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Die Empfängeranschrift sagt aus, an wen der Brief geht
Die ▪
äußere Form eines
▪
privaten Geschäftsbriefs
folgt bestimmten, auf Konvention beruhenden Regeln.
Als standardisierte Form ist sie
auch in einer DIN-Norm (»DIN 5008)
niedergelegt. Dies gilt auch für die
Empfängeranschrift.
Die Anschrift des
Postempfängers, der eine
natürliche oder eine juristische Person (z.B. ein Unternehmen,
eine Körperschaft oder eine Institution sein kann) beinhaltet die
Adresse, an die ein privater Geschäftsbrief gerichtet ist.
Das bedeutet natürlich nicht, dass der eigentliche Adressat, an
den die Mitteilung gehen soll, diese auch tatsächlich in Empfang
nimmt und bearbeitet.
Die Person oder Stelle, die das tut, darf dies
allerdings nur dann tun, wenn sie im Auftrag des Adressaten handelt
oder ein mutmaßliches Einverständnis, wie z.B. bei einem Nachbarn,
vorauszusetzen ist. Andernfalls ist ein solches Verhalten
rechtswidrig.
Darauf kommt es bei der Empfängeranschrift an
Für die Eingabe
der Daten des Empfängers und besonderer Beförderungsvermerke
sind im privaten Geschäftsbrief maximal 9 Zeilen vorgesehen.
(vgl.▪ Musterbrief)
Diese Zeilen werden wie folgt verwendet:
Die Absenderangaben
werden gewöhnlich an der Fluchtlinie auf der linken Seite des
Blattes positioniert (Beispiel 1).
-
Die Angabe der
Empfängeradresse beginnt in jedem Fall auf Zeile 15 von oben,
das ist Zeile 4 des Feldes für die Empfängeranschrift. (Beispiel
1)
-
Die drei ersten
Zeilen des Adressfeldes sind für
postalische
Beförderungsvermerke reserviert und bleiben frei, wenn
sie nicht benötigt werden. Jeder dieser Vermerke wird auf eine
der Zeilen absteigend von Zeile 3 geschrieben. Man beginnt also
damit, wenn ein Vermerk gemacht wird, direkt mit der ersten
Zeile oberhalb des eigentlichen Absenders. (Beispiel
1)
-
Lässt man
einmal die ersten drei Zeilen für postalische Vermerke außer
Acht, bleiben für die eigentliche Empfängeranschrift
insgesamt 6 Zeilen. Wenn auf diesen Zeilen insgesamt
genügend Platz ist, können Anredepronomen wie "Herrn", "Frau",
"Herr und Frau" auf eine eigene Zeile geschrieben werden.
Andernfalls werden sie auf der Namenszeile eingefügt. (Beispiel
5)
Angaben zum
Empfänger
-
Im Adressfeld
wird der Name (Vor- und Zuname) mit dem zutreffenden
Anredepronomen
"Herrn" oder "Frau" versehen. Die
Verwendung des Anredepronomens "Fräulein" ist dagegen veraltet.
-
Berufs- und
Amtsbezeichnungen sowie Bezeichnungen für
akademische Grade stehen in
der Zeile oberhalb des Namens direkt nach der Anrede "Herrn"
oder "Frau" o. ä. (Beispiel 2)
-
Heute verwendet
man Vermerke wie "z. Hdn. von" oder "z.
Hdn." eigentlich nicht mehr. Aber verboten ist der
Zusatz auch nicht, er ist eben, weil veraltet, einfach nicht
mehr "normiert".
-
Wenn man
eine bestimmte Person in einer bestimmten Institution
anschreibt, wird dies dadurch signalisiert, dass man nach
der (persönlichen) Namenszeile, die den Namen des
persönlichen Adressaten aufnimmt, in der nächsten Zeile die
Bezeichnung der Institution/Firma anfügt. (Beispiel
3)
-
Allerdings
kann man auch
mit der Angabe der Institution/Firma beginnen und die
persönliche Namenszeile danach anfügen. (Beispiel
5) (vgl. die unterschiedliche Betrachtung und Umsetzung
durch
Goldmann 2007, S.56, und
DUDEN Praxis 2010, S.279, 331)
-
Alternativ
kann man auch neben den Namen der Person, an die der Brief
gerichtet ist, den
Vermerk "persönlich" in eckige Klammern
setzen.
-
Ergänzende
Angaben (z.B. Abteilung o. ä.) werden unterhalb des
Firmennamens notiert. (Beispiel 1)
Bestimmungsort und Bestimmungsland
-
Die
Postleitzahl
wird wie die anderen Angaben an der linken Fluchtlinie positioniert.
Die Zahl selbst wird nicht mit Leerstellen gegliedert.
Länderkennungen wie CH, F, Dk o. a. werden bei Auslandssendungen
nicht mehr vor die Postleitzahl gesetzt.
-
Der Bestimmungsort im Inland, an
den der Brief geht, wird nicht mit Fettschrift hervorgehoben
und auch nicht unterstrichen.
-
Ortsteilnamen
können oberhalb der Angabe für die Straße und
Hausnummer/Postfach in einer eigenen Zeile vermerkt werden.
Wird der Brief innerhalb von Deutschland versendet, entfällt die
Länderangabe.
-
Geht der Brief ins Ausland
muss noch das Bestimmungsland
genannt werden, an den das Schreiben gesendet werden soll-
In einem
solchen Fall kann der Bestimmungsort und sollte das Bestimmungsland
in
Großbuchstaben geschrieben werden. Länderkennzeichen wie CH, F
oder A werden - auch vor die Postleitzahl gesetzt - nicht mehr
verwendet. (Beispiel 5)
Die Arbeit an der Empfängeranschrift erfolgt im ▪
Arbeitsschritte-Modell für das
produktorientierte Schreiben eines privaten Geschäftsbriefs
unter Arbeitsschritt:
Unter dem
Blickwinkel des ▪
textprozedurenorientierten Ansatz der Schreibdidaktik lässt sich
diese ▪ textsortentypische Texthandlung
eines privaten Geschäftsbriefes als ▪
Adressieren bezeichnen. Zu dessen
Handlungsschemata zählt ▪
Die
Empfängeranschrift angeben mit den
Subhandlungsschemata ▪
Die Empfängeranschrift mit allen erforderlichen Elementen im
vorgeschriebenen Zeilenformat strukturieren, ▪
(Ggf.)
Zusatzvermerke hinzufügen und ▪
Die Empfängeranschrift textmustergemäß platzieren. Für die
beiden ersten Handlungsschemata stehen (standardisierte)
Prozedurausdrücke zur Verfügung.
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
07.01.2024
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