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Ausgewählte Regeln (nach DIN 5008)

« Empfängeranschrift »

 
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Die Empfängeranschrift sagt aus, an wen der Brief geht

Die ▪ äußere Form eines ▪ privaten Geschäftsbriefs folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.

Als standardisierte Form ist sie auch in einer DIN-Norm  (»DIN 5008) niedergelegt. Dies gilt auch für die Empfängeranschrift.

Die Anschrift des Postempfängers, der eine natürliche oder eine juristische Person (z.B. ein Unternehmen, eine Körperschaft oder eine Institution sein kann) beinhaltet die Adresse, an die ein privater Geschäftsbrief gerichtet ist.

Das bedeutet natürlich nicht, dass der eigentliche Adressat, an den die Mitteilung gehen soll, diese auch tatsächlich in Empfang nimmt und bearbeitet.

Die Person oder Stelle, die das tut, darf dies allerdings nur dann tun, wenn sie im Auftrag des Adressaten handelt oder ein mutmaßliches Einverständnis, wie z.B. bei einem Nachbarn, vorauszusetzen ist. Andernfalls ist ein solches Verhalten rechtswidrig.

Darauf kommt es bei der Empfängeranschrift an

Für die Eingabe der Daten des Empfängers und besonderer Beförderungsvermerke sind im privaten Geschäftsbrief maximal 9 Zeilen vorgesehen. (vgl.▪ Musterbrief)

Diese Zeilen werden wie folgt verwendet:

Die Absenderangaben werden gewöhnlich an der Fluchtlinie auf der linken Seite des Blattes positioniert (Beispiel 1).

  • Die Angabe der Empfängeradresse beginnt in jedem Fall auf Zeile 15 von oben, das ist Zeile 4 des Feldes für die Empfängeranschrift. (Beispiel 1)

  • Die drei ersten Zeilen des Adressfeldes sind für postalische Beförderungsvermerke reserviert und bleiben frei, wenn sie nicht benötigt werden. Jeder dieser Vermerke wird auf eine der Zeilen absteigend von Zeile 3 geschrieben. Man beginnt also damit, wenn ein Vermerk gemacht wird, direkt mit der ersten Zeile oberhalb des eigentlichen Absenders. (Beispiel 1)

  • Lässt man einmal die ersten drei Zeilen für postalische Vermerke außer Acht, bleiben für die eigentliche Empfängeranschrift insgesamt 6 Zeilen. Wenn auf diesen Zeilen insgesamt genügend Platz ist, können Anredepronomen wie "Herrn", "Frau", "Herr und Frau" auf eine eigene Zeile geschrieben werden. Andernfalls werden sie auf der Namenszeile eingefügt. (Beispiel 5)

Angaben zum Empfänger
Bestimmungsort und Bestimmungsland
  • Die Postleitzahl wird wie die anderen Angaben an der linken Fluchtlinie positioniert. Die Zahl selbst wird nicht mit Leerstellen gegliedert. Länderkennungen wie CH, F, Dk o. a. werden bei Auslandssendungen nicht mehr vor die Postleitzahl gesetzt.

  • Der Bestimmungsort im Inland, an den der Brief geht, wird nicht mit Fettschrift hervorgehoben und auch nicht unterstrichen.

  • Ortsteilnamen können oberhalb der Angabe für die Straße und Hausnummer/Postfach in einer eigenen Zeile vermerkt werden.
    Wird der Brief innerhalb von Deutschland versendet, entfällt die Länderangabe.

  • Geht der Brief ins Ausland muss noch das Bestimmungsland genannt werden, an den das Schreiben gesendet werden soll-
    In einem solchen Fall kann der Bestimmungsort und sollte das Bestimmungsland in Großbuchstaben geschrieben werden. Länderkennzeichen wie CH, F oder A werden - auch vor die Postleitzahl gesetzt - nicht mehr verwendet. (Beispiel 5
    )

Die Arbeit an der Empfängeranschrift  erfolgt im ▪ Arbeitsschritte-Modell für das produktorientierte Schreiben eines privaten Geschäftsbriefs unter Arbeitsschritt:

Unter dem Blickwinkel des ▪ textprozedurenorientierten Ansatz der Schreibdidaktik lässt sich diese ▪ textsortentypische Texthandlung eines privaten Geschäftsbriefes als ▪ Adressieren bezeichnen. Zu dessen Handlungsschemata zählt ▪ Die Empfängeranschrift angeben  mit den Subhandlungsschemata ▪ Die Empfängeranschrift mit allen erforderlichen Elementen im vorgeschriebenen Zeilenformat strukturieren, ▪ (Ggf.) Zusatzvermerke hinzufügen und ▪ Die Empfängeranschrift textmustergemäß platzieren. Für die beiden ersten Handlungsschemata stehen (standardisierte) Prozedurausdrücke zur Verfügung.

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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 07.01.2024

 
 

 
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