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Anforderungsbereiche (EPA 2002)

Überblick

 
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Drei Anforderungsbereiche

Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) formulieren drei verschiedene Anforderungsbereiche, in denen die Schülerinnen und Schüler Leistungen erbringen sollen.

Mit diesen Anforderungsbereichen sollen vor allem

  • die Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einsichten, die für die Lösung der Aufgabenstellung im Fach Deutsch vorausgesetzt werden, differenziert beschrieben werden

  • unausgewogene Aufgabenstellungen mit bloßer Abfrage gelernten Wissens vermieden werden

  • unterschiedliche Wertigkeiten bei der Leistungsbeurteilung verdeutlicht werden

Abituraufgaben sollen dazu Anforderungen in allen drei Bereichen stellen. Eine dreiteilige Aufgabenstellung soll dabei so ausfallen, dass sie der wechselseitigen Abhängigkeit und den flexiblen Übergängen zwischen den Anforderungsbereichen gerecht wird.

Anforderungsbereiche und Bewertung

Die Leistungen, die in den verschiedenen Anforderungsbereichen erbracht werden, haben unmittelbare Auswirkung auf die Bewertung von Prüfungsleistungen im Deutschabitur.

(vgl. Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i.d.F. vom 24.05.2002)

 

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 15.03.2021

 
 

 
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