Das
Portfolio soll ein
Beurteilungsportfolio soll, d. h. am Ende steht eine Note, die
sich aus verschiedenen Einzelleistungen zusammensetzt. Diese
Einzelleistungen betreffen sowohl Form und Inhalt des
Einzelportfolios.
1. Wie soll das
Portfolio gestaltet sein?
Das Portfolio soll mit der Textverarbeitung am Computer erstellt
werden. Dabei gelten folgende Layout-Kriterien:
Schriftart: Times New Roman,
12 pt
Überschriften 1. Ordnung: Arial
14 pt fett
Überschriften 2.
Ordnung: Arial 12 pt, fett
Zeilenabstand:
eineinhalbfach |
Seiteneinrichtung
Titelblatt
Das Portfolio beginnt mit einem
Titelblatt, das wie folgt zu gestalten ist:
Inhaltsverzeichnis
Das zweite Blatt des Portfolio enthält das
Inhaltsverzeichnis. Es ist wie folgt zu gestalten. Dabei stellen die unter
1. und 2. gemachten Einträge nur Beispiele dar.
2. Was gehört ins Portfolio?
Im Portfolio werden sämtliche Unterlagen
und selbst erstellten Texte und Materialien während der Unterrichtseinheit
abgeheftet bzw. aufbewahrt. Es dient damit zur Dokumentation der im Rahmen
der Unterrichtseinheit durchgeführten Arbeits- und Lernprozesse. Diese
Beurteilung orientiert sich an den Kriterien, die für die formgerechte und
inhaltsadäquate Abfassung von Texten gelten (z. B.
schulische Schreibformen
wie
Protokoll,
Inhaltsangabe,
Texterörterung u. ä.) sowie
den besonderen
Kriterien, die für die Portfolioarbeit
im Besonderen gelten. Hinzu kommt die Beurteilung der
sachgerechten Anwendung von Arbeitstechniken wie Erstellen von
Mind Maps oder das
Konspektieren (z. B.
Markierungen und Hervorhebungen in
einem Text und das
Anbringen von Randverweisen bzw.
-bemerkungen) bei der
inhaltlichen Erfassung eines Textes.
Die Materialien werden am Ende nach
thematischen Gesichtspunkten geordnet und die Seiten durchnummeriert. Mit
dieser Seitenzahl werden sie am Ende lückenlos ins Inhaltsverzeichnis des
Portfolios übernommen.
Zu den selbst erstellten Materialien und
Texten gehören:
Die schriftlichen Ausarbeitungen
müssen, sofern es sich nicht um handschriftliche Skizzen und Entwürfe
handelt, unter Beachtung der Layoutkriterien mit der Textverarbeitung
erstellt werden.
Werden andere Quellen herangezogen, z. B.
aus dem Internet, müssen diese Quellen in einem
Quellen- bzw. Literaturverzeichnis
aufgelistet und bei wörtlichen oder sinngemäßen Übernahmen im eigenen Text
als
Zitate unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht werden. Andernfalls
handelt es sich um
Plagiate, die die ansonsten erbrachte Leistung
beträchtlich mindern können. (vgl.
Plagiate aus dem Internet)
Internet-Recherchen
müssen mit den Suchbegriffen dokumentiert werden und die ersten beiden
Seiten des Suchergebnisses müssen ausgedruckt und dem Portfolio beigefügt
werden.
Werden Sekundärquellen herangezogen, dies
gilt insbesondere für Lektürehilfen und Internetquellen, müssen diese als
Ausdruck oder Kopie im Portfolio – wenn sie das Maß von 3 Seiten
nicht überschreiten - abgeheftet werden. Ihre Berücksichtigung als
Arbeitsleistung im Beurteilungsportfolio erfolgt allerdings nur dann, wenn
das Material deutliche Zeichen der Texterarbeitung (Konspektieren,
Markierungen und Hervorhebungen, Unterstreichungen, Randbemerkungen) aufweist. Darüber
hinaus werden die Sekundärquellen in das
Literaturverzeichnis
übernommen.
Der Buchtext und damit auch die an
ihm mit Markierungen und Randbemerkungen nachvollziehbare Textarbeit ist
Bestandteil des Beurteilungsportfolios und muss mit der Portfolio-Mappe
vorgelegt werden.
Für die am Ende von der Arbeitsgruppe
vorgestellte Präsentation müssen die Texte, Materialien usw. im
Einzelportfolio sein, die als individuelle Leistung anzusehen sind.
Die vom Einzelnen erstellten
Protokolle über die Gruppenarbeit werden im Portfolio gesammelt. Dabei ist bei der
Gestaltung des Protokolls auf eine einheitliche Form zu achten. (vgl.
Protokollvorlage für handschriftliche
Eintragungen)
Selbstbeurteilungen
sind stets in ganzen Sätzen abzufassen. Sie reflektieren zu verschiedenen
Zeitpunkten (mindestens 3, davon eine am Schluss) den Lern- und
Arbeitsprozess. Daher sollten sie möglichst differenziert und nicht zu
kurz ausfallen.
Mit der Authentizitätserklärung
erklärt der Verfasser des Portfolios, dass er alle Einlagen im Portfolio,
die er nicht völlig eigenständig erarbeitet hat, eine Quellenangabe
angegeben hat. Dieser Quellennachweis muss als
wörtliches oder
sinngemäßes Zitat kenntlich
gemacht werden. Die Authentizitätserklärung lautet etwa:
"Ich erkläre hiermit, dass ich das Portfolio allein und ohne fremde
Hilfe erarbeitet habe. Längere sinngemäße oder wörtliche Übernahmen sind
entsprechend gekennzeichnet und sämtliche verwendeten Quellen im
Quellen- bzw. Literaturverzeichnis aufgeführt.
(Eigenhändige Unterschrift, Datum)"
Zeitplanung: Mögliche Zuordnung der
Arbeitsaufgaben bei der Portfolioarbeit zum »Vorleser« |