Das ▪
materialgestützte Schreiben stellt neben dem ▪
textbezogenen
Schreiben eine der beiden Rubriken dar, mit denen in den ▪
KMK-Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife für das
Fach Deutsch (2012) (vgl. »BISTA-AHR-D 2012,
S.24) denen die Aufgabenarten der schriftlichen Abiturprüfung
zugeordnet werden.
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Dabei stellen diese Aufgabenarten "Grundmuster dar, die miteinander
kombinierbar sind." Werden solche Mischformen gebildet, muss aber
gewährleistet sein, "dass für Schülerinnen und Schüler in der
Aufgabenstellung erkennbar ist, welche der genannten Schreibformen den
Schwerpunkt bildet. Grundsätzlich müssen alle Teilaufgaben ein
sinnvolles zusammenhängendes Ganzes ergeben und in der Bearbeitung einen
komplexen Gesamtzusammenhang eröffnen."
Eine Sonderrolle nimmt das
gestaltende
Schreiben ein, das natürlich auch textbezogenes Schreiben in einer
produktiv-kreativen Form bedeutet. Als "fiktionales Schreiben" ist
es für Prüfungsaufgaben im Abitur "als ausschließliche
Aufgabenstellung" (vgl. »BISTA-AHR-D 2012,
S.24) nicht vorgesehen. Es kann aber in einer ▪
umfassenden Schreibaufgabe,
z. B. bei Aufgaben zum ▪
gestaltenden Interpretieren, wenn die anderen Teilaufgaben einen
klaren Schwerpunkt in den Bereichen des informierenden sowie des
erklärenden und argumentierenden Schreibens haben, eine Teilaufgabe
sein. Als rein ▪
gestaltungsorientierte Aufgaben werden sie dem
Lern- bzw.
Übungsraum
schulischen Lernens zugewiesen.