Das Konzedieren kann
als • Subhandlungsschema des
Argumentierens ist eine •
leserbezogene Textprozedur, die ihren kommunikativen Zweck mit
bestimmten lexikalischen und/oder syntaktischen Prozedurausdrücken
zu erreichen sucht. Sie bestehen dabei aus einem konzessiven
Erstsatz und einer entgegensetzenden (adversativen) •
Konjunktion
(z. B. aber, doch, wenn auch) und "bezeichnen damit zwei
gegensätzliche Sachverhalte, die nebeneinander bestehen." (DUDEN
- Die Grammatik 72005,
S.630) Wenn man Konjunktionen nach ihrer Form einteilt, dann
gehören, die bei der Konzessionsprozedur verwendeten, auch häufig zu
den •
mehrgliedrigen Konjunktionen.
Grundsätzlich können
konzessive Prozeduren mal stärker, mal weniger stark in bestimmten
syntaktischen Strukturen verankert sein. So können sie als
konzesssive Subjunktivsätze (Nebensätze)
mit bestimmten
Subjunktoren
(unterordnenden Konjunktionen) eingeleitet werden.
Die Texthandlung des
Konzedierens stellt beim Argumentieren "sprachliche Mittel zur
Verfügung, mit deren Hilfe konzessives Argumentieren an der
sprachlichen Oberfläche signalisiert wird." (Rezat
2014, S.183) Wer beim Argumentieren etwas konzediert, räumt
zunächst einmal ein, dass an einem gegnerischen Argument etwas dran
ist, das sich nicht ohne weiteres leugnen oder bestreiten lässt. Im
Anschluss an diese EINRÄUMEN, wird das gegnerische Argument mit
seinen Geltungsansprüchen dann aber doch mit einem eigenen Argument
bzw. einer eigenen Argumentation in Form einer GEGENBEHAUPTUNG
entkräftet.
Konzessives
Argumentieren ist indessen eine Kompetenz, die man im Gegensatz zu
anderen •
Kompetenzen beim Argumentieren nicht einfach mit zunehmendem
Alter oder im Zuge einer fortschreitenden •
Schreibentwicklung
("Schreibalter") in unterschiedlichen Alltagskommunikationen einfach
so "nebenbei" erwirbt. Als
elaboriertes Schreiben beruht es auf
"Anforderungen an die Fähigkeit zur Perspektivenantizipation,
Perspektivenwechsel und Perspektivenintegration" (Feilke
2010a, S.157), die
So muss man beim
schriftlichen Argumentieren die gegenüber dem mündlichen Argumentieren
deutlich höheren "Anforderungen an die Fähigkeit zur
Perspektivenantizipation, Perspektivenwechsel und
Perspektivenintegration" (Feilke
2010a,
S.157) erfüllen und damit in der Lage sein, gegensätzliche Standpunkte
oder die mögliche Gegenargumentation in die eigene Argumentation zu
integrieren. (vgl.
Rezat 2014, S.183)
Solche
Prozedurausdrücke für die Konzessionsprozedur sind u. a. folgende
Subjunktoren
-
Zwar ...., aber;
-
Einerseits ... andererseits;
-
Ich gebe zu,
dass ..., aber ...
-
Wenn auch/Auch wenn ...., so
doch ...;
-
Obwohl sie ..., betrachtet
sie doch ...;
-
..., geschweige,
denn
-
Geht man davon
aus, dass .... so lässt sich ... Daraus folgt ... (In diesem
Fall wird die Konzessionsprozedur mit einer Folgerungsprozedur
(konsekutiven Prozedur) verbunden)
-
Er/sie vertritt
zwar die These, zugleich räumt er/sie allerdings ein ...;
(In diesem Fall ist wird die Konzessionsprozedur im Rahmen der •
Reformulierung/Textwiedergabe
nachvollzogen.)
Die
Konjunktion obwohl stellt
aber, für sich genommen, "keine genuin konzessive literale Prozedur
in argumentativen Texten dar", sondern fungiert allgemein dazu,
Konzessivität auf der Ebene von Aussagen (Propositionen)
zu markieren. (Rezat
2009, S.476; 2014,
S.185, Anm.6) Das bedeutet allerdings wohl auch nicht, dass trotz
dieser klassifikatorischen Klärung die Konjunktion gerade auch in
argumentierenden Texten häufig verwendet wird, auch wenn sie auch
andere "Leerstellen" in unterschiedlichen Texten bedient.
Es gibt aber auch
Konzessivsätze, die grammatisch
nicht oder nur wenig markiert sind, und dementsprechend auch
nicht durch solche Prozedurausdrücke wie die obigen gekennzeichnet
sind. Beispiele dafür sind:
-
Hatte er auch
eine große Wut, (so) musste er sich doch beherrschen.
-
Mochte sie in
der Angelegenheit auch befangen sein, musste sie doch so
objektiv wie möglich urteilen.
-
Und schneite es
noch so stark, der musste sich (doch) auf den Weg machen.
-
Er mag einiges
darüber gelesen haben, er hat doch darüber wenig Ahnung.
Eine Konjunktion wie
geschweige denn, die eine restriktive Subjunktion einleitet,
oder eine Fügung wie wie zwar..., aber ...
sind unter dem Blickwinkel der ihnen zugrunde liegenden
Texthandlungen nach Feilke
(2010, S.11) "mehr als bloße Konjunktionen". Sie seien darüber
hinaus eben auch "Textbildungsmittel, die Leerstellen für
Sätze enthalten, die sie in eine textsemantische Beziehung bringen
und zugleich pragmatisch
gewichten." Mit diesen Slots realisiert z. B. die Zwar-aber-Sequenz
ein restriktives bzw. konzessives satzübergreifendes Muster auf der
Ebene eines komplexen Satzes oder auf der Ebene textueller
Makrostrukturen (vgl.
ebd.) und
verdeutlicht in einer besonders klaren Weise, in welcher Weise die
argumentative Prozedur zur Textbildung beiträgt, wenn sie wie beim
Konzedieren, den Adressaten in seiner Meinung zum Teil bestätigt.
Die Konzessionsprozedur "tut" dies, indem sie mögliche
Gegenargumente vorwegnimmt, um sie anschließend auf dem "so
bereiteten ‚Sympathieboden‘ für ein eigenes Gegenargument zu
nutzen." (ebd.)
Nach
Rezat (2009,
S.476; 2014,
S.185, Anm.6) stellen zweiteilige grammatische grammatische
Konstruktionen die häufigste Form für Konzessionsprozeduren in
Expertentexten dar.
Dabei lassen sich,
wie sie darstellt, drei verschiedenen Kombinationsmuster
unterscheiden, mit denen konzessives Argumentieren in Expertentexten
auf der Textoberfläche signalisiert wird: