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Es kommt stets auf das Tempus und das zeitliche Verhältnis an
Bei
der ▪ indirekten
Rede muss man darauf achten, in welchem zeitlichen Verhältnis die so
genannte Redeeinleitung, oftmals
ein kurzer Hauptsatz, zu der indirekten Wiedergabe, auch
Redewiedergabe genannt, steht.
Das zeitliche Verhältnis zwischen Redeeinleitung und
Redewiedergabe und das ▪
Tempus
der ▪
Verben sind nämlich bei der
▪ indirekten
Rede klar geregelt.
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Es ist für die indirekte Rede gleichgültig, in welchem
Tempus das Verb des übergeordneten Satzes (Redeeinleitung) steht
Für die indirekte Rede spielt es keine Rolle, in welchem
▪
Tempus das Verb des
übergeordneten Satzes steht. Es stellt lediglich eine Art Referenztempus
dar, auf das sich das zeitliche Verhältnis der Redewiedergabe bezieht.
Es kann also in der Gegenwart (Präsens), in der
Vergangenheit (Imperfekt), in der Zukunft (Futur), der vollendeten
Gegenwart (Perfekt) oder der vollendeten Vergangenheit
(Plusquamperfekt) stehen.
Es kommt auf das zeitliche Verhältnis an
Maßgeblich ist aber immer, ob das in der Redewiedergabe
zum Ausdruck Gebrachte zu dem Tempus des ▪
Verbs im übergeordneten Satz
vorzeitig, gleichzeitig oder nachzeitig ist.
Davon allein hängt dann die
Verwendung der jeweiligen ▪
Konjunktiv-I-Form
(Konjunktiv I Futur,
Konjunktiv I Präsens, Konjunktiv I Perfekt) ab.
- Ersatzformen:
Wenn Verwechslungen zwischen
▪
Konjunktiv I und dem Indikativ drohen,
werden die Formen des Konjunktiv I, die mit denen des Indikativs
gleichlauten, durch den ▪
Konjunktiv II ersetzt.
Diese Konjunktiv-II-Formen werden dann als
▪
Ersatzformen
bezeichnet.
Achtung! Indikativ, Konjunktiv I und Konjunktiv II sind keine
unterschiedlichen Zeitstufen
Die beiden
▪
Modi (Singular:
▪
Modus = Aussageweisen)
▪
Konjunktiv I und
▪
Konjunktiv II
sind keine unterschiedlichen Zeitstufen.
Sie geben vielmehr
an, in welchem Verhältnis die Aussagen zur für wirklich erachteten
Realität stehen.
-
Mit dem
▪
Konjunktiv I können - abgesehen von der
indirekten Rede - Aufforderungen und Wünsche geäußert werden.
-
Mit dem
▪
Konjunktiv II
werden Zweifel geäußert oder es kann auf die Nichtwirklichkeit
einer Aussage hingewiesen werden.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
28.06.2020
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