Ausdruck oder Kopie im Portfolio – wenn sie das Maß von 3 Seiten nicht überschreiten - abgeheftet werden. Ihre Berücksichtigung als Arbeitsleistung im Beurteilungsportfolio erfolgt allerdings nur dann, wenn das Material deutliche Zeichen der Texterarbeitung (Konspektieren, Markierungen und Hervorhebungen, Unterstreichungen, Randbemerkungen) aufweist. Darüber hinaus werden die Sekundärquellen in das Literaturverzeichnis übernommen.

Der Buchtext und damit auch die an ihm mit Markierungen und Randbemerkungen nachvollziehbare Textarbeit ist Bestandteil des Beurteilungsportfolios und muss mit der Portfolio-Mappe vorgelegt werden.

Für die am Ende von der Arbeitsgruppe vorgestellte Präsentation müssen die Texte, Materialien usw. im Einzelportfolio sein, die als individuelle Leistung anzusehen sind.

Die vom Einzelnen erstellten Protokolle über die Gruppenarbeit werden im Portfolio gesammelt. Dabei ist bei der Gestaltung des Protokolls auf eine einheitliche Form zu achten. (vgl. Protokollvorlage für handschriftliche Eintragungen)

Selbstbeurteilungen sind stets in ganzen Sätzen abzufassen. Sie reflektieren zu verschiedenen Zeitpunkten (mindestens 3, davon eine am Schluss) den Lern- und Arbeitsprozess. Daher sollten sie möglichst differenziert und nicht zu kurz ausfallen.

Mit der Authentizitätserklärung erklärt der Verfasser des Portfolios, dass er alle Einlagen im Portfolio, die er nicht völlig eigenständig erarbeitet hat, eine Quellenangabe angegeben hat. Dieser Quellennachweis muss als wörtliches oder sinngemäßes Zitat kenntlich gemacht werden. Die Authentizitätserklärung lautet etwa:

"Ich erkläre hiermit, dass ich das Portfolio allein und ohne fremde Hilfe erarbeitet habe. Längere sinngemäße oder wörtliche Übernahmen sind entsprechend gekennzeichnet und sämtliche verwendeten Quellen im Quellen- bzw. Literaturverzeichnis aufgeführt.
(Eigenhändige Unterschrift, Datum)"
 

Zeitplanung: Mögliche Zuordnung der Arbeitsaufgaben bei der Portfolioarbeit zum »Vorleser«

 
     
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