Begriffe der Argumentationslehre sind nicht eindeutig festgelegt
Was unter Argument und Argumentation verstanden wird, ist in
wissenschaftlichen Darstellungen, bei aller Übereinstimmung im Grundsätzlichen, sehr verschieden.
Und noch etwas
anderes bedeutet es,
wenn wir uns im Alltag dieser Begriffe bedienen.
Wir können und wollen uns hier daher auch nicht eindeutig festlegen. So muss
der Kontext, in dem wir die Begriffe gebrauchen, neben immer wieder
angebrachten expliziten Erklärungen, darüber Aufschluss geben, was jeweils
gemeint ist. Das ist zwar unbefriedigend, lässt sich aber wohl kaum anders
machen, wenn man nicht ständig an "Übersetzungsproblemen" hängen bleiben
will.
Für die logische Argumentationsanalyse zentral: Argument und
Konklusion
Für die ▪ logische
Argumentationsanalyse sind vor allem die beiden Begriffe
Argument und Konklusion voneinander
abzuheben.
Der logische Begriff des
Arguments umfasst eine Menge von Sätzen bzw. Behauptungen, die so
in eine Beziehung zueinander gebracht werden, dass eine der Behauptungen
die Rolle der Konklusion (Schlussfolgerung, These) übernimmt, während die
anderen Behauptungen, die Gründe für diese Behauptung liefern, als
Prämissen fungieren.
Beides zusammen – also Konklusion und Prämissen –
werden also in diesem Fall als Argument bezeichnet. Immer wieder schwierig
ist die Tatsache, dass insbesondere der Begriff Konklusion
gleichgesetzt wird mit Schlussfolgerung oder als Synonym für den Begriff
These gesehen wird.
Dies ist allerdings nur eingeschränkt der Fall. Denn
nicht jede Schlussfolgerung erfüllt die Bedingung der Erkenntnisneuheit
und nicht jede These ist - formallogisch betrachtet - eine
Konklusion (vgl.
Göttert 1978, S.2 ff.)
Der alltagssprachliche Gebrauch des Begriffs Argument grenzt
dessen
Bedeutung jedoch stärker ein. Argument ist hier eine Begründung, eine
Begründung für eine Behauptung (These).
Da ein Argument aber auch unter logischer Perspektive aus einer einzigen
Prämisse bestehen kann, werden selbst in der logischen Argumentationsanalyse
einzelne Prämissen als Argumente bezeichnet. (vgl.
Bayer 1999, S.87)
Argument, Prämissen und Konklusion
Ein Argument besteht unter dem Blickwinkel der Logik aus einer
oder mehreren Prämissen und einer Konklusion.
Prämissen sind
Behauptungen, die Gründe für die behauptete Konklusion
(Schlussfolgerung/These) liefern.
In der Form des so genannten dreischrittigen
▪
Syllogismus
lässt sich ein Argument unter Anwendung logischer Gesetze wie im folgenden
Beispiel darstellen:
Alle Menschen haben die
gleichen Menschenrechte.
Klaus ist ein Mensch.
►
Klaus besitzt die Menschenrechte.
In der ▪
Alltagsargumentation wird dieses Argument häufig so formuliert:
Weil alle Menschen die gleichen Menschenrechte haben, besitzt auch
Klaus diese Rechte.
Neben anderen Varianten ist aber auch folgende Äußerung möglich:
Klaus ist ein Mensch, deshalb besitzt er auch die Menschenrechte.
Die Aussage "Klaus besitzt die Menschenrechte." wird dabei
auch als These bezeichnet,
die Aussage "Alle Menschen haben die gleichen Menschenrechte." wird mit
einer
Konjunktion oder einem
Pronominaladverb als Argument mit der These verknüpft.
Dieser Gebrauch
des Begriffs liegt auch den Elementen bei der so genannten ▪
einfachen und
▪
erweiterten
Argumentation zugrunde, die ähnlich wie der
▪
Fünfsatz Hilfen bei der Formulierung geben wollen und dafür ein
▪
allgemeines
Argumentationsschema (Argumentationskreis) anbieten.
Von besonderer Bedeutung für die Argumentationsanalyse ist auch die
Unterscheidung von ▪
Entdeckungs- und Begründungszusammenhang.
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
17.12.2023
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