▪
Anforderungsbereich
I
▪
Anforderungsbereich II
▪
Operatoren für den Anforderungsbereich
III (mit Beispielen)
Drei Anforderungsbereiche
Die
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) bestimmen die
drei ▪ Anforderungsbereiche
(▪
Afb
I, ▪ Afb II
und ▪ Afb III) und umgrenzen den Anforderungsbereich III.
In dessen Zentrum steht die
Fähigkeit zu
einer eigenständigen Urteilsbildung. Diese kann sich bei der
Bewertung von Fragestellungen
zeigen, die in der Aufgabenstellung gefordert werden oder sich auch aus der
Analyse/Interpretation/Erörterung/Gestaltung
vorgegebenen Materials ergeben. In jedem Falle aber ist eine
sowohl inhaltlich, als auch methodisch eigenständige Entfaltung und
Gestaltung der Aufgabe verlangt.
Was umfasst der Anforderungsbereich III?
Etwas präziser umrissen, geht es bei Aufgaben im
Anforderungsbereich III um:
Welche Arbeitsaufgaben gehören zum Anforderungsbereich III?
In den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen in
der Abiturprüfung Deutsch (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom
01.12.1989 i. d. F. vom 24.05.2002) werden hierfür als Beispiele
genannt, deren konkrete Inhalte wiederum von den jeweils zur Aufgabe
zählenden Texten abhängt.
-
Wirkungsmöglichkeiten eines Textes beurteilen
-
Beziehungen
herstellen, z.B. in einem Text vertretene Positionen in umfassendere
problembezogene oder theoretische Zusammenhänge einordnen
-
Argumentationsstrategien erkennen und werten
-
aus den
Ergebnissen einer Texterschließung oder Erörterung begründete Schlüsse
ziehen
-
bei
gestalterischen Aufgaben selbstständige und zugleich textangemessene
Lösungen erarbeiten und (unter selbst gewählten Gesichtspunkten)
reflektieren
-
fachspezifische
Sachverhalte erörtern, ein eigenes Urteil gewinnen und argumentativ
vertreten
-
ästhetische
Qualität werten
-
Darstellung
eigenständig strukturieren
-
eigenes Vorgehen
kritisch beurteilen
Wie lauten die Arbeitsaufträge für Aufgaben aus dem
Anforderungsbereich III?
Die wesentlichen
Operatoren, die auf Aufgaben
aus dem Anforderungsbereich III verweisen, sind:
Dabei ist freilich zu betonen, dass die Operatoren, je nach
Textvorlage und Gesamtarbeitsanweisung auch mitunter in den
Anforderungsbereich I und II hineinreichen können. Manche der in den
Einheitlichen Prüfungsanforderungen aufgeführten Operatoren des
Anforderungsbereichs III können wohl als
übergeordnete Operatoren angesehen
werden, die Leistungen in allen drei Anforderungsbereichen abverlangen.
Solche übergeordneten Operatoren sind z. B.:
▪
Anforderungsbereich
I
▪
Anforderungsbereich II
▪
Operatoren für den Anforderungsbereich
III (mit Beispielen)
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
15.03.2021
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