Drei Anforderungsbereiche
Die
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) formulieren drei
verschiedene
Anforderungsbereiche, in denen die Schülerinnen und
Schüler Leistungen erbringen sollen.
Mit diesen Anforderungsbereichen sollen
vor allem
-
die Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einsichten,
die für die Lösung der Aufgabenstellung im Fach Deutsch vorausgesetzt
werden, differenziert beschrieben werden
-
unausgewogene Aufgabenstellungen mit bloßer Abfrage gelernten Wissens
vermieden werden
-
unterschiedliche Wertigkeiten bei der Leistungsbeurteilung
verdeutlicht werden
Abituraufgaben sollen dazu Anforderungen in allen drei Bereichen stellen.
Eine dreiteilige Aufgabenstellung soll dabei so ausfallen, dass sie der wechselseitigen Abhängigkeit und den flexiblen Übergängen
zwischen den Anforderungsbereichen gerecht wird.
Die Leistungen, die in den verschiedenen Anforderungsbereichen erbracht
werden, haben unmittelbare Auswirkung auf die
Bewertung von Prüfungsleistungen
im Deutschabitur.
(vgl.
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
15.03.2021
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