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Inhaltsangabe: Häufig gestellte Fragen

Darf ich auch etwas wörtlich übernehmen?

 
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Die eigenständige sprachliche Formulierung ist immer auch Ausdruck des Textverstehens und darauf kommt es bei der Inhaltsangabe an.

Mit deiner Frage sprichst du aber dennoch ein wichtiges Problem an. Allerdings kannst du natürlich Verschiedenes meinen.

  • Wenn du damit danach fragst, ob man ganze Passagen wörtlich übernehmen darf, dann lautet die Antwort eindeutig: Nein.

    Denn das wäre dann Zitieren des Textes. Das ist aber auch aus einem anderen Grund unangebracht.

    Wenn es bei der Inhaltsangabe darauf ankommt, den Text in verkürzter Form wiederzugeben, verbieten sich eigentlich längere wörtliche Übernahmen von vornherein.

    Darüber hinaus ist es gerade eine der Anforderungen der Schreibform Inhaltsangabe, den Text mit eigenen sprachlichen Formulierungen wiederzugeben.

    In vielen Fällen, insbesondere bei literarischen Texten, muss man sich zudem vom Ausgangstext lösen, damit man nicht ins Nacherzählen kommt.

  • Anders ist dies natürlich, wenn du damit einzelne Wörter oder Begriffe meinst, die im Ausgangstext vorkommen.

    Die muss man in der Tat nicht "neu erfinden". Meistens kommt ja auch gar nicht ohne sie aus. Größere Satzteile und ganze Sätze allerdings dürfen nicht übernommen werden.

Gert Egle. zuletzt bearbeitet am: 26.12.2023

 
 

 
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