Die innere Organisation der Universitäten blieb
von ▪
frühen Neuzeit (1350-1789) im Grunde bis zum
19. Jahrhundert weitgehend gleich.
Es gab vier Fakultäten: die
grundlegende war die so genannte Artistenfakultät. Auf ihr bauten
die drei höheren Fakultäten, Medizin, Recht und die angesehenste Fakultät, die an der Universität das Sagen hatte, die
Theologie, auf. Die ordentlichen Professoren einer Fakultät wählten aus
ihrer Mitte den Dekan und sämtliche ordentliche Professoren den
Rektor, der auch die Gerichtsbarkeit in dem besonderen Rechtsbereich
der Universität ausübte.
Zunächst gab es nur an wenigen Universitäten die Möglichkeit,
Theologie zu studieren, weil die Päpste das Studium der christlichen
Lehre und Lehrmeinungen streng kontrollieren wollten. Bis zur Mitte
des 14. Jahrhunderts konnte Theologie daher nur an wenigen
Universitäten, z. B. Paris, Oxford, Cambridge und Rom gelehrt und
studiert werden, ehe nach und nach auch andere Universitäten vom Papst die
Erlaubnis erhielten, theologische Fakultäten einzurichten.
Die
Protestanten errichteten in den evangelischen Territorien indessen
bewusst Universitäten, um sich das erforderliche qualifizierte
Fachpersonal für die neu errichteten Landeskirchen und die
staatliche Verwaltung heranzuziehen.
Im Allgemeinen kamen die männlichen Jugendlichen mit ca. 14 Jahren
an die Universität, also in einem Alter, in dem heutzutage etwa
die Unterstufe eines Gymnasiums besicht wird. Da es aber keine allgemein verbindlichen
formalen Zulassungskriterien gab, war dies durchaus verschieden.
Das
Alter, in dem die Scholaren, wie die Studenten auch hießen. in die Artistenfakultät eintraten,
verdeutlicht, "dass der Begriff 'Student' im
Mittelalter und in der frühen Neuzeit zum Teil erheblich von
heutigen Vorstellungen abweicht. Er beinhaltet neben Studierenden im
heutigen Sinn auch Jugendliche, die nach gegenwärtigem Verständnis
als Schüler bezeichnet würden, und Graduierte der Artistenfakultät,
die weiterführende Studien betrieben. Gemeinsam war ihnen die
Eigenschaft, dass sie zu Bildungszwecken der Rechtsgemeinschaft der
Universität beigetreten waren." (Maisel
2018)
Als eine Art universitätsinternes Gymnasium wurden in der
Artistenfakultät ganz nach antiken Traditionen die sogenannten
freien Künste gelehrt. Darunter fiel damals Latein, Grammatik, Logik
und Dialektik, Mathematik mit Arithmetik und Geometrie, Musik und
Astronomie. Erst nach und nach wurde die Artistenfakultät dann bis
zum 18. Jahrhundert im Zuge der weiteren Differenzierung in die
sogenannte »Philosophische
Fakultät umgewandelt, die die uns heute geläufigen
geisteswissenschaftlichen, mathematischen und
naturwissenschaftlichen Fakultäten umfasste.
Die höheren Fakultäten der frühen Neuzeit bauten auf dem auf, was in der
Artistenfakultät vermittelt worden ist.
Insgesamt orientierte
sich die Lehre an den Universitäten also an Texten, deren Autorität
nicht in Zweifel gezogen wurde. Im 13. Jahrhundert kam es dazu noch
zu einer umfassenden Rezeption der j eigentlich "heidnischen" Werke
des griechischen Philosophen »Aristoteles
(384 v- Chr. - 322 v. Chr.), "dessen Werke aus arabischen
Übersetzungen und Kommentierungen (durch Avicenna im persisch-usbekischen Raum und Averroes
im arabischen Cordoba z.B.) in die lateinische Welt des Mittelalters
kamen." (Fisch
2015, Kap. IV, Inhalt der Leere an den Fakultäten,
Kindle-Version)
Weiter mit: