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Parteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland
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Überblick
• Parteitypen
•
Parteiensystem
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Aufgaben der Parteien
Von der "Parteiendemokratie"
des • Grundgesetzes
der Bundesrepublik Deutschland,
in dem ihnen die Stellung von "Verfassungsinstitutionen" zukommt (•
Art.
20 GG), waren die Parteien in der vergangenen Zeit weit entfernt.
Deutsches
Kaiserreich
1871 - 1918 |
Weimarer
Republik
1919 - 1933 |
Nationalsozialismus
1933 - 1945 |
DDR
1949 - 1989 |
Bundesrepublik Deutschland
1949/1990 |
begrenzte
Mitwirkungsrechte |
Regierungs-verantwortung der Parteien in einer parlamentarischen Republik |
nach
Verbot bzw. erzwungener Selbstauflösung aller sonstigen Parteien,
nur noch NSDAP -
diktatorischer Einparteien-
Staat |
„führende“
Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) in einer
sozialistischen Diktatur; sonstige Block-Parteien im Dienste der
SED-Diktatur |
Regierungs-
verantwortung der Parteien in einer parlamenta-
rischen Republik |
Parteien
nahezu völlig abhängig von der Regierungspolitik |
Parteien
bestimmen die Regierungspolitik
(aber:
Art. 48 WRV) |
NSDAP
als Instrument der NS-Diktatur, aber ohne direkten Einfluss auf die
Machtzentrale (Führerprinzip) |
SED
bzw. ihre führenden Organe wie Politbüro, Zentralkomitee (ZK)
bestimmen die Regierungspolitik |
Parteien
bestimmen die Regierungspolitik |
Fürstensouveränität u. beschränkte Volkssouveränität (Scheinkon-stitutionalismus) |
Parteien
Träger von delegierter Volkssouveränität (Repräsentatives Element) |
Diktatur
der NS-Eliten
(SS-Staat) |
Diktatur
des Proletariats bzw. der SED |
Parteien
Träger von delegierter Volkssouveränität (Repräsentativ-system) ; „Parteien-demokratie“ |
|
extrakonstitutioneller Status; Parteienverbot nicht vorgesehen |
|
Zulassung
von „Blockparteien“ nach Gutdünken der SED |
Parteien
als Verfassungsin-
stitutionen; Mitwirkungsgarantie (Art.
21 GG); Parteienverbot möglich |
Die •
Weimarer Reichsverfassung (WRV)
von 1919 maß den Parteien keine Bedeutung bei und ließ sie
dementsprechend unerwähnt. Dies entsprach wohl auch der allgemeinen
Skepsis, die man den Parteien schon seit dem •
Deutschen
Kaiserreich (1871-1918) entgegenbrachte. Der extrakonstitutionelle
Status der Parteien in der Weimarer Republik ist indessen wohl einer der
bedeutendsten Konstruktionsfehler der Verfassung gewesen. Im
Zusammenwirken mit anderen •
Belastungsfaktoren
hat er sicherlich zum Scheitern der • Weimarer
Republik (1919-1933) beigetragen.
So ist auch zum Teil zu erklären,
dass Hitlers wütende Angriffe auf den Reichstag als "Schwatzbude" so gut
ankamen. "Die Nationalsozialisten artikulierten damit in aggressiver
Zuspitzung auch eine tief sitzende Reserve des bürgerlichen und
konservativen Spektrums gegenüber den Niedrigkeiten des Parteienstreits.
Die relative Lautlosigkeit, mit der die deutsche Gesellschaft die
Ausschaltung der Parteien jenseits der NSDAP schon wenige Monate nach
Hitlers →Machtergreifung hinnahm, zeigt vielleicht am deutlichsten, wie
verbreitet dieses Denken war." (Kleinert
2007, S.4) (•
Monopolisierung
der Macht - Überblick)
Die Stellung der •
Parteien
im Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist dagegen
grundlegend anders. "Die Väter und Mütter des GG wollten die Demokratie
stabilisieren, indem sie die Parteien aufwerteten und ihnen zugleich
relativ strenge Auflagen machten." (Kleinert
2007, S.5) Als • Verfassungsinstitutionen
sind sie unverzichtbarer Bestandteil des •
politischen
Systems der Bundesrepublik Deutschland und seiner Ausprägung als
•
Parteiendemokratie.
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Parteien im politischen System der Bundesrepublik Deutschland
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Parteiensystem
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Aufgaben der Parteien
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
06.12.2024