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Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
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Die Karlsschule
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Überblick
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Kurzer Abriss der Geschichte
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Die
Schüler der Karlsschule
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Erziehung und militärischer Drill
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Lehr- und Unterrichtspraxis
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Privatleben - Fehlanzeige
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Ständische Ungleichheit
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Umzug nach Stuttgart 1775
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Textauswahl
"Der [...] Unterricht hat in der Gesamtheit
der Karlsschule nur vorbereitenden Charakter; er war
nie Selbstzweck der Schule und bestand nie für
sich allein, nur die
berufliche Ausbildung war der eigentliche Zweck und Ziel der Schule.
Auch äußerlich bestand keine scharfe Scheidung zwischen den beiderlei
Gruppen, sofern die Zöglinge beider der gleichen disziplinarischen Ordnung
unterworfen waren und der Übergang von der unteren in die obere nach
Erledigung der betreffenden Kurse ganz wie sonst von einer Abteilung in die
andere erfolgte, wenn der betreffende von der Anstaltsleitung als dazu
befähigt angesehen wurde; auch der Unterricht war nicht streng geschieden,
sofern nicht nur in den ersten Jahren der Schule die Berufswissenschaften
neben den vorbereitenden gelehrt wurden, sondern auch weiterhin die
allgemeinbildenden Fächer sich noch sehr bedeutend in die Jahre der
Berufsstudien erstreckten [...]. Dass ein Zögling nach Erledigung der
vorbereitenden Abteilungen aus der Anstalt austrat, mag wohl zuweilen
vorgekommen sein, im Gesamtlehrplan der Anstalt aber wurde darauf keine
Rücksicht genommen, dieser war vielmehr durchaus auf das Durchlaufen der
ganzen Anstalt innerhalb des betreffenden Zweiges eingerichtet. Der Zahl
nach war das Verhältnis der in den vorbereitenden Studien stehenden Zöglinge
zu der in den Berufstudien stehenden sehr verschieden. In den ersteren
Jahren, da die Zöglinge erst allmählich in die Berufsstudien hineinwachsen
mussten, waren die ersteren weit überwiegend, so noch 1778 173 (in 7
Abteilungen) gegen 75 (in 5 Abteilungen). Allmählich aber, als die einzelnen
Berufszweige je mehrere Jahresabteilungen umfassten, gestaltete sich das
Verhältnis so, dass Vorbereitungszöglinge und Berufszöglinge, außer
Kaufleuten und Künstlern, ungefähr gleich stark waren: 1781 128 (in 7
Abteilungen) gegen 134 (in 10 Abteilungen); 1782 147 (in 8 Abteilungen)
gegen 149 (in 13 Abteilungen) - wozu noch die Handelsleute in 2 Abteilungen
mit rund 35, die Künstler mit rund 50 kamen.
Wenn bei der Nachwelt, vielleicht auch schon bei der Mitwelt, der
Berufsunterricht an der Karlsschule in der Allgemeinheit weniger Interesse
gefunden hat als der vorbereitende, so ist dies insofern nicht ganz
unbegründet, als der Berufsunterricht sich inhaltlich hier im wesentlichen
in denselben Bahnen bewegte, wie an den sonst vorhandenen Hochschulen; seine
Stellung im Gesamtleben der Schule aber, ferner vieles Eigentümliche in
Einrichtung und Betrieb der einzelnen Ausbildungszweige und die
Bedeutsamkeit seiner Leistungen machen eine Darstellung desselben zum
selbstverständlichen Erfordernis. [...]
Die Anordnung innerhalb dieser war bis 1782:
juridische, militärische, kameralistische, forstliche, medizinische,
Handels-Abteilungen, Künstler; von 1783 an in den Vorlesungsverzeichnissen:
Religion, juridische, medizinische, militärische, ökonomische,
philosophische Fakultät (die letztere mit den philologischen Abteilungen),
Fakultät der Künste. [...]
Der
juristische Unterricht (Hervorh.
d Verf.) stand seit seiner Einrichtung in den
Anfangsjahren der Schule, wie nach seiner Organisation als 'Juridische
Fakultät' an der Spitze der beruflichen Unterrichtszweige und galt als deren
vornehmster. 1774 zum ersten Mal auftretend erweiterte er sich von 1 auf
(seit 1784) 4 Abteilungen; 1779 wurde die Kursdauer auf 4 Jahre festgesetzt,
1783 auf 3 Jahre eingeschränkt, aber 1788 wieder 4 Jahre erweitert; in der
Blütezeit der Schule gehörten gleichzeitig 40-50 Zöglinge diesem
Berufszweige an. Der Jurist musste den ganzen vorbereitenden Unterricht,
einschließlich des Griechischen durchlaufen, tatsächlich war aber dieser bis
1782 beim Eintritt in die Berufsabteilungen nicht erledigt, vielmehr waren
noch im ersten, teilweise auch im zweiten Jahr des Berufsstadiums außer
Religion
und
Leibesübungen auch
Französisch,
Englisch,
Geschichte, Altertümer,
Mathematik,
Physik,
Philosophie für ihn Pflichtfächer. Nach dem Plan von 1783 wurden die
vorbereitenden Fächer im Prinzip alle in den philosophischen Abteilungen
erledigt und für das eigentliche juristische Studium 3 Jahre als genügend
bezeichnet. Was von allgemein bildenden Fächern in diesen Jahren dazu
genommen wurde, war außer der Religion in der Hauptsache freiwillig, doch
werden Vorlesungen über dieses und jenes allgemein bildende Fach, so
namentlich die neuere Geschichte, auch fernerhin als obligatorisch genannt,
und von der Möglichkeit, neben den eigentlichen Fachwissenschaften zu hören,
wurde von den einzelnen ausgiebiger Gebrauch gemacht. [...]
