Das so genannte "reine" Verhältniswahlrecht
stellt eine
Form der ▪
Verhältniswahl
dar, bei dem das Wahlergebnis möglichst unmittelbar in der Zahl der einer
Partei zustehenden Mandate abgebildet werden soll.
Es kommt in seiner
reinen Form ohne Einteilung in Wahlkreise aus.
Im nachfolgenden Schaubild wird um
der Anschaulichkeit und Übersichtlichkeit willen dabei von einer rein
fiktiven Anzahl von 50 zu vergebenden Sitzen im Parlament ausgegangen.
Das reine Verhältniswahlrecht wurde in Deutschland
während der ▪
Weimarer
Republik (1918/19-1933) angewendet und hat, da es ohne Sperrklausel
galt, in dieser Zeit zu einem sehr fragmentierten Vielparteiensystem mit
schwerwiegenden Folgen geführt.
Die Parteienzersplitterung im Reichstag, welche die
Verhältniswahl nach sich zog, zählt neben einer ganzen Reihe anderer
Faktoren zu den ▪
von
der formalen Verfassungsordnung ausgehenden
▪
Belastungsfaktoren
der Weimarer Republik.
Ob und inwieweit das Verhältniswahlrecht zum Scheitern
der Weimarer Republik beigetragen hat, ist dabei allerdings auch unter
Historikern strittig. (▪
Verhältniswahlrecht
als Belastungsfaktor der Weimarer Republik?
Heute wird das reine
Verhältniswahlrecht in Europa, in dem die sechs
▪
unterschiedlichen Verhältniswahlsysteme eindeutig in der Mehrzahl
sind, in den Niederlanden angewendet.
docx-Download
-
pdf-Download
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
27.01.2020