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IHäufig gestellte Fragen

In welcher Zeitform muss ich schreiben?

Inhaltsangabe

 
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Die Inhaltsangabe verlangt das Präsens

Bei der Inhaltsangabe wird grundsätzlich das Präsens (Gegenwart) benutzt.

Der Grund dafür ist der gleiche wie bei anderen Formen der Textwiedergabe auch:  Da die Inhaltsangabe darüber informiert, was in einem Text steht, mit dem man bei der Textwiedergabe gegenwärtig zu tun hat (Textgegenwart), muss auch das Präsens benutzt werden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Präsens (Gegenwart)

  • Die Inhaltsangabe informiert darüber, was (gegenwärtig) in einem Text steht.

  • Die Textgegenwart ist nicht gleichbedeutend mit der Gegenwart eines erzählten bzw. berichteten Geschehens.

  • Tempuswechsel im Text werden bei der Inhaltsangabe in der Regel nicht mitvollzogen.

Tempuswechsel im Text spielen keine Rolle

Die Textgegenwart hat überhaupt nichts mit dem Alter eines Textes zu tun. Selbst wenn ein Text ein paar hundert Jahre alt ist, geht man bei der Inhaltsangabe von seiner Textgegenwart aus.

Zugegeben, das ist manchmal leichter gesagt als getan.

Verwirrend ist nämlich häufig, dass ein Text, der in einem Vergangenheitstempus (im Allgemeinen: Imperfekt/Präteritum) abgefasst ist, bei der Inhaltsangabe nur im Präsens wiedergegeben werden muss.

Allzu leicht schlittert man nämlich irgendwann von der Gegenwartsform wieder in die Vergangenheitsform. Das ist also auch eine Konzentrationssache.

Es  passiert meistens bei Erzähltexten, die  im so genannten Erzähltempus Imperfekt bzw. Präteritum geschrieben sind. Hier muss man also besonders aufpassen und nach der Niederschrift noch einmal genau Korrektur lesen.

Schön und gut, wird jetzt mancher sagen, das mag ja im Normalfall, wenn man aufpasst auch funktionieren. Aber:

Was soll ich eigentlich machen, wenn in einem Erzähltext z. B. etwas erzählt wird, was zeitlich vor der eigentlichen Erzählgegenwart liegt, in der eine Geschichte erzählt wird?

Das ist wirklich eine wichtige Frage, die immer wieder für Verwirrung sorgt. Eine absolut zuverlässige Antwort lässt sich darauf wahrscheinlich auch nicht geben.
Nicht umsonst haben wir in unserem Kurzüberblick formuliert: Tempuswechsel im Text werden bei der Inhaltsangabe in der Regel nicht mitvollzogen.

Allerdings lässt sich dies auch etwas genauer fassen. Es gibt ja dafür verschiedene Möglichkeiten, um sprachlich zu signalisieren, dass etwas wiedergegeben wird, was zeitlich vor der eigentlichen Gegenwart des in einer Geschichte erzählten Geschehens liegt.

  • Man kann dazu Temporaladverbien, temporale adverbiale Bestimmungen u. ä. verwenden, um damit auf diese zeitlichen Verhältnisse hinzuweisen. Dann lässt sich - auch wenn dies sprachlich manchmal etwas holpert - auch einfach mit Präsens fortfahren.

    • Beispiel: Franz kauft sich ein Auto. Zwei Jahre zuvor erwirbt er den Führerschein.

  • Sprachlich geschickter und unserem Sprachgefühl angemessener sind allerdings Formulierungen, die Temporaladverbien, temporale adverbiale Bestimmungen u. ä. in Kombination mit dem Perfekt (vollendete Gegenwart) verwenden.

    • Beispiel: Franz kauft sich ein Auto. Zwei Jahre zuvor hat  er den Führerschein erworben.

Hier vertreten wir jedenfalls den Standpunkt, dass beide Varianten gestattet sind.

Gert Egle, zuletzt bearbeitet am: 26.12.2023

 
 

 
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