Als Lehrer in den
juristischen Fächern waren im ganzen 17 Professoren tätig, wozu 4
doctores legentes (Privatdozenten) und 3 Lehrer für Hilfsfächer kommen;
gleichzeitig waren 1774 2, 1775-78 3, 1779-80 4, 1791-82 5, von 1783 an 6-7
Professoren angestellt.1 [...]
Im Ganzen sieht man, dass von den Fakultäten der Karlsschule die
juristische, entsprechend ihrer Stellung an der Spitze der Schule, von ihren
Zöglingen die umfassendste Ausbildung verlangte und mit Lehrern und
Vorlesungen2 weitaus am reichsten ausgestattet war;
sie dürfte darin hinter wenigen ihrer Zeit zurückgestanden sein und die
meisten übertroffen haben. [...] Die Zöglinge dieses Zweig haben an den
Vorzügen des Unterrichts an der Karlsschule, sowohl des allgemein bildenden
als des fachwissenschaftlichen, den vollsten Anteil und Vorteil gehabt und
durch ihre spätere Berufstätigkeit in verschiedenen Stellungen und Ländern,
darunter namentlich viele (17) als Minister in verschiedenen Staaten, die
Trefflichkeit ihrer Ausbildung bewährt.
Der
medizinische Unterricht (Hervorh. d. Verf.) wurde nach dem Einzug
der Schule in Stuttgart zu Anfang des Jahres 1776 den bisherigen
Unterrichtseinrichtungen hinzugefügt, nicht weil er für das Land ein
Bedürfnis gewesen wäre, da die Universität Tübingen eine medizinische
Abteilung besaß, sondern zur Vervollständigung der Schule zu einer alles
umfassenden Hochschule, zur weiteren Hebung ihrer Bedeutung und ihres Ruhms.
Demgemäß erhielten anfangs die medizinischen Abteilungen ihren Platz hinter
den juristischen, militärischen, kameralistischen und forstlichen, nach der
Erhebung der Karlsschule zur Universität aber nahm die 'Medizinische
Fakultät, in der Reihe der Fakultäten den zweiten Platz, nach der
juristischen, ein. [...] Der medizinische Kurs war auf 3 Jahre berechnet,
erweiterte sich aber tatsächlich bis zum Abschluss bei den meisten auf 4
oder 5 Jahre; doch bestanden nie mehr als zwei Abteilungen gleichzeitig, und
die einzelnen Abteilungen zählten nur 5-10 Zöglinge. Die Gesamtzahl wird
einschließlich der Stadtstudierenden auf 182 angegeben, jedenfalls war unter
den Fakultäten der Schulen die medizinische die am wenigsten zahlreich
besuchte. Vorausgesetzt wurde für den Eintritt in das medizinische Studium
die gesamte Vorbildung, welche die Schule bot, einschließlich des
Griechischen. Von den allgemeinbildenden Fächern wurden in den Jahren des
Fachunterrichts außer den
Leibesübungen
Religion,
Französisch und
Englisch,
Geschichte, teilweise auch
Mathematik,
Physik,
Philosophie, Schöne
Wissenschaften und Zeichnen.
Nicht als allgemein bildendes Fach -
weshalb es denn in den vorbereitenden Abteilungen nicht gelehrt wurde -,
sondern als zum Fachstudium gehörig galt die
Naturgeschichte mit Chemie.3
Diese Fächer wurden denn auch zur medizinischen Fakultät gerechnet und mit
besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mediziner gelehrt; da aber
in den hiezu gehörigen Einzelfächern außer den Medizinern auch Kameralisten
und Forstleute und ferner die Handelsleute und Künstler in 2-3 Wochenstunden
unterrichtet wurden, werden sie hier für sich vorauszunehmen sein. [...]
Über die
medizinischen Fächer4
wurde bei der öffentlichen Prüfung immer geprüft und in den früheren Jahren
auch Disputationen gehalten. Die wissenschaftlichen Abhandlungen, die aus
dem Gebiet der eigentlichen Medizin aus der Schule hervorgingen waren
durchaus in lateinischer Sprache gehalten, wie denn auch die Vorlesungen
teilweise lateinisch gehalten worden sein müssen. Seit 1782 erteilte die
medizinische Fakultät auch die Doktorwürde, und zwar in verhältnismäßig
häufigen Fällen, da der Herzog Wert darauf legte, dass diese Würde an seiner
Schule angestrebt werde.
