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▪
Diskutieren
▪
Didaktische und methodische Aspekte
▪ Überblick
▪
Merkmale der
Redekonstellation
▪
Partnerorientierung: Wie stellt man sich auf einen
Diskussionspartner ein?
▪
Partnertaktische Ziele
▪
Rede- bzw. Diskussionsbeitrag
▪
Diskussionsleitung
▪
Bausteine
▪
Zuhören
▪ Nichtpartnerschaftliches Argumentieren: Sieg-Niederlage-Modell ▪
Realistische Anforderungen an
Alltagsargumentationen ▪
Was man beim partnerschaftlichen
Argumentieren unterlassen sollte (Standards
der Argumentationsintegrität)
Darauf kommt es bei der Begründungspflicht an
Eine
der ▪ Regeln für vernünftiges Argumentieren,
die von Manfred
Kienpointner (1996, S.31ff.) im Anschluss an
Eemeren und Grootenhorst (1984,
1992) zusammengestellt werden, befasst sich mit der Frage, warum beim
vernünftigen Argumentieren die Pflicht zur Begründung von
vorgebrachten Argumenten besteht.
Wer einen Standpunkt vorbringt,
muss auch bereit sein, diesen auf Aufforderung zu verteidigen und damit
zu begründen. |
Eigentlich versteht sich diese Regel fast von selbst, gehört es doch zum
Argumentieren
in der Regel dazu, dass Behauptungen begründet werden. (▪
Einfache Argumentation:
▪
Eine These begründen,
▪
erweiterte Argumentation,
▪
Schlussregel ...)
In Alltagsargumentationen wird oft auf Begründungen
verzichtet
Im Alltag kommt es bei
argumentativen
Auseinandersetzungen durchaus häufig vor, dass jemand, eine Behauptung
aufstellt und wie selbstverständlich davon ausgeht, dass diese selbst gänzlich
unstrittig ist.
Weil sie (vermeintlich) von allen ohnehin geteilt werde,
bedürfe sie auch keiner weiteren Begründung.
-
Dagegen ist in
Alltagsargumentationen grundsätzlich nichts einzuwenden, solange eine
Begründung eingefordert werden kann und derjenige, der eine Behauptung
aufgestellt hat verpflichtet ist, diese Begründung nachzuliefern.
-
Solange
dies funktioniert, sind
partnerschaftliches und vernunftorientiertes Argumentieren nicht
gefährdet.
Einfach ist die Begründungspflicht aber nicht immer
einzuhalten
So selbstverständlich die Regel klingen mag, zeigt sich in der Praxis der
Kommunikation aber doch, dass ihrer Befolgung auf verschiedenen Ebenen Dinge
wirksam entgegenstehen können.
So kann ja einer der Gesprächspartner,
der zur Begründung eines Standpunktes aufgefordert wird, dies mit der
Aussage zurückweisen, das habe er überhaupt nicht behauptet.
Dass dieser
Fall gar nicht so selten eintritt, hat nicht unbedingt damit zu tun, dass
jemand sich der Begründungspflicht absichtlich entziehen und damit in
unfairer Weise den Weg vernunftorientierter
Argumentation verlassen will.
Das so etwas passiert, liegt in vielen
Fällen auch in der Natur der Kommunikation selbst, die per se nicht
garantiert, dass das, was gesagt wird, auch genauso ankommt, wie es gemeint
ist.
Auch der Partner muss mitmachen
Die Begründungspflicht des anderen hängt also stets auch am genauen
▪ Zuhören
desjenigen, der die Begründung verlangt.
Wenn man ▪
umschreibend oder
▪
aktiv zuhören kann,
und ggf. durch Rückfragen klärt, ob man, was gesagt worden ist, richtig
verstanden hat, beugt man damit zumindest Missverständnissen vor.
Die
Begründungspflicht hängt damit sehr eng mit der ▪
10.
Regel vernunftorientierten Argumentierens zusammen, die verlangt, dass
man einen Standpunkt klar und
verständlich vorbringt und als Adressat von
Äußerungen korrekt ▪
zuhört.
(Klarheit
des Ausdrucks und korrektes Verstehen)
Eine gute Übung für das korrekte Verstehen liefert dazu das Verfahren des
▪ Kontrollierten
Dialogs.
Wenn das Verhältnis zwischen den Argumentierenden
hierarchisch ist
Wenn auf der sachlichen Inhaltsebene der Begründungspflicht
vernunftorientiertem Argumentieren nichts entgegensteht, kann sie aber
Probleme auf der Beziehungsebene erheblich stören.
-
Ist die
Redefreiheit
(Regel 1) eingeschränkt, weil das Verhältnis zwischen den miteinander
streitenden Personen stark hierarchisch geprägt ist, kann es vorkommen, dass
sich derjenige, der in der Beziehung die inferiore, d. h. untergeordnete
Rolle einnimmt, nicht getraut, die Begründung eines Standpunktes seines ihm
in einer superioren (übergeordneten) Rolle begegnenden
Kommunikationspartners zu verlangen.
-
Im Übrigen können aber schon von Eigenschaften der Personen Probleme auf der
Beziehungsebene ausgehen.
Wer von Natur aus zurückhaltend oder gar
schüchtern ist, wird sich bei der möglichen Verteidigung seines Standpunkts
sicher schwerer tun als jemand, der ohnehin nach Dominanz strebt.
Es gibt auch regelrechte Begründungsverweigerer
Bis zur
Verweigerung jeglicher Begründung für aufgestellte Behauptungen gehen
Personen oft, wenn es um die Verteidigung religiöser oder sonstiger
ideologischer Positionen geht, die für sie einen geradezu dogmatischen
Charakter haben.
Dass solche Grundpositionen überhaupt in Frage gestellt
werden und dann noch begründet werden sollen, geht ihnen so vollkommen gegen
den Strich, dass nicht nur ihre Begründung verweigern, sondern oft auch
jeden vernunftorientierten Zugang als Angriff auf die eigene Person ansehen.
Wer sich z. B. auf Personen einlässt, die in einem bestimmten Rahmen
▪
Stammtischparolen und besonders hartnäckige Vorurteile
von sich geben, wird die
festgefügten
Denkschablonen auch mit eigenen Argumenten kaum aufbrechen können.
Genau so wenig lassen sich Personen, die sich weigern ihr geschlossenes System passend
gemachter Informationen zu verlassen, zu einer vernünftigen Begründung ihrer
Positionen bewegen, wenn sie Begründungen
grundsätzlich verweigern oder solche überhaupt nicht wahrnehmen. (vgl. dazu
Kienpointner 1996,
S.31-34)
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Was man beim partnerschaftlichen
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023
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