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Anforderungsbereiche (EPA 2002)

Anforderungsbereich III

 
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Anforderungsbereich I
Anforderungsbereich II
Operatoren für den Anforderungsbereich III (mit Beispielen)

Drei Anforderungsbereiche

Die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) bestimmen die drei ▪ Anforderungsbereiche (▪ Afb I, ▪ Afb II und ▪ Afb III) und umgrenzen den Anforderungsbereich III.

In dessen Zentrum steht die Fähigkeit zu einer eigenständigen Urteilsbildung. Diese kann sich bei der Bewertung von Fragestellungen zeigen, die in der Aufgabenstellung gefordert werden oder sich auch aus der Analyse/Interpretation/Erörterung/Gestaltung vorgegebenen Materials ergeben. In jedem Falle aber ist eine sowohl inhaltlich, als auch methodisch eigenständige Entfaltung und Gestaltung der Aufgabe verlangt.

Was umfasst der Anforderungsbereich III?

Etwas präziser umrissen, geht es bei Aufgaben im Anforderungsbereich III um:

Welche Arbeitsaufgaben gehören zum Anforderungsbereich III?

In den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) werden hierfür als Beispiele genannt, deren konkrete Inhalte wiederum von den jeweils zur Aufgabe zählenden Texten abhängt.

  • Wirkungsmöglichkeiten eines Textes beurteilen

  • Beziehungen herstellen, z.B. in einem Text vertretene Positionen in umfassendere problembezogene oder theoretische Zusammenhänge einordnen

  • Argumentationsstrategien erkennen und werten

  • aus den Ergebnissen einer Texterschließung oder Erörterung begründete Schlüsse ziehen

  • bei gestalterischen Aufgaben selbstständige und zugleich textangemessene Lösungen erarbeiten und (unter selbst gewählten Gesichtspunkten) reflektieren

  • fachspezifische Sachverhalte erörtern, ein eigenes Urteil gewinnen und argumentativ vertreten

  • ästhetische Qualität werten

  • Darstellung eigenständig strukturieren

  • eigenes Vorgehen kritisch beurteilen

Wie lauten die Arbeitsaufträge für Aufgaben aus dem Anforderungsbereich III?

Die wesentlichen Operatoren, die auf Aufgaben aus dem Anforderungsbereich III verweisen, sind:

Dabei ist freilich zu betonen, dass die Operatoren, je nach Textvorlage und Gesamtarbeitsanweisung auch mitunter in den Anforderungsbereich I und II hineinreichen können. Manche der in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen aufgeführten Operatoren des Anforderungsbereichs III können wohl als übergeordnete Operatoren angesehen werden, die Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen abverlangen. Solche übergeordneten Operatoren sind z. B.:

Anforderungsbereich I
Anforderungsbereich II
Operatoren für den Anforderungsbereich III (mit Beispielen)

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 15.03.2021

 
 

 
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