Mit dem juristischen verglichen stand der
medizinische Unterricht wie an Zahl der Schüler, so auch an Zahl der
Unterrichtsfächer erheblich zurück: doch waren es, wenn man die
naturgeschichtlichen mitrechnet, in den späteren Jahren bis zu 9
Lehrern,5 und die Fakultät war durch die
Beschaffenheit und die Ausdehnung ihres Unterrichts hochgeschätzt und vielen
andern medizinischen Einrichtungen, so namentlich der in Tübingen,
überlegen.
Die äußeren Einrichtungen der
Schule für den medizinischen Unterricht waren freilich sehr bescheiden: sie
hatte keine eigene Klinik, und mit Ausnahme der Anatomie, die gut
eingerichtet war und hinreichend Leichen aus Krankenhäusern und
Strafanstalten erhielt und wo auch die praktische Seite reichlich betrieben
wurde, weder nach der naturkundlichen noch nach der medizinischen Seite
eigenes Material - außer den erkrankten Zöglingen der Akademie selbst, die
sorgfältig beobachtet, behandelt und gepflegt wurden. Doch bot in der
naturkundlichen Richtung der öffentliche botanische Garten, der
Akademiegarten und die Hofapotheke, auch andere Apotheken der Stadt, für die
Krankenbehandlung und die Krankenhäuser der Stadt einen für die damaligen
Begriffe ausreichenden Ersatz; auch kommt in Betracht, dass die Lehrer alle
praktische Ärzte und als solche sehr geschätzt waren, es ihnen also an
praktischer Erfahrung nicht mangelte. Es ist auch sehr beachtenswert, wie in
den letzten Jahren der Schule das Bestreben immer entschiedener hervortritt,
den Schülern zur praktischen Beobachtung und Studium von Krankheiten und
Krankenbehandlung in Krankenhäusern möglichst viel Gelegenheit zu
verschaffen, wozu die Lehrer in ihrer Eigenschaft als leitende Ärzte von
Krankenhäusern günstige Möglichkeit besaßen.
Originales hat der medizinische Unterricht der Karlsschule weder im Ganzen
noch in den einzelnen Lehrfächern und Lehrern geleistet; er bewegt sich im
allgemeinen Strom seiner Zeit und hat nur die eine oder andere Seite etwas
stärker betont, so namentlich die naturgeschichtliche.
Chirurgie und Geburtshilfe, die, weil mehr mechanisch, im Allgemeinen
als nicht ganz ebenbürtig galten, wurden hier doch nachdrücklicher als sonst
gewöhnlich betrieben. In der inneren Medizin
hatte im Allgemeinen die
Boerhavesche Humoralpathologie das größte Ansehen, welche die
Krankheiten aus den Säften des Körpers herleitete und demgemäß behandelte;
dies scheint an der Straßburger und den französischen Universitäten, an
welchen die Lehrer außer in Tübingen meist ihre Studien gemacht hatten,
herrschend gewesen zu sein.
Consbruch aber, der
in Göttingen Brendel gehört hatte, war in seinen
Vorlesungen von dessen System stark beeinflusst, das die Erscheinungen am
menschlichen Körper von den Nerven ableitete. Außerdem spielte, wenigstens
bei den Studierenden, neben den medizinischen Werken von
Haller, Platner, Sydenhaus,
Friedrich Hoffmann,
van Swieten, die Materia medica vera
von Stahl in Halle (1737) eine erhebliche Rolle, dessen
'Animismus' alle körperlichen Erscheinungen von der
Seele herleiten wollte. Und da nach den - hier wie anderswo - bestehenden
Einrichtungen und Herkommen wirkliche Beobachtung nur in sehr bescheidenem
Maß und Umfang stattfand, war der ganze Unterricht überwiegend theoretisch;
da ferner die Zöglinge von ihrem philosophischen Unterricht her darauf
hingeführt und daran gewöhnt waren, alles unter philosophischen
Gesichtspunkten zu betrachten, ist es wohl begreiflich, dass auch die
Schlussabhandlungen der Zöglinge
sich mit Vorliebe auf dem Mittelgebiet zwischen Pathologie, Physiologie und
Psychologie bewegen, obwohl die medizinischen Lehrer gerade auf diesem
Gebiet nicht ihre Stärke hatten.
Wenn also inhaltlich dem medizinischen Unterricht der Karlsschule eine
höhere Bedeutung nicht zukommt, so werden dagegen die Lehrer, die überhaupt
nicht eigentlich Männer der Wissenschaft, sondern für die Praxis vorgebildet
waren, doch innerhalb ihrer Zeitgrenzen und ihrer Sphäre als sehr tüchtig
gerühmt. [...] Diese persönlichen Eigenschaften der Lehrer, in Verbindung
mit dem Umstand, dass die Zöglinge im Allgemeinen eine sehr tüchtige
Ausbildung in den allgemein bildenden und besonders in den
naturgeschichtlichen Fächern erhalten hatten, erklären und rechtfertigen es,
dass die medizinische Schule als eine vorzügliche galt, und dass ihr
übereinstimmend nachgerühmt wurde, eine große Zahl vorzüglicher Ärzte
geliefert zu haben.
