Auf der einen Seite gilt ganz allgemein: Bei der
▪ strukturierten Textwiedergabe
muss man sich von den Formulierungen der Vorlage lösen und eine
eigenständige sprachliche Gestaltung nachweisen. (vgl. FAQ: ▪
Welche sprachlich-stilistische Form muss ich beachten?)
Das ist der Anspruch.
Das hat natürlich auch
seinen Grund: Wer einen Sachverhalt in eigenen Worten wiedergeben kann,
hat ihn meist besser verstanden als derjenige, der in nur
paraphrasiert.
Unter diesem Aspekt lautet die Antwort also: Nein. Sie dürfen den Text
bzw. Formulierungen nicht wörtlich übernehmen.
Auf der anderen Seite muss man freilich einräumen: Manche
Sachverhalte lassen sich einfach nicht ohne Verwendung der Formulierungen
wiedergeben.
Klar, denn
-
Fachausdrücke, spezielle Wendungen
-
ironische Bemerkungen
-
bildhafte Vergleiche u. ä.
-
Begriffe, die einem speziellen Jargon, einem Dialekt u. ä. angehören
lassen sich beim besten Willen nicht ohne Weiteres in eigene
Formulierungen "ummodeln", ohne dass der Sinn dieser
Äußerungen entstellt wird.
Was man aber tunlichst vermeiden sollte, ist längere Formulierungen
in Wortlaut, Satzbau und Stil wiederzugeben, indem man sie z. B. in den
Konjunktiv bei der indirekten Wiedergabe setzt. Das wäre nämlich dann
eine Paraphrase und erfüllt den Anspruch der strukturierten
Textwiedergabe, Inhalt, Aufbau und Gedankenführung wiederzugeben und zu
beschreiben nicht.
So bleibt die Antwort insgesamt vielleicht nicht ganz befriedigend:
Wenn schon Paraphrasen bei der strukturierten Textwiedergabe verwendet
werden, dann sollten sie sehr beschränkt sein und nicht Textpassagen
betreffen, in denen Thesen und Argumente den Gedankengang ausmachen.
Wird dagegen etwas beschrieben oder erklärt, kann man schon mal zur
Paraphrase greifen.