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Die
•
Analyse des
•
Dritten Auftritts
(•
Text) in
▪ Heinrich von Kleist (1777-1811) •
Komödie • ›Der zerbrochne
Krug‹ kann unter
•
zahlreichen Aspekten
erfolgen.
Inhaltlich steht der 3. Auftritt ganz im Zeichen des bevorstehenden
Eintreffens des Gerichtsrats • Walter in der Gerichtsstube
von Dorfrichter • Adam und seinem
Schreiber • Licht und des am gleichen Tag
stattfindenden Gerichtstags. Dramaturgisch erfüllt er die
Voraussetzung einer Vorausdeutung dessen, was sich im Laufe dieses
Tages noch ereignen wird.
Im weiteren Verlauf des Gerichtstages wird sich bewahrheiten, dass
Adam einen Prozess gegen sich selbst führen wird, aus dem er sich
zwar, wie im Traum geschildert, auf alle erdenkliche Weise
herauszuwinden ("Und schält'
und hunzt'
und schlingelte mich
herunter, / Und
judiziert den
Hals ins Eisen mir".
V 272f.) versucht,
aber sich dennoch am Ende selbst verurteilen muss. Auch wenn er am
Ende gar nicht dazu kommt, als Richter über sich selbst dieses
Urteil zu fällen, sondern sich seiner Selbstverurteilung durch
Flucht entzieht, nimmt der Traum das Ende des Prozesses dennoch mit
bestimmten Details (Übernachtung "in den Fichten", •
3. Auftrittt,
V 276 und "Der dort
den Fichtengrund heruntertrabt", •
12. Auftritt (Variant),
V 2412) Und
auch die Beobachtung • Marthe Rulls am Fenster, dass
• Adam auf seiner Flucht den
Rücken von seiner Perücke gepeitscht bekomme (•
12. Auftritt (Variant),
V 2414)
nimmt das von Adam in seinem Traum geschilderte Motiv der
Vereinigung der beiden zunächst voneinander unabhängig agierenden
Traumfiguren angeklagter Täter und Richter zu einer Person auf ("Drauf wurden
beide wir zu eins, und flohn" •
3. Auftrittt,
V 275)
Im Rahmen der Exposition des Stückes dominiert an dieser Stelle
eindeutig der Zukunftsbezug und zwar auf das Geschehen bezogen
während des Besuchs des Gerichtsrats ausgerechnet an einem
Gerichtstag und dem möglichen Verlauf der Prozesse bzw. Sessionen.
Adams Erzählung seines Alptraums liefert dem Zuschauer/Leser dabei
eine Bestätigung seiner schon im • 1. und •
2. Auftritt
gewonnenen Annahmen und Einsichten, dass Adam, zumindest was die
Ereignisse in der Vornacht angehen, sich irgendetwas hat zuschulden
kommen lassen, was an diesem Tag aufgedeckt und schwerwiegende
Konsequenzen (Verurteilung, Inhaftierung und Pranger) für ihn mit
sich bringen könnte.
Adam erzählt, er habe geträumt. dass er selbst vor Gericht stünde
und gleichzeitig aber auch auf dem Richterstuhl über sich selbst
gerichtet habe. Auch wenn er sich als Angeklagter noch so sehr habe
herauswinden wolle, habe er als Richter sich selbst verurteilt und
seinen Hals ins Eisen legen lassen. Am Ende hätten sich beide
Personen seines Selbst wieder zu einer einzigen Person vereint,
seien geflohen und hätten im Wald übernachten müssen. Als Licht
wissen will, ob er in diesem Alptraum eine Art Prophezeiung vermute,
die Wirklichkeit werden könne, tut Adam seine
nächtliche Vision jedoch als Unsinn ab. Dennoch hört Licht die
Sorgen heraus, die sich Adam macht. Solange Adam sich während
des Besuchs von Gerichtsrat Walter an die Vorschriften halte, sei
seiner Ansicht nach nichts zu befürchten.
Im Nachhinein liefert der Alptraum die
Erklärung für Adams Panik und das Chaos, mit dem er sich zuvor auf
die bevorstehende Situation einzustellen versucht. Die Szene, in
denen Adams und Lichts Gesprächsbeiträge diskursiv angelegt sind und
ohne komisierende Effekte auskommen, beendet damit auch die sehr
stark von komischen Elementen geprägten Entwicklung der
Dramenhandlung in den ersten beiden Auftritten und wirkt unmittelbar
vor dem Eintreffen des Gerichtsrates in gewisser Hinsicht wie die
Ruhe vor dem Sturm, der auch den Zuschauer*innen und Leser*innen
Gelegenheit gibt, die Lachmuskeln zu entspannen und ihre
Aufmerksamkeit auf den eigentlichen Fortgang der dramatischen
Entwicklung zu richten.
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