Der
militärische Unterricht (Hervorh. d. Verf.), die Ausbildung zum
Offizier, bildet, wie eingangs erwähnt, neben dem Kunstunterricht die
Hauptwurzel der Karlsschule und hat deren äußere Einrichtung nach dem Muster
der Kadetten- und Kriegsschulen bestimmt. Gleich in den ersten Jahren aber
bekam der militärische Unterricht die Stellung eines Ausbildungszweiges
neben andern, und zwar als gleichberechtigt und in einer Reihe stehend mit
dem juristischen, kameralistischen und medizinischen, wobei es weiterhin
verblieb. So wurde er denn auch nach der Erhebung der Karlsschule zur
Universität als 'Militärische Fakultät' organisiert und dieser, da sie nicht
zu den 'alten Fakultäten' gehörte, der Platz hinter der juristischen und
medizinischen, vor der kameralistischen, zugewiesen.
Als die normale Dauer des ganzen militärischen Kurses galten, wie bei den
medizinischen und kameralistischen, 3 Jahre; doch wurde diese Ausbildung nur
für denjenigen als notwendig angesehen, der 'Ingenieur' oder 'Artillerist'
werden wollten, wenigstens von 1783 an ein kürzeres Studium von 1-2 Jahren
zu genügen schien. Demgemäß bestanden seit 1781 gleichzeitig 3 militärische
Abteilungen mit je 12-20, zusammen ungefähr 50 Zöglingen. Die
Gesamtzahl der Militärs wird auf 420
angegeben, die größte unter den einzelnen Berufszweigen.
Der Studierende der Militärwissenschaften hatte im wesentlichen dieselbe
Vorbildung zu durchlaufen, wie die der andern genannten Richtungen, nur dass
von 1783 an das Griechische für ihr nicht Pflichtfach war, wogegen er wohl
etwas mehr mathematischen Unterricht erhielt. Doch waren, wie in den anderen
Berufsrichtungen, nicht nur in den ersten Jahren die Berufswissenschaften
von den vorbereitenden nicht streng getrennt, sondern es gingen auch später
noch, als die Erledigung der philologischen und philosophischen Abteilungen
die Voraussetzung für den Eintritt in die Berufsabteilungen bildete, neben
den Berufswissenschaften her: Religion, Französisch, Geschichte, teilweise
auch Englisch und Italienisch, Philosophie, Briefstil, Reichsgeschichte,
Geographie, ferner Zeichnen, Reiten, Fechten, Tanzen.
Charakteristisch ist für diesen Ausbildungszweig die bedeutsame Rolle,
welche die Mathematik
spielt, entsprechen der allgemeinen Auffassung der Zeit, welche die
Kriegskunst wesentlich als angewandte Mathematik betrachtete. Demgemäß sind
die Lehrer der Kriegswissenschaften an der Karlsschule, die im Übrigen
Offiziere waren und fast alle vorher im Heere gedient hatten und nachher
wieder in den praktischen Dienst zurückgetreten sind, alle Mathematiker, und
erteilen Unterricht auch in theoretisch-mathematischen Fächern, und zwar
meist auch an andern als militärischen Abteilungen [...]
Unterrichtsfächer waren in den ersten Jahren im Anschluss an die Arithmetik
Algebra, Geometrie mit Stereometrie und Trigonometrie und die Physik:
Mechanik in Anwendung auf Artillerie und militärische Bauten, Lager- und
Befestigungskunst mit 'mathematischen Artilleriezeichnungen'; Praktische
Geometrie; Römische Kriegsaltertümer und Geschichte der Kriegskunst. [...]6
Von den Zöglingen haben verhältnismäßig sehr viele - man zählt 33
Generale - höhere und höchste Offiziersstellen in verschiedenen europäischen
Staaten erlangt und in den vielen Kriegen der folgenden Zeit mit Ehren
gedient. Durch die Gründlichkeit und Vielseitigkeit ihres Fachunterrichts
und besonders auch durch ihre organisatorische Einrichtung: die Anreihung
und Eingliederung in gleicher Stellung mit den anderen akademischen
Disziplinen und den Aufbau einer gemeinsamen Grundlage einer gleich
umfassenden und auf gleiche Höhe geführte Allgemeinbildung, bildet diese
Kriegsschule eine dauernd bemerkenswerte Erscheinung. Ihre Wirkung aber auf
die praktische Kriegführung der nächstfolgenden Zeit ist wohl zuweilen
überschätzt worden, wenn man sie z. B. für Jena
verantwortlich machen wollte, weil der eine oder andere preußische General (Massenbach,
Phull) in ihr seine Ausbildung erhalten hatte. Sie
teilte eben mit der gesamten Kriegswissenschaft ihrer Zeit den Standpunkt
der reinen Theorie, der dann durch Napoleon so gründlich über den Haufen
geworfen wurde.
