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Personenverschiebung:
Personalpronomen
(persönliche Fürwörter)- und
Possessivpronomen
(besitzanzeigende Fürwörter) der 1. und 2. Person werden durch die
entsprechenden Formen der 3. Person ersetzt.
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Modusverschiebung:
Der
Indikativ (Wirklichkeitsform) des Verbs wird bei der indirekten
Rede zum
Konjunktiv (Möglichkeitsform), und zwar zum
Konjunktiv I.
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Der
Imperativ (Befehlsform) wird in der indirekten Rede
umschrieben
mit "sollen" oder "müssen".
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Ersatzformen:
Wenn Verwechslungen zwischen Konjunktiv I und dem Indikativ drohen,
werden die Formen des Konjunktiv I, die mit denen des Indikativs
gleichlauten, durch den Konjunktiv II ersetzt.
Die beiden
▪
Modi (Singular:
▪
Modus = Aussageweisen)
▪
Konjunktiv I
und
▪
Konjunktiv II sind allerdings
keine unterschiedlichen Zeitstufen.
Sie geben vielmehr
an, in welchem Verhältnis die Aussagen zur für wirklich erachteten
Realität stehen.
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Mit dem ▪
Konjunktiv I können - abgesehen von der
indirekten Rede - Aufforderungen und Wünsche geäußert werden
-
Mit dem ▪
Konjunktiv II
kann man Zweifel äußern oder auf die Nichtwirklichkeit einer
Aussage hinweisen.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
28.06.2020