▪ Sprechen als Handeln
▪
Überblick
▪
Handlungsarten
▪
Sprechen als kommunikatives Handeln
▪ Baustein: «Alle mal zuhören!» – Die sprachliche
Form der Aufforderung
Mit
dem Sprechakt der ▪
Aufforderung
i. e. S.
will ein/e Sprecherin*
▪
seine/ihre Partnerin* zu einem
bestimmten Verhalten veranlassen. Dabei zielt eine Aufforderung
im Allgemeinen auf das nichtverbale Verhalten, auf "eine aktive
Handlung" (Hindelang
42004, S. 54)
des/der angesprochenen Partnerin*. (vgl.
Engel
22009, S.42)
Die Aufforderung, die hier in
einem engeren Sinne verstanden ist - also die Sprechakte
Autorisierung,
Ratschlag,
Vorwurf,
Beschimpfung,
Warnung und
Frage
nicht einschließt, ist eine Äußerung, die ohne zusätzliche
Absichten gemacht wird.
Sprechakte, die
▪ Aufforderungen realisieren, werden häufig
mit
▪ explizit-performativen Formeln
vollzogen. Sie drücken mit diesen ▪
Illokutionsindikatoren
damit den illokutionären Zweck der Äußerung direkt aus.
Andere Möglichkeiten zum Ausdruck der Dringlichkeit von von
Aufforderungen
Es
gibt aber noch eine ganze Reihe anderer Möglichkeiten, die in
unterschiedlicher Art und Weise die Dringlichkeit der Aufforderung
signalisieren und/oder unterschiedliche Grade von Höflichkeit im
Vollzug des Sprechaktes verdeutlichen. Dazu zählen weiter
Bindende und nicht
bindende Aufforderungen
In der ▪
Sprechaktklassifikation von
»John R. Searle (geb. 1932),
die sich nicht mit der von
Engel
(31996,
22009)
deckt, gehören die Aufforderungsakte i. e. S. zu den ▪
Direktiva, mit denen der/die Sprecherin* mit
unterschiedlicher Stärke und Intensität zu erkennen gibt, was
er/sie will, dass der/die andere tun soll.
(vgl. Hindelang
42004, S. 49f.)
Dieser
Darstellung soll hier vor allem aus didaktischen Gründen nicht
weiter nachgegangen werden. Statt die verschiedenen
untergeordneten Sprechakttypen der Aufforderung also umfänglich
darzustellen, orientieren wir uns an der sprachlichen bzw.
grammatischen Form der Aufforderungen i. e. S. wie sie
Engel
(31996,
22009)
vornimmt.
Allerdings soll
die Unterscheidung zweier Subtypen wenigstens Erwähnung finden.
Wo es in diesem Zusammenhang Sinn macht, werden aber auch Bezüge
zur Sprechakttheorie Searles hergestellt.
Aufforderungsakte lassen sich unter dem Aspekt der sie
konstituierenden Handlungsbedingungen lassen sich zwei
verschiedene Gruppen von Aufforderungen unterscheiden (vgl.
Hindelang
42004, S. 55):
-
Bindende Aufforderungen
-
Aufforderungen, die den/die jeweilige Partnerin*
aufgrund eines Vertrags oder Gesetzes zu tun zwingen,
was ihm/ihr verlangt wird.
-
Aufforderungen, die das Gleiche bewirken, weil
der/die Sprecherin* Sanktionsmittel (z.B.
Strafandrohungen aber auch soziale oder emotionale
Sanktionsmöglichkeiten etc.) besitzt, um den/die
Partnerin* zu zwingen.
Bindende
Aufforderungen sind z. B. die folgenden sprachlichen
Handlungen, die mit bestimmten den Sprechakt bezeichnenden
Ausdrücken verbunden sind: befehlen,
gebieten,
eine
Weisung erteilen, etwas anordnen,
jemanden erpressen oder
jemanden nötigen.
Bindende Aufforderungen lassen dabei noch in zwei weitere
Situationstypen untergliedern, nämlich danach, ob sie
berechtigt sind oder unberechtigt.
(vgl.
Hindelang
42004, S. 565):
-
Nicht-bindende
Aufforderungen stellen ins Belieben des/der
Partnerin*, ob er/sie der Aufforderung nachkommt oder nicht.
Typische Ausdrücke, die solche nicht-bindenden
Aufforderungen kennzeichnen, sind bitten,
einen Rat
geben, einen Tipp geben,
vorschlagen, anleiten
Tabellarischer Kurzüberblick

(vgl.
Engel
31996, S.47-50,
22009, S.42-43)
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Gert Egle, zuletzt bearbeitet am:
10.05.2023
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