Der
kameralistische Unterricht (Hervorh.
d. Verf.) wurde im Jahr 1774 grundsätzlich in die Militärakademie
aufgenommen. Besondere Fachausbildung für den Beruf als Verwaltungs-,
speziell Finanzbeamter, für die 'Staatswirtschaft', wurde auf den
bestehenden Hochschulen nur in sehr spärlicher Weise durch Vorlesungen an
den juristischen und philosophischen Fakultäten geboten; dagegen bestanden
einzelne Kameralistenschulen als Fachschulen, so besonders die 'Hohe
Kameralschule' in Kaiserslautern. Für den Herzig war - neben dem
allgemeinen Streben nach neuen, aufsehenerregenden Schöpfungen - der Anlass
zu dieser Einrichtung das Bedürfnis, im Herzogtum die überwiegend in den
Händen von 'Schreibern' liegende Verwaltung durch Gewinnung höher gebildeter
Beamten in den Händen zu verbessern und zu heben. So wurden denn vom Jahre
1774 an besondere Abteilungen von 'Kameralisten'
und neben diesen, mit teilweise gleichem Unterricht, von 'Jägern'
oder 'Förstern', in den ersten Jahren auch von
'Gärtnern' gebildet, die neben den allgemein
bildenden einen besonderen Fachunterricht erhielten. Während die Gärtner
bald ausgeschieden und zu den Künstlern gruppiert wurden, blieben die
Förster als selbständige Abteilungen, bis nach der Erhebung der Schuler zur
Universität die für Kameralisten und Forstleute bestimmten Vorlesungen
zusammen als 'Ökonomische Fakultät'
eingerichtet wurden. Dazu kam 1778 der
Unterricht in der 'Handlung', ein theoretischer Unterricht für
Zöglinge, die zum kaufmännischen Beruf bestimmt waren; von 1782 an bilden
sie einen Anhang der Ökonomischen Fakultät.
Die
Kameralisten erhielten die volle philologische (anfangs mit, später ohne
Griechisch), geschichtliche. mathematische und philosophische Vorbildung.
Wie bei den übrigen Zweigen gingen bis 1783 die Fachstudien bei den älteren
Zöglingen neben den allgemein bildenden her; von 1783 an galt nach
Erledigung des philologischen und des philosophischen Kurses ein 3jähriger
kameralistischer Kurs als das Normale, während für die Forstleute 2 Jahre
genügten und die Ausbildung der Kaufleute besonders geordnet war. Die
Gesamtzahl der Kameralisten, Förster und Handelsleute wird auf 448
angegeben; es waren gleichzeitig meist 2 kameralistische und 2 forstliche
Abteilungen, die einzelnen Abteilungen zählten 5-15 Zöglinge.7
Von den allgemein bildenden Fächern galten für die Kameralisten Mathematik,
speziell Praktische Geometrie, ferner Naturgeschichte, speziell Botanik und
Mineralogie, auch Chemie und Physik, außerdem Handelsgeographie und
Pflanzenzeichnen als besonders wichtig, weshalb denn diese Fächer während
des Berufsstudiums für sie verbindlich waren.8 [...]
Der forstliche Unterricht, für
welchen seit 1777 1-2 besondere Abteilungen, anfangs meist 'Jäger' genannt,
bestanden, war mit dem kameralistischen ganz übereinstimmend, außer dass er
auf einige Vorlesungen verzichtete, die für diese notwendig waren, und
demgemäß sich auf kürzere Zeit, seit 1783 nach Erledigung der philologischen
und philosophischen Kurse auf 2 Jahre erstreckte. Als notwendige Fächer
galten: Botanik, Zoologie,
Mineralogie, praktische Geometrie,
Pflanzen- und Tierzeichnen,
Naturrecht, Landwirtschaft,
Forst- und Jagdwissenschaft (diese
beiden mit praktischen Übungen), Forstrecht,
Rechnungsstil und Kanzleipraxis.
In den genannten Fächern wurde bei den öffentlichen Prüfungen geprüft, auch
wurden in den früheren Jahren Disputationen über Sätze und Streitschriften
aus diesen Gebieten gehalten; den Abschluss bildete bei den Kameralisten
eine Probeschrift und Verteidigung von Thesen aus dem kameralistischen
Gebiet. [...]
Der Gedanke und erste Plan eines
besonderen Handlungsunterrichts (Hervorh.
d. Verf.)im Anschluss an den kameralistischen Unterricht entstand, wie
berichtet wird, weil einige Zöglinge Neigung zur Handelswissenschaft
zeigten, zu Ende des Jahre 1776 oder Anfang 1777, verwirklicht wurde er aber
erst mit Anfang des Jahre 1779, nachdem zu Ende des Jahres Hofrat
Danneberger die
Lehrstelle für Handlungswissenschaft angenommen hatte. Es bestanden 1779 1,
seit 1780 immer 2 Abteilungen 'Handelsleute', deren jede 15-20 Zöglinge,
darunter seit 1783 auch, und zwar wohl vorwiegend,
Oppidaner9,
umfasste.
