Die
▪
Sprechakttheorie
ist der ▪
perlokutive Akt (auch perlokutionärer Akt - beides sind
Übersetzungsvarianten des englischen Begriffs perlocutionary act) einer der drei
bzw.
vier ▪
Teilakte eines Sprechakts, zu denen
auch der ▪
propositionale Akt,
▪ der
Illokutionsakt
und der ▪ Äußerungsakt zählen.
Der Begriff wurde von
»John Langshaw Austin (1911-1960) in die
Sprechakttheorie eingebracht.
Mit dem Perlokutionsaspekt sollen die Folgewirkungen bzw.
die Nachgeschichte einer Sprechhandlung wie z. B. jemanden überzeugen
oder jemanden überreden mit in die Analyse einbezogen werden. Diese
werden nämlich mit der Betrachtung des ▪
Illokutionsaktes, der intentional nur auf die sozial und situativ
erwartbaren Konsequenzen, nicht aber die tatsächlich eingetretenen
Wirkungen ausgerichtet ist, nicht erfasst.
Der perlokutive Akt geht also dadurch über die Illokution
hinaus, dass er eine bestimmte Wirkung beim Drohen, Kränken,
Trösten, Verunsichern, Überreden, Überzeugen usw. erzielen will.
Er wird "»hinzugefügt«, sofern der beim Hörer erreichte Effekt
als solcher – wie etwa im Fall des Überzeugens – eigens
bezeichnet wird." (Metzler
Lexikon Sprache, 1993, S..592). Der perlokutive Akt kann
erfolgreich sein oder nicht.
Auch wenn ▪ Äußerungsakt,
▪ propositonaler und
▪
illokutiver Akt die in einem Sprechakt wohl wichtigsten
▪
Teilakte
darstellen, wird ein Sprechakt erst mit der Berücksichtigung des
perlokutiven Aktes vollständig erfasst, da er die beabsichtigte Reaktion
einer angesprochenen Person darstellt. (vgl.
Linke/Nussbaumer/Portmann 1994, S.187)
Die
Perlokution ist der Aspekt eines
Sprechakts, bei dem die Wirkung auf die angesprochene Person im
Mittelpunkt steht. Dabei geht es im Kern um die
Art und Weise wie sie durch das Gesagte beeinflusst werden kann. Dies kann
erfolgreich sein oder nicht.
Der perlokutionäre Akt geht dabei über
die Illokution hinaus, will eine bestimmte Wirkung erzielen beim Drohen,
Kränken, Trösten, Verunsichern, Überreden, Überzeugen usw. Der perlokutive
Akt wird also "»hinzugefügt«, sofern der beim Hörer erreichte Effekt als
solcher – wie etwa im Fall des Überzeugens – eigens bezeichnet wird." (Metzler
Lexikon Sprache, 1993, S..592)
Ob er indessen überhaupt
nicht
besser als ein Effekt des Sprechaktes anzusehen ist, der
ohnehin kaum systematisch erfasst werden kann, weil die Reaktion
des Adressaten selbst von viel zu vielen Faktoren abhängt, wird
der perlokutive Akt im Vergleich zu den den drei anderen
Teilakten meistens eher vernachlässigt. (vgl.
Meibauer
22001, S.86

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Bei den in der Abbildung dargestellten Äußerungen wird besonders
deutlich, worauf der perlokutive Akt abhebt.
Wie der ▪
illokutive Akt betrifft er das, was man
gemeinhin als den Sinn oder die kommunikative Funktion des Sprechaktes
bezeichnen kann, (vgl.
Linke/Nussbaumer/Portmann 1994, S.187)
Das wird in den vorliegenden
Fällen deutlich
-
Mit der Äußerung "Ich
werde gleich sauer!", soll offensichtlich eine
▪ Drohung
ausgesprochen werden, die den Gesprächspartner einschüchtern
soll und ihn u. U. von einer bestimmten Verhalten abbringen..(▪
Den
Sprecher und den Partner festlegender Akt)
-
Die Äußerung "Super
gemacht, echt!" soll den Gesprächspartner positiv stimmen,
vielleicht sogar mit diesem Lob froh machen und u. U. motivieren, so
weiterzumachen.(▪ Den
Partner festlegender Akt)
-
"Das solltest du besser
nicht tun!" ist ein
▪
Ratschlag
bzw. eine
Aufforderung, eine bestimmte Handlung nicht auszuführen.
(▪ Den
Partner festlegender Akt)
-
Mit "Bitte, lass das!"
versucht der Sprecher mit einer Bitte seinen Partner dazu zu
bringen, dass er mit einem ihm nicht angenehmen Verhalten aufhört.
(▪ Den
Partner festlegender Akt)
In allen diesen Fällen ist es für den Gesamterfolg des
Sprechaktes wichtig, ob "der Versuch, die angesprochene Person durch
das, was ich sage, zu beeinflussen" (ebd,),
erfolgreich ist oder nicht, ob ich also "die intendierte Wirkung beim
Adressaten erreiche oder nicht."
In Frage steht z. B. bei der
ausgesprochenen Drohung, ob ich meinen Kommunikationspartner damit
tatsächlich auch einschüchtern kann.
An diesem Beispiel zeigen
Linke/Nussbaumer/Portmann (2. Aufl., 1994, S.191), dass "das Verhältnis
zwischen sprachlichen Ausdrücken und Illokutionen bzw. Perlokutionen ein
mehr-mehr-deutiges" ist.
Dabei zeige sich ihrer Ansicht auch, dass der
propositionale Gehalt einer Äußerung in der Regel zwar eine wichtige, aber
nicht die alleinige Rolle für das Zustandekommen einer bestimmten
Illokution/Perlokution spiele.
So genüge es eben nicht einfach etwas zu
sagen, um den anderen vom Kraulen des Hundes abzuhalten, aber man könne
dieses Ziel mit etlichen Äußerungen anstreben.
So könnte man beispielweise
äußern, wenn man als Hundebesitzer jemanden davon abhalten wolle, in der
Straßenbahn den Hund zu streicheln, Folgendes sagen: »
-
"Würden Sie das bitte
lassen", oder
-
"Mein Hund ist bissig", oder
-
"Ich würde ihm nicht zu nahe
kommen", oder
-
"Haben Sie es gern, wenn
ihnen wildfremde Leute den Kopf kraulen?" usw. «