Die Antwort auf diese Frage ist ganz schön knifflig. Denn bei der ▪
strukturierten Textwiedergabe
sind die Dinge doch etwas komplexer als bei der▪
referierenden Inhaltsangabe. Während für die Inhaltsangabe das
Präsens-Gebot eigentlich ohne größere Einschränkungen gilt, lässt sich dies
so einfach für die strukturierte Textwiedergabe nicht sagen.
Natürlich ist auch bei der strukturierten Textwiedergabe von der
Textgegenwart des jeweiligen Textes auszugehen. Dies führt in diesem Fall
dazu, dass bei der Beschreibung des Gedankenganges in einem Text stets das
Präsens verwendet wird.
Beispiele:
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Alfred Wortmeier behauptet in seinem Kommentar, ...
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Die Schlussfolgerung, die er daraus zieht, lautet ...
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Er begründet seine These mit der Bemerkung, ...
Das übergeordnete Verb bei der
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Redewiedergabe,
das bei der strukturierten Textwiedergabe stets auch dazu dienen soll, den
Gedankengang oder die jeweilige Sprachhandlung genauer zu beschreiben, steht
also immer im Präsens. Darin besteht ein Unterschied zu den offeneren
Bestimmungen bei der indirekten Rede (vgl.
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Tempus und zeitliches Verhältnis bei der indirekten Rede).
Was im Anschluss daran bei der eigentlichen Textwiedergabe
niedergeschrieben wird, kann unterschiedlich ausfallen.
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Man folgt den Regeln der
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indirekten Rede und berücksichtigt dann für die Konjunktivverwendung
die dafür geltenden Bestimmungen zum
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Tempus und zeitlichen Verhältnis.
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Das gleiche gilt im Übrigen auch für die Extremform der
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Paraphrase, bei der kürzere Passagen eines Textes im Konjunktiv
wiedergegeben werden können.
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Bei anderen
Formen der indirekten Redewiedergabe wird man im Allgemeinen wohl,
besonders bei Redeeinleitung und Inhaltssatz mit dass und Indikativ, das
Tempus des Ausgangstextes beibehalten.
Stilistisch zu bevorzugen ist aber stets die Textwiedergabe in Form der
indirekten Rede bzw. des Konjunktivs. Allerdings ist die Wahl des richtigen
Modus häufig ein ein ▪
Problem.