In die jüngere dieser Abteilungen wurden in den ersten Jahren bis 1782 die
Zöglinge schon etwa 12-14jährig aufgenommen und erhielten hier eine im
Wesentlichen schulmäßige Ausbildung in Religion (nach einem eigens für den
2jährigen Kurs der Handelsleute eingerichteten Plan des
historisch-dogmatischen Unterrichts), Latein, Französisch, Englisch,
Italienisch, Geschichte, Geographie, Mathematik (einschließlich
Trigonometrie Stereometrie, auch mathematischer Geographie und
'Kaufmännischer Rechnungsarten'), Naturgeschichte (Tierreich nebst
Zeichnungen), Briefstil, Schön- und Rechtschreiben, Zeichnen, in welchen
Fächern auf die besonderen Bedürfnisse der Handelsleute Rücksicht genommen
wurde, außerdem Tanzen. Diese Fächer wurden dann auch in der älteren
Abteilung weitergeführt, nur dass das Latein wegfiel und statt Geschichte
und Geographie Handlungsgeschichte und Handlungsgeographie, für
Naturgeschichte 'Kenntnis
der Handelsprodukte aus dem Pflanzenreich' (Kerner) eintraten, und
Handlungswissenschaft (außerdem Reiten und Fechten) hinzukam. Seit 1783 aber
scheint als Voraussetzung gegolten zu haben, dass der in die
Handlungsabteilungen eintretende Zögling den ganzen vorbereitenden
Unterricht (ohne Griechisch, wohl auch mit früherem Aufhören des
Lateinischen, dafür Englisch und Italienisch), einschließlich des
philosophischen Kurses, oder wenigstens des ersten Jahrs von diesem,
durchgemacht habe; auf Grund dieser Allgemeinbildung sollte er dann in
2jährigem Kurs die Fachausbildung sich aneignen.10 [...]
Über den Betrieb dieses Unterrichts lässt sich erkennen, dass die Lehrer11
sich eifrig bemühten, die geschichtliche, die theoretische und die
praktische Seite gleichermaßen zur Geltung kommen zu lassen.[...]
Bemerkenswert ist auch hier die Tatsache an sich, dass systematischer
Handlungsunterricht in einem, wenn auch freieren Anschluss an eine
Hochschule eingerichtet wurde und dass er auf Grund einer wenigstens relativ
umfassenden Allgemeinbildung die in Betracht kommenden Gebiete systematisch
und praktisch in weitem Umfang in seinen Bereich zog. In dieser Begründung
einer Handelshochschule hat sich der weise Gesichtskreis und der Fernblick
des Herzogs und des Intendanten in besonderem Maße bewährt.
Überblickt man den Unterricht in den 'Bestimmungswissenschaften'
an der Karlsschule, wie er hier freilich nur in dürftigen Strichen
gezeichnet werden konnte, so zeigt sich doch ein ähnlich großer Zug, wie er
durch die ganze Karlsschule hindurchgeht; ja der Gesamteindruck ist hier
noch günstiger, weil er nicht, wie auf den andern Gebieten, durch dunkle
Punkte getrübt ist. Wissenschaftlich hat allerdings dieser Unterricht, außer
etwa in den Vorlesungen von Kielmeyer [...], kaum etwas wesentlich Neues
gebracht, wenn auch manche einzelne Vorlesungen, wie es z. B. von dem
Kameralrecht Hochstetters ausdrücklich versichert wird, in dieser Form und
Systematisierung neu geschaffen worden sind. Wissenschaftliche Forschung und
Förderung der Wissenschaft als solcher war ja auch nicht Bestimmung und
Aufgabe der Karlsschule im Sinn ihres Gründers und Leiters, sondern
Mitteilung und Fortpflanzung der Wissenschaft und Anwendung derselben auf
die praktischen Zwecke des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens. Aber was
in dem Statutenentwurf für die Fakultäten bestimmt ist, dass sie 'in allem
den neuesten Zustand der Wissenschaften vor Augen haben' sollten, das ist im
Allgemeinen sicher und in vollem Maß geleistet worden. Was irgend auf dem
gebiet der einzelnen Wissenschaften auftauchte, hat Berücksichtigung
gefunden teils durch Modifikation der herkömmlichen, teils in eigenen neuen
Vorlesungen, teilweise auch mit neuen Lehrern. Die Schulleitung hat ihre
Ehre darein gesetzt, in keinem Fach hinter den anderen Hochschulen
zurückzubleiben, sondern an Reichhaltigkeit des Vorlesungsprogramms es allen
andern gleichzutun und womöglich sie zu überbieten, und es ist dies im
Ganzen wohl auch erreicht und durchgeführt worden. Besonders ist rühmlich zu
bemerken, dass, wiewohl der Zweck der Schule ein wesentlich praktischer war,
doch der Unterricht sich keineswegs auf die enge, banausische Praxis, die
praktische Technik richtete und beschränkte, vielmehr jede einzelne
Wissenschaft im vollen und, tiefen Sinn, in großem, hohem Stil zu erfassen
und dazustellen gesucht wurde. Schon von Anfang an haben die historischen
Teile Beachtung gefunden; in den späteren Jahren aber noch mehr als in den
früheren ist neben den einzelnen Disziplinen selbst auch eine Geschichte der
betreffenden Wissenschaft und ferner eine Enzyklopädie und Methodologie
derselben vorgetragen worden. Und während man also wissenschaftlich in die
Tiefe und auf den Grund ging und den vollen Umfang und den weitesten Um- und
Überblick zu gewinnen suchte, blieb die Wissenschaft doch nirgends reine
Theorie und Abstraktion, sondern in enger Verbindung und Fühlung mit dem
Leben und der Wirklichkeit. Die praktische Seite wurde berücksichtigt einmal
dadurch, dass die Zöglinge beständig zum eigenen Mitwirken, zum eigenen
Durchdenken, zur Selbständigkeit in eigener wissenschaftlicher Arbeit
angehalten und gewöhnt wurden, und dann durch eine Fülle von Vorlesungen und
Übungen, die direkt der künftigen praktischen Berufstätigkeit der Zöglinge
in den verschiedenen Zweigen dienten. Theorie und Wissenschaft einerseits
und die Praxis andererseits standen also in enger Beziehung und
Wechselwirkung. Und zu diesen Vorzügen im Sachlichen kam noch, in
vorteilhaftem Unterschied von den sonst üblichen Universitätszuständen, der
energische, konzentrierte Betrieb des ganzen Unterrichts und Studiums, was
wiederum besonders dazu beiträgt, die Karlsschule als Trägerin des
Fortschritts gegenüber dem vielfach stagnierenden sonstigen
Universitätsbetrieb erscheinen zu lassen. Durch alles das zusammen
wird es vollkommen gerechtfertig, dass die Karlsschule in ihrer Zeit als
eine Hochschule ersten Ranges angesehen und als solche in ganz Europa
berühmt geworden ist.
(aus:
Hauber 1907/1909, S.79-99, gekürzt}
(im Fettdruck hervorgehobene Wörter und Textpassagen im
Original gesperrt)
1 Lehrer und Professoren
waren: Johann Friedrich Hend (geb. 1748 in
Alpirsbach), Joseph Friedrich Seybold (geb.
1749 in Brackenheim), Johann August Reuß (geb.
1751 in Horrheim); Eberhard Friedrich Georgii
(geb. 1757 in Stuttgart), Philipp Christian Friedrich
von Normann (geb. 1756 in Stresow, selbst
ehemaliger Zögling der Karlsschule), Karl Friedrich
Elsäßer (geb. 1746 in Stuttgart), August Friedrich
Batz (geb. 1757 in Regensburg), Heinrich Gottfried
Scheidemantel (geb. 1739 in Gotha), Karl
Wilhelm von Marschall (geb. 1764 in
Asperg, ehemalige Zögling der Karlsschule), Wilhelm August Friedrich
Danz (geb. 1764 in Wetzlar), Benjamin Ferdinand
Mohl (geb. 1767 in Stuttgart); Privatdozenten waren:
Albert Friedrich Lempp (geb. 1763 in Stuttgart, ehemaliger Zögling der
Karlsschule), Christop Friedrich
Cotta (geb. 1758 in
Stuttgart), Speidel, Benjamin Friedrich
Pfizer (geb. 1768 in Wildberg)
2 Die einzelnen juristischen
Unterrichtsfächer mit ihren
Hauptvorlesungen waren: Römische Rechts-Altertümer,
Reichsgeschichte, Institutionen, Pansekten oder Römisches Recht, Deutsches
Privatrecht, Europäisches Völkerrecht, Kanonisches Recht und Kirchenrecht,
Lehenrecht, Gemeiner Prozess (auch Gemeiner bürgerlicher und peinlicher
Prozess), Staatsrecht, Reichsprozess (auch Theorie des Prozesses der
höchsten Reichsgerichte), Peinliches Recht, Wirtembergisches Staatsrecht,
Wirtembergisches Privatrecht; zu diesen Hauptvorlesungen kamen noch
Vorlesungen für spezielle
Adressaten wie die Militärs, Kameralisten, Forstleute und
Handelsleute wie: Kriegs- und Soldatenrecht, Kameralrecht (auch Kameral-,
Forst- und Wirtschaftsrecht), Jagd- und Forstrecht, Handels- und
Wechselrecht; nicht regelmäßig gehaltene Vorlesungen wie Enzyklopädie und
Methodologie der Rechtsgelehrsamkeit, Rechtsgeschichte, Staats- und
völkerrechtliche Praxis, Juristische Kanzleipraxis, Territorialstaatsrecht,
Eregetische Vorlesung über Wahlkapitulationen, Summarischer Prozess und
Kunst zu referieren. Außergerichtliche praktische Rechtsgelehrsamkeit,
Privatfürstenrecht, Gantprozess, Über das berufliche Zwischenreich, Die
allgemeine juristische Literatur, Lehre von den gerichtlichen Klagen und
Einreden, Eherecht; dazu kommen noch weitere
Hilfswissenschaften wie Statistik
(=Staatskunde), Diplomatik, Heraldik (Wappenkunde) und Numismatik
(Münzkunde) und gerichtliche Arzneiwissenschaft
3 Lehrer und Professoren für Naturgeschichte und Chemie
waren Gottlieb Konrad Christian Storr (geb. 1749
in Stuttgart, Hofmedikus), Christian Gottlieb Reuß (geb. 1742 in
Sulz, Hofmedikus), Karl Heinrich Köstlin (geb.
1756 in Brackenheim), Martini (geb. 1702),
Johann Friedrich Vischer (geb. 1766 in
Stuttgart), Johann Simon Kerner (geb. 1755 in
Kirchheim, Pflanzen- und Tierzeichnen), Karl Friedrich
Kielmeyer (geb. 1765 in Bebenhausen),
Wiedenmann
4 Die einzelnen medizinischen Unterrichtsfächer mit
ihren medizinischen
Hauptvorlesungen waren: Geschichte der Medizin,
Osteologie,
Geschichte des Pflanzenreiches, Praktische Anatomie und Anleitung zum
Präparieren, Demonstrieren und Zeichnen, Physiologie, Theoretische Anatomie,
Mineralogie, Chemie, Generalpathologie,
Semiotik (= Diagnostik) und
Therapie; Arzneimittellehre (Materia medica), Zoologie,
Spezialpathologie
und Therapie, Kunst der Geburtshilfe,
Gerichtliche Arzneiwissenschaft.
Zu
diesen Hauptvorlesungen kamen je nachdem weitere Vorlesungen wie z. B.
Medizinische Enzyklopädie und Methodologie,
Kursus chirurgischer Operationen
an Leichnamen, Lehre von den Bandagen (auch 'vom chirurgischen Verband'),
Über medizinische Praxis, Anleitung zum Rezeptschreiben,
Lehre von den
Kinderkrankheiten und den Fiebern,
Praktisch-pathologische Unterweisung vor
dem Krankenbett in den hiesigen Krankenhäusern,
Unterricht in praktischer
Arzneiwissenschaft durch Ausarbeitung medizinischer Fälle
5 In den
medizinischen Fachwissenschaften unterrichteten die folgenden
Professoren und Lehrer: Christian Klein (geb.
1741 in Stuttgart), Johann Friedrich Consbruch
(geb. 1736 in Stuttgart), Johann Heinrich Morstatt
(geb. 1736 in Lahr), Christian Friedrich Jäger
(geb. 1739 in Stuttgart, Leibmedikus), Theodor
Plieninger (geb. 1756 in Kaltenwesten, Hofmedikus), Ludwig Heinrich
Riecke (geb. 1729 in Stuttgart), Sigmund
Jonathan Roßnagel (geb, 1751 in Sulz),
Müller
6 Zu den
Hauptvorlesungen in
den Militärwissenschaften zählten: Artillerie (auch
'Geschützwissenschaft'), Lagerkunst, Taktik, Fortifikation
(=Befestigungskunst, speziell: Feldbefestigung), Planzeichnen, Griechische
und Römische Kriegsaltertümer, Naturrecht, Kriegsrecht, Kriegs- und
Völkerrecht; Italienisch; Dazu kamen noch spezielle Vorlesung für die
künftigen Ingenieure, wie z. B. Festungsbau,
bürgerliche Baukunst,
Angewandte Taktik und Strategie
7
Lehrer und
Professoren der kameralistischen Fächer waren: Johann Friedrich
Stahl (geb. 1718 in Heimsheim), Jakob Friedrich
Autenrieth (geb. 1740 in Stuttgart), Johann
Friedrich Christoph Weißer (geb. 2752 in
Backnang), Pfeiffer,
Schmid, Johann Georg August Hartmann
(geb. 1764 in Stuttgart). Johann Friedrich Wilhelm
Widenmann (auch Wide- oder Wiedemann geschrieben, geb. 1764 in
Kirchheim).
8 Die
Berufsfächer für die Kameralisten waren: Naturrecht, Theoretische
und praktische Landwirtschaft,
Kameralwissenschaft, Finanzwissenschaft,
Staatshandlungswissenschaft,
Kameralrecht, Forst- und Jagdwissenschaft,
deutsches allgemeines und besonderes württembergisches Forstrecht,
Bergbau und
Münzwissenschaft, (´ökonomische) Baukunst,
Technologie, Maschinenlehre und
Wasserbaukunst,
Amtspraxis der Rechnungsbeamten,
Kameralrechnungswissenschaft,
Rechnungswesen,
Doppelte Buchhaltung und Anwendung derselben auf Staatsvermögen,
Ökonomische Enzyklopädie
und Methodologie
9 Oppidaner sind (externe)
Stadtstudierende, die nicht in der Militärakademie wohnten
10 Der
Unterricht in den
Handlungsabteilungen umfasste: a) in den allgemeinbildenden Fächern:
Religion, Französisch, Englisch, Italienisch, Mathematik (Arithmetik mit
Anwendung auf die kaufmännischen Bedürfnisse), Zeichnungen, Leibesübungen
(freiwillig) b) Berufsfächer: Handlungsgeschichte, Handlungserdbeschreibung,
Naturrecht, Staatshandlungswissenschaft, Münzwissenschaft,
Handlungs- und Wechselrecht,
Technologie, Handlungswissenschaft (als
spezifische Fachwissenschaft, Im Ggs. zur "Staatshandlung" auch
Privathandlungskunde genannt)
11
Lehrer und
Professoren der Handlungswissenschaften an der Karlsschule waren:
Johann Heinrich Danneberger (geb. 1728 in
Tübingen), Joseph Göhrung (geb. 1733),
Gottfried Tobias Ritter (geb. 1748)
▪
Württemberg zur Zeit Herzog Carl Eugens (1728-1793)
●
Die Karlsschule
▪
Überblick
▪
Kurzer Abriss der Geschichte
▪
Die
Schüler der Karlsschule
▪
Erziehung und militärischer Drill
▪
Lehr- und Unterrichtspraxis
▪
Privatleben - Fehlanzeige
▪
Ständische Ungleichheit
▪
Umzug nach Stuttgart 1775
▪
Textauswahl
Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